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Kennzeichen behalten oder neu?
In welchen Fällen Sie Ihr Kennzeichen behalten können.
Übersicht der Möglichkeiten
Kennzeichen behalten möglich
- • Wiederzulassung im gleichen Zulassungsbezirk
- • Umschreibung auf Familienmitglied im gleichen Bezirk
- • Fahrzeugwechsel (altes Kennzeichen auf neues Auto)
Neues Kennzeichen erforderlich
- • Umzug in anderen Zulassungsbezirk
- • Kennzeichen-Reservierung abgelaufen
- • Verkauf an Person in anderem Bezirk
Bei Wiederzulassung
Bei der Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs können Sie in der Regel Ihr altes Kennzeichen behalten, wenn:
Sie noch im gleichen Zulassungsbezirk wohnen
Das Kennzeichen noch für Sie reserviert ist
Sie noch die originalen Kennzeichenschilder haben
Bei Umzug in anderen Bezirk
Seit 2015 gilt die Kennzeichenmitnahme-Regelung: Sie dürfen Ihr bestehendes Kennzeichen bei einem Umzug behalten, auch wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen.
Beispiel: Sie ziehen mit Ihrem Münchner Kennzeichen (M) nach Hamburg. Sie können das M-Kennzeichen behalten, müssen aber Ihre Adresse bei der Zulassungsstelle in Hamburg ummelden.
Neues Wunschkennzeichen
Wenn Sie sich für ein neues Kennzeichen entscheiden, können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren:
- Reservierung online oder bei der Zulassungsstelle
- Reservierungsgebühr: ca. 10-15€
- Reservierungsdauer: meist 10-90 Tage
Kosten sparen
Wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten, sparen Sie die Kosten für neue Kennzeichenschilder (ca. 20-35€ pro Satz).