Zulassungsdienst
|
24/7 Service
BundesZulassung24 - schnell, einfach, digital
Lesezeit: 3 Minuten

Kennzeichen behalten oder neu?

In welchen Fällen Sie Ihr Kennzeichen behalten können.

Übersicht der Möglichkeiten

Kennzeichen behalten möglich

  • • Wiederzulassung im gleichen Zulassungsbezirk
  • • Umschreibung auf Familienmitglied im gleichen Bezirk
  • • Fahrzeugwechsel (altes Kennzeichen auf neues Auto)

Neues Kennzeichen erforderlich

  • • Umzug in anderen Zulassungsbezirk
  • • Kennzeichen-Reservierung abgelaufen
  • • Verkauf an Person in anderem Bezirk

Bei Wiederzulassung

Bei der Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs können Sie in der Regel Ihr altes Kennzeichen behalten, wenn:

Sie noch im gleichen Zulassungsbezirk wohnen
Das Kennzeichen noch für Sie reserviert ist
Sie noch die originalen Kennzeichenschilder haben

Bei Umzug in anderen Bezirk

Seit 2015 gilt die Kennzeichenmitnahme-Regelung: Sie dürfen Ihr bestehendes Kennzeichen bei einem Umzug behalten, auch wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen.

Beispiel: Sie ziehen mit Ihrem Münchner Kennzeichen (M) nach Hamburg. Sie können das M-Kennzeichen behalten, müssen aber Ihre Adresse bei der Zulassungsstelle in Hamburg ummelden.

Neues Wunschkennzeichen

Wenn Sie sich für ein neues Kennzeichen entscheiden, können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren:

  • Reservierung online oder bei der Zulassungsstelle
  • Reservierungsgebühr: ca. 10-15€
  • Reservierungsdauer: meist 10-90 Tage

Kosten sparen

Wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten, sparen Sie die Kosten für neue Kennzeichenschilder (ca. 20-35€ pro Satz).