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Lesezeit: 14 Minuten

Halterwechsel / Umschreibung: Der komplette Ratgeber 2026

So übertragen Sie ein Fahrzeug auf einen neuen Halter: Dokumente, Kosten, Fristen und Pflichten für Käufer und Verkäufer.

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Emre Altınışık

Inhaber, Bundeszulassung24 · Technische Umsetzung: Yılmaz Saraç

Umschreibung · § 15 Abs. 5 FZVUmschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs

Umschreibung ab 99 Euro – ohne Behördenbesuch

Alle Behördengebühren inklusive. Mit oder ohne Kennzeichenwechsel. Bearbeitungszeit: 3-5 Werktage.

Wann ist ein Halterwechsel erforderlich?

Fahrzeugkauf/-verkauf: Der häufigste Grund: Nach einem Privat- oder Händlerkauf muss das Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben werden.
Namensänderung: Nach Heirat, Scheidung oder anderen Namensänderungen muss die ZB aktualisiert werden.
Adressänderung / Umzug: Bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist eine Umschreibung mit Kennzeichenwechsel nötig (oder Kennzeichenmitnahme).
Erbschaft: Ein geerbtes Fahrzeug muss auf den Erben umgeschrieben werden. Erbschein und Sterbeurkunde erforderlich.
Schenkung: Ein geschenktes Fahrzeug wird auf den neuen Halter umgeschrieben. Schenkungsvertrag als Nachweis.
Leasingübernahme: Nach Ende des Leasingvertrags kann das Fahrzeug vom Leasingnehmer übernommen und auf ihn umgeschrieben werden.

Benötigte Dokumente: Käufer und Verkäufer

Vom Verkäufer

ZB Teil I (Fahrzeugschein)

Original, wird dem Käufer übergeben

ZB Teil II (Fahrzeugbrief)

Original, wichtigstes Eigentumspapier

Personalausweis-Kopie

Für die Identitätsprüfung

Letzte HU-Bescheinigung

Falls separat vorhanden

Kaufvertrag (empfohlen)

Schriftlicher Nachweis des Verkaufs

Vom Käufer

Personalausweis (beidseitig)

Gültig, gut lesbare Kopie

eVB-Nummer

Neue Kfz-Versicherung erforderlich

SEPA-Mandat für Kfz-Steuer

Bankverbindung für das Hauptzollamt

Ggf. HU-Bescheinigung

Falls HU abgelaufen

Ggf. Wunschkennzeichen-Reservierung

Falls neues Kennzeichen gewünscht

Kosten des Halterwechsels im Überblick

PostenBehörde vor OrtBundeszulassung24
Umschreibungsgebühr20,00 – 30,00 Euroinklusive
Kennzeichenprägung (bei Wechsel)20,00 – 35,00 Euroinklusive
Wunschkennzeichen (optional)10,20 – 12,80 Euroauf Anfrage
Kennzeichen behalten (gleicher Bezirk)keine Zusatzkostenkeine Zusatzkosten
Wartezeit1 – 3 Stundenkeine
Gesamtkostenca. 25 – 65 Euro + Aufwandab 99 Euro pauschal

Wer zahlt? In der Regel trägt der Käufer die Umschreibungskosten. Dies kann im Kaufvertrag anders geregelt werden.

Halterwechsel: Schritt-für-Schritt-Anleitung

1

Service "Umschreibung" wählen

Rufen Sie bundeszulassung24.de auf und wählen Sie "Umschreibung / Halterwechsel". Das geführte Formular fragt alle benötigten Daten ab.

2

Fahrzeugdaten eingeben

Geben Sie das aktuelle Kennzeichen und die FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) ein. Die FIN finden Sie in der ZB Teil I, im Kaufvertrag oder am Fahrzeug (z. B. an der B-Säule).

3

Neuen Halter angeben

Tragen Sie die vollständigen Daten des neuen Halters (Käufer) ein: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Bei juristischen Personen: Firmenname und Handelsregisternummer.

4

Dokumente hochladen

Laden Sie alle Dokumente hoch: ZB Teil I, ZB Teil II, Personalausweise (Käufer und Verkäufer), eVB-Nummer des Käufers und ggf. den Kaufvertrag.

5

Kennzeichen-Option wählen

Entscheiden Sie: Altes Kennzeichen behalten (im gleichen Bezirk) oder neues Wunschkennzeichen wählen. Bei Bezirkswechsel: neues Kennzeichen zwingend erforderlich.

6

Bezahlen und Bearbeitung starten

Bezahlen Sie per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Klarna – ab 99 Euro inklusive aller Behördengebühren. Neue Zulassungsdokumente kommen per Post.

Fristen und Pflichten: Was Käufer und Verkäufer wissen müssen

Pflichten des Verkäufers

  • ZB Teil I und ZB Teil II dem Käufer aushändigen
  • Umschreibung überwachen – solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, haften Sie für Steuern, Versicherung und Bußgelder
  • Bei Nichtumschreibung: Zwangsabmeldung bei der Zulassungsstelle beantragen (Nachweis: Kaufvertrag)
  • Versicherung über den Verkauf informieren
  • Empfehlung: Setzen Sie dem Käufer eine schriftliche Frist von 7-14 Tagen für die Umschreibung

Pflichten des Käufers

  • Fahrzeug unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) umschreiben – in der Praxis: innerhalb von 1-2 Wochen
  • Neue Kfz-Versicherung abschließen und eVB-Nummer bereithalten
  • SEPA-Mandat für Kfz-Steuer bereitstellen
  • HU prüfen – ist die HU abgelaufen, muss vor der Umschreibung eine neue HU durchgeführt werden
  • Bußgeld bei verspäteter Umschreibung: bis zu 100 Euro

Kennzeichen-Optionen beim Halterwechsel

Kennzeichen behalten

Möglich, wenn Käufer im gleichen Bezirk wohnt. Keine Prägungskosten. Verkäufer muss auf Reservierung verzichten.

Neues Kennzeichen

Pflicht bei Bezirkswechsel. Wunschkennzeichen möglich. Neue Prägung erforderlich.

Kennzeichenmitnahme

Seit 2015: Käufer kann Kennzeichen eines anderen Bezirks behalten (z. B. HH-Kennzeichen in München).

Sonderfälle beim Halterwechsel

Halterwechsel bei Erbschaft

Zusätzliche Dokumente: Erbschein oder beglaubigte Abschrift des notariellen Testaments, Sterbeurkunde. Die Umschreibung ist gebührenfrei innerhalb einer bestimmten Frist (je nach Bundesland 6-12 Monate). Danach fallen reguläre Gebühren an.

Umschreibung auf eine Firma

Zusätzlich nötig: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), Personalausweis des Geschäftsführers, Vollmacht. Bei GbR: Gesellschaftsvertrag und Ausweise aller Gesellschafter. eVB-Nummer und SEPA-Mandat auf die Firma.

Halterwechsel zwischen Ehepartnern

Auch zwischen Ehepartnern oder Familienmitgliedern ist eine reguläre Umschreibung erforderlich. Es gelten die gleichen Dokumente und Gebühren. Tipp: In der gleichen Stadt und im gleichen Bezirk kann das Kennzeichen beibehalten werden.

Umschreibung bei laufendem Leasing oder Finanzierung

Ist das Fahrzeug finanziert, steht die Bank oder das Leasingunternehmen als Eigentümer in der ZB Teil II. Eine Umschreibung ist nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich. Die Bank muss die ZB Teil II freigeben oder dem neuen Halter aushändigen.

Die 5 häufigsten Fehler beim Halterwechsel

1. Verkäufer gibt ZB Teil II nicht heraus

Ohne den Fahrzeugbrief ist keine Umschreibung möglich. Klären Sie die Übergabe aller Dokumente vor dem Kauf.

2. Keine eVB-Nummer vorbereitet

Die Versicherung muss vor der Umschreibung abgeschlossen sein. Beantragen Sie die eVB rechtzeitig.

3. Umschreibungsfrist verstreichen lassen

Der Käufer zögert die Umschreibung hinaus. Folge: Verkäufer haftet weiterhin. Lösung: Frist im Kaufvertrag festlegen.

4. HU-Ablauf übersehen

Ist die HU abgelaufen, muss vor der Umschreibung eine neue HU durchgeführt werden. Prüfen Sie das Datum vor dem Kauf.

5. Kennzeichen-Bezirkswechsel nicht bedacht

Bei Käufer in einem anderen Bezirk sind neue Kennzeichen Pflicht (es sei denn, Kennzeichenmitnahme). Planen Sie die Prägungskosten ein.

Bearbeitungszeiten

Online über uns

  • Bearbeitung: 3-5 Werktage
  • Neue ZB per Post: 5-7 Werktage
  • Kennzeichen (bei Wechsel): inklusive
  • Sofort-Bestätigung per E-Mail

Behörde vor Ort

  • Termin-Vorlauf: 2-6 Wochen
  • Bearbeitung: sofort bei Termin
  • Wartezeit ohne Termin: bis zu 3 Stunden
  • Schildermacher separat

Tipp: Kaufvertrag richtig gestalten

Ein gut formulierter Kaufvertrag schützt beide Seiten. Achten Sie auf diese Punkte:

  • Fahrzeugdaten: Kennzeichen, FIN, km-Stand, Zustand
  • Kaufpreis und Zahlungsart
  • Übergabe: Datum, Ort, übergebene Dokumente aufzählen
  • Umschreibungsfrist: z. B. "Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen umzuschreiben"
  • Unterschriften beider Parteien

Häufig gestellte Fragen zum Halterwechsel

Was ist der Unterschied zwischen Halterwechsel und Umschreibung?
Die Begriffe werden synonym verwendet. Offiziell heißt es "Umschreibung auf einen neuen Halter" (Halterwechsel). Es bedeutet, dass ein bereits zugelassenes Fahrzeug auf eine andere Person oder Firma übertragen wird – z. B. nach einem Privatverkauf, einer Schenkung oder einer Erbschaft. Die Zulassung bleibt bestehen, nur der eingetragene Halter ändert sich.
Welche Frist gilt für die Umschreibung nach dem Fahrzeugkauf?
Der Käufer ist gesetzlich verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) auf sich umzuschreiben. In der Praxis wird eine Frist von ca. 1-2 Wochen nach dem Kauf als angemessen betrachtet. Wichtig: Solange das Fahrzeug nicht umgeschrieben ist, bleibt der Verkäufer als Halter eingetragen und haftet für Steuern, Bußgelder und Versicherung.
Was passiert, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht umschreibt?
Wenn der Käufer die Umschreibung nicht durchführt, bleibt der Verkäufer im Fahrzeugregister als Halter eingetragen. Das bedeutet: Kfz-Steuerbescheide gehen an den Verkäufer, Bußgeldbescheide (z. B. Blitzer) werden zunächst an den Verkäufer adressiert, und die Haftpflichtversicherung des Verkäufers wird belastet. Der Verkäufer kann in diesem Fall eine Zwangsabmeldung bei der Zulassungsstelle beantragen.
Welche Dokumente braucht der Verkäufer für den Halterwechsel?
Der Verkäufer muss bereitstellen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und eine Kopie des Personalausweises. Optional: den Kaufvertrag. Die ZB Teil I und II werden dem Käufer bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigt. Ohne diese Dokumente kann der Käufer das Fahrzeug nicht umschreiben.
Was kostet ein Halterwechsel insgesamt?
Bei der Zulassungsstelle: Umschreibungsgebühr ca. 20-30 Euro, Kennzeichenprägung bei Wechsel ca. 20-35 Euro, ggf. Wunschkennzeichen 10,20 Euro. Insgesamt ca. 25-65 Euro je nach Kennzeichen-Option, plus Wartezeit und Anfahrt. Bei Bundeszulassung24: ab 99 Euro pauschal – inklusive aller Gebühren, Kennzeichenprägung und ohne Behördenbesuch.
Kann der Käufer das alte Kennzeichen des Verkäufers behalten?
Ja, wenn das Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk bleibt, kann der Käufer das bestehende Kennzeichen übernehmen. Voraussetzung: Der Verkäufer verzichtet auf die Kennzeichen-Reservierung. Bei einem Bezirkswechsel (z. B. Kauf in Hamburg, Wohnsitz in München) muss ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Bezirks beantragt werden – es sei denn, der Käufer nutzt die Kennzeichenmitnahme-Regelung.
Muss ich eine neue Kfz-Versicherung bei Halterwechsel abschließen?
Ja, der neue Halter benötigt eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Die eVB-Nummer des Käufers ist eine zwingende Voraussetzung für die Umschreibung. Die Versicherung des Verkäufers endet mit der Umschreibung. Der Versicherungswechsel kann vorab online abgeschlossen werden. Tipp: Vergleichen Sie Tarife vor dem Kauf, um die beste SF-Klasse und den günstigsten Beitrag zu nutzen.
Kann ich ein Fahrzeug auf eine andere Person umschreiben, ohne es vorher abzumelden?
Ja, das ist der Normalfall. Bei einem Halterwechsel wird das Fahrzeug direkt auf den neuen Halter umgeschrieben, ohne Zwischenabmeldung. Das Fahrzeug bleibt durchgängig zugelassen. Eine Abmeldung vor dem Verkauf ist nicht erforderlich und sogar nachteilig, da der Käufer dann eine Wiederzulassung (statt Umschreibung) durchführen müsste, was mit höheren Kosten verbunden sein kann.

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