Pass oder Personalausweis: Was brauchen Sie für die Kfz-Zulassung?
Für die Zulassung können Sie sich grundsätzlich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Der Personalausweis ist meistens die einfachere Wahl. Verwenden Sie einen Reisepass, benötigen Sie in der Regel zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung.
Bundeszulassung24 Redaktion
Fachredaktion für Kfz-Zulassung - inhaltlich geprüft
Der Grund für den Unterschied: Auf dem Personalausweis steht Ihre vollständige Anschrift. Im Reisepass ist lediglich der Wohnort eingetragen, nicht die komplette Meldeadresse.
Die schnelle Übersicht
| Dokument | Geeignet? | Zusätzlich erforderlich |
|---|---|---|
| Deutscher Personalausweis | Ja | Normalerweise nichts, wenn die Anschrift aktuell ist |
| Deutscher Reisepass | Ja | In der Regel eine aktuelle Meldebescheinigung |
| Vorläufiger Personalausweis | Häufig ja | Muss gültig sein, Vorgaben der Zulassungsstelle beachten |
| EU-Personalausweis | Grundsätzlich möglich | Häufig deutsche Meldebescheinigung |
| Ausländischer Reisepass | Grundsätzlich möglich | Meist Meldebescheinigung, gegebenenfalls Aufenthaltstitel |
| Führerschein | Nein | Gilt nicht als ausreichender Identitätsnachweis |
Unsere Empfehlung: Verwenden Sie Ihren Personalausweis, wenn darauf Ihre aktuelle Anschrift steht. Mit einem Reisepass reichen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung ein.
Anforderungen an das Dokument
Ist ein Reisepass genauso gültig wie ein Personalausweis?
Zur Feststellung Ihrer Identität ist ein gültiger Reisepass grundsätzlich ebenso geeignet wie ein Personalausweis. Nach § 1 Personalausweisgesetz müssen Deutsche ab 16 Jahren ein gültiges Ausweisdokument besitzen - diese Pflicht ist auch mit einem gültigen Reisepass erfüllt. Sie müssen also nicht zwingend beide Dokumente haben.
Praktisch sind die beiden Dokumente trotzdem nicht gleichwertig:
- Der Personalausweis enthält Ihre vollständige Anschrift.
- Der Reisepass zeigt nur Ihren Wohnort.
- Nur der Personalausweis hat eine Online-Ausweisfunktion.
- Der Reisepass ist vor allem für Reisen ausserhalb der EU gedacht.
Da der Reisepass keine vollständige Anschrift enthält, verlangen die Zulassungsbehörden zusätzlich eine Meldebescheinigung. Viele Behörden erwarten, dass diese nicht älter als drei Monate ist - die konkrete Frist kann je nach Zulassungsstelle abweichen.
Welche Seiten müssen Sie hochladen?
Deutscher Personalausweis
Vorderseite (Foto, Name, Gültigkeitsdatum) und Rückseite (Anschrift).
Deutscher Reisepass
Datenseite mit Foto und persönlichen Angaben, dazu eine aktuelle Meldebescheinigung. Visaseiten und Einreisestempel sind nicht nötig.
EU-Personalausweis
Vorder- und Rückseite, häufig zusätzlich eine aktuelle deutsche Meldebescheinigung.
Ausländischer Reisepass
Datenseite, aktuelle deutsche Meldebescheinigung und gegebenenfalls Vorder- und Rückseite des Aufenthaltstitels.
Welche Kombination im Einzelfall verbindlich ist, hängt von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und zuständiger Zulassungsbehörde ab. Im Antrag zeigen wir Ihnen, welche Unterlagen für Ihren Vorgang gebraucht werden.
Nicht akzeptiert
- • Abgelaufene Ausweisdokumente
- • Führerschein als alleiniger Nachweis (kein Adressnachweis)
- • Unscharfe oder unvollständige Scans
- • Schwarz-Weiß-Kopien
Ausweis abgelaufen oder gerade beim Amt?
Ein abgelaufenes Dokument wird für die Zulassung normalerweise nicht akzeptiert - es muss zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültig sein. Ein neuer Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt und braucht je nach Auslastung mehrere Wochen. Ihre Zulassung müssen Sie deshalb aber nicht aufschieben.
Solange Ihr Personalausweis abgelaufen ist oder noch bearbeitet wird, können Sie in der Regel Ihren gültigen Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung verwenden. Der Reisepass allein genügt nicht, weil dort keine vollständige Anschrift eingetragen ist.
Alternativ können Sie bei Ihrer Behörde prüfen, ob ein vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Ist unklar, welches Dokument in Ihrem Fall passt, klären Sie das am besten vorab kurz mit uns. Kontakt aufnehmen.
Umgezogen? Was mit der Anschrift passiert
Eine neue Anschrift macht den Personalausweis nicht ungültig. Die Adresse wird beim Bürgeramt auf dem Ausweis und im Chip aktualisiert, das Dokument selbst bleibt bestehen.
Für die Zulassung zählt Ihre aktuelle Meldeadresse. Steht auf dem Ausweis noch die alte Anschrift, lassen Sie sie aktualisieren oder halten Sie eine aktuelle Meldebescheinigung bereit - je nach Zulassungsstelle kann sie ohnehin verlangt werden. Welches Kennzeichen Sie nach einem Umzug behalten können, lesen Sie unter Kennzeichen beim Umzug behalten.
Zulassung mit Vollmacht
Soll eine andere Person die Zulassung für Sie erledigen, werden üblicherweise zusätzliche Unterlagen gebraucht:
- schriftliche Vollmacht der Halterin oder des Halters,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin oder des Halters,
- bei einem Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung,
- gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person,
- gegebenenfalls SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Die konkreten Anforderungen können je nach Zulassungsstelle und Vorgang abweichen.
Was gilt bei der Online-Zulassung?
Hier muss zwischen dem behördlichen i-Kfz-Portal und einem privaten Zulassungsdienst unterschieden werden.
Direkt über das i-Kfz-Portal: Wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst über das Portal einer Zulassungsbehörde anmelden, müssen Sie sich in der Regel elektronisch ausweisen. Dafür brauchen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, die sechsstellige PIN, die AusweisApp und ein NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät. Ein normaler Reisepass ersetzt diese elektronische Identifizierung in der Regel nicht.
Über Bundeszulassung24: Hier brauchen Sie keine eID und keine BundID. Sie laden Ihre Unterlagen im Online-Antrag hoch, unser Team prüft sie persönlich und übernimmt den weiteren Zulassungsprozess. Das funktioniert also auch dann, wenn Ihre Online-Ausweisfunktion nicht aktiviert ist, Sie die PIN nicht kennen, Ihr Smartphone kein NFC unterstützt oder Sie einen Reisepass statt eines Personalausweises nutzen.
Mehr dazu: Kfz-Zulassung ohne eID und eID aktivieren.
Ausweis verloren oder gestohlen
Melden Sie den Verlust oder Diebstahl unverzüglich bei der Personalausweisbehörde oder bei der Polizei. Ist die Online-Ausweisfunktion aktiviert, sollten Sie sie zusätzlich sperren lassen. Die bundesweite Sperrhotline erreichen Sie unter 116 116.
Für eine laufende oder geplante Zulassung gilt anschließend dasselbe wie oben: Bis der Ersatzausweis vorliegt, ist der Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung meist der zuverlässigste Weg.
Tipps für gut lesbare Ausweisfotos
- Fotografieren Sie bei gleichmäßiger Beleuchtung, möglichst ohne Blitz
- Legen Sie den Ausweis auf eine ruhige, einfarbige Unterlage
- Halten Sie die Kamera parallel zum Dokument
- Achten Sie darauf, dass alle vier Ecken sichtbar sind
- Prüfen Sie Name, Anschrift und Gültigkeitsdatum auf Lesbarkeit
- Laden Sie beim Personalausweis Vorder- und Rückseite hoch
- Fügen Sie beim Reisepass die Meldebescheinigung hinzu
Unscharfe, abgeschnittene oder stark spiegelnde Aufnahmen führen zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung.
Datenschutz bei Ausweiskopien
Ausweisdokumente enthalten besonders sensible personenbezogene Daten. Eine Ausweiskopie darf grundsätzlich nur mit Zustimmung der Ausweisinhaberin oder des Ausweisinhabers erstellt und ausschließlich für den Identifizierungszweck verwendet werden. Laden Sie Kopien deshalb nur über den vorgesehenen, geschützten Weg hoch. Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich im Rahmen der beauftragten Leistung verarbeitet - Details in unserer Datenschutzerklärung.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für die Kfz-Zulassung einen Pass oder Personalausweis?
Sie können grundsätzlich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass verwenden. Beim Reisepass benötigen Sie in der Regel zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung.
Kann ich mein Auto nur mit einem Reisepass zulassen?
Ja, sofern der Reisepass gültig ist und Sie den erforderlichen Nachweis Ihrer vollständigen Meldeadresse beifügen. Meist wird dafür eine aktuelle Meldebescheinigung verlangt.
Warum brauche ich beim Reisepass eine Meldebescheinigung?
Der Reisepass enthält nur den Wohnort, nicht Ihre vollständige Anschrift. Die Meldebescheinigung weist die aktuelle Adresse nach.
Wie aktuell muss die Meldebescheinigung sein?
Viele Zulassungsbehörden verlangen eine Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist. Die konkrete Frist kann je nach Zulassungsstelle abweichen.
Reicht ein Führerschein für die Fahrzeugzulassung?
Nein. Ein Führerschein ist kein ausreichender Identitäts- und Adressnachweis. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Muss mein Personalausweis für die Online-Zulassung eine eID haben?
Für die direkte behördliche i-Kfz-Zulassung wird meistens eine aktivierte Online-Ausweisfunktion benötigt. Bei Bundeszulassung24 können Sie die Zulassung ohne eID und ohne BundID beauftragen.
Kann ich einen abgelaufenen Ausweis verwenden?
Normalerweise nicht. Das Ausweisdokument muss zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültig sein. Lassen Sie bei Bedarf rechtzeitig ein neues oder vorläufiges Dokument ausstellen.
Muss ich gleichzeitig einen Reisepass und einen Personalausweis besitzen?
Nein. Ein gültiger Reisepass erfüllt für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich ebenfalls die gesetzliche Ausweispflicht. Für alltägliche Behördengänge ist der Personalausweis wegen der enthaltenen Anschrift häufig praktischer.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Stand der Prüfung: Juli 2026. Grundlagen: § 1 Personalausweisgesetz (Ausweispflicht), Angaben des Bundesportals und der Zulassungsbehörden zu den Unterlagen für die Fahrzeugzulassung sowie die Hinweise des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zur Verwendung von Ausweiskopien. Anforderungen einzelner Zulassungsstellen können abweichen.