Halterwechsel / Umschreibung: Der komplette Ratgeber 2026
So übertragen Sie ein Fahrzeug auf einen neuen Halter: Dokumente, Kosten, Fristen und Pflichten für Käufer und Verkäufer.
Emre Altınışık
Inhaber, Bundeszulassung24 · Technische Umsetzung: Yılmaz Saraç
Umschreibung ab 99 Euro – ohne Behördenbesuch
Alle Behördengebühren inklusive. Mit oder ohne Kennzeichenwechsel. Bearbeitungszeit: 3-5 Werktage.
Wann ist ein Halterwechsel erforderlich?
Benötigte Dokumente: Käufer und Verkäufer
Vom Verkäufer
Original, wird dem Käufer übergeben
Original, wichtigstes Eigentumspapier
Für die Identitätsprüfung
Falls separat vorhanden
Schriftlicher Nachweis des Verkaufs
Vom Käufer
Gültig, gut lesbare Kopie
Neue Kfz-Versicherung erforderlich
Bankverbindung für das Hauptzollamt
Falls HU abgelaufen
Falls neues Kennzeichen gewünscht
Kosten des Halterwechsels im Überblick
| Posten | Behörde vor Ort | Bundeszulassung24 |
|---|---|---|
| Umschreibungsgebühr | 20,00 – 30,00 Euro | inklusive |
| Kennzeichenprägung (bei Wechsel) | 20,00 – 35,00 Euro | inklusive |
| Wunschkennzeichen (optional) | 10,20 – 12,80 Euro | auf Anfrage |
| Kennzeichen behalten (gleicher Bezirk) | keine Zusatzkosten | keine Zusatzkosten |
| Wartezeit | 1 – 3 Stunden | keine |
| Gesamtkosten | ca. 25 – 65 Euro + Aufwand | ab 99 Euro pauschal |
Wer zahlt? In der Regel trägt der Käufer die Umschreibungskosten. Dies kann im Kaufvertrag anders geregelt werden.
Halterwechsel: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Service "Umschreibung" wählen
Rufen Sie bundeszulassung24.de auf und wählen Sie "Umschreibung / Halterwechsel". Das geführte Formular fragt alle benötigten Daten ab.
Fahrzeugdaten eingeben
Geben Sie das aktuelle Kennzeichen und die FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) ein. Die FIN finden Sie in der ZB Teil I, im Kaufvertrag oder am Fahrzeug (z. B. an der B-Säule).
Neuen Halter angeben
Tragen Sie die vollständigen Daten des neuen Halters (Käufer) ein: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Bei juristischen Personen: Firmenname und Handelsregisternummer.
Dokumente hochladen
Laden Sie alle Dokumente hoch: ZB Teil I, ZB Teil II, Personalausweise (Käufer und Verkäufer), eVB-Nummer des Käufers und ggf. den Kaufvertrag.
Kennzeichen-Option wählen
Entscheiden Sie: Altes Kennzeichen behalten (im gleichen Bezirk) oder neues Wunschkennzeichen wählen. Bei Bezirkswechsel: neues Kennzeichen zwingend erforderlich.
Bezahlen und Bearbeitung starten
Bezahlen Sie per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Klarna – ab 99 Euro inklusive aller Behördengebühren. Neue Zulassungsdokumente kommen per Post.
Fristen und Pflichten: Was Käufer und Verkäufer wissen müssen
Pflichten des Verkäufers
- ZB Teil I und ZB Teil II dem Käufer aushändigen
- Umschreibung überwachen – solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, haften Sie für Steuern, Versicherung und Bußgelder
- Bei Nichtumschreibung: Zwangsabmeldung bei der Zulassungsstelle beantragen (Nachweis: Kaufvertrag)
- Versicherung über den Verkauf informieren
- Empfehlung: Setzen Sie dem Käufer eine schriftliche Frist von 7-14 Tagen für die Umschreibung
Pflichten des Käufers
- Fahrzeug unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) umschreiben – in der Praxis: innerhalb von 1-2 Wochen
- Neue Kfz-Versicherung abschließen und eVB-Nummer bereithalten
- SEPA-Mandat für Kfz-Steuer bereitstellen
- HU prüfen – ist die HU abgelaufen, muss vor der Umschreibung eine neue HU durchgeführt werden
- Bußgeld bei verspäteter Umschreibung: bis zu 100 Euro
Kennzeichen-Optionen beim Halterwechsel
Kennzeichen behalten
Möglich, wenn Käufer im gleichen Bezirk wohnt. Keine Prägungskosten. Verkäufer muss auf Reservierung verzichten.
Neues Kennzeichen
Pflicht bei Bezirkswechsel. Wunschkennzeichen möglich. Neue Prägung erforderlich.
Kennzeichenmitnahme
Seit 2015: Käufer kann Kennzeichen eines anderen Bezirks behalten (z. B. HH-Kennzeichen in München).
Sonderfälle beim Halterwechsel
Halterwechsel bei Erbschaft
Zusätzliche Dokumente: Erbschein oder beglaubigte Abschrift des notariellen Testaments, Sterbeurkunde. Die Umschreibung ist gebührenfrei innerhalb einer bestimmten Frist (je nach Bundesland 6-12 Monate). Danach fallen reguläre Gebühren an.
Umschreibung auf eine Firma
Zusätzlich nötig: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), Personalausweis des Geschäftsführers, Vollmacht. Bei GbR: Gesellschaftsvertrag und Ausweise aller Gesellschafter. eVB-Nummer und SEPA-Mandat auf die Firma.
Halterwechsel zwischen Ehepartnern
Auch zwischen Ehepartnern oder Familienmitgliedern ist eine reguläre Umschreibung erforderlich. Es gelten die gleichen Dokumente und Gebühren. Tipp: In der gleichen Stadt und im gleichen Bezirk kann das Kennzeichen beibehalten werden.
Umschreibung bei laufendem Leasing oder Finanzierung
Ist das Fahrzeug finanziert, steht die Bank oder das Leasingunternehmen als Eigentümer in der ZB Teil II. Eine Umschreibung ist nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich. Die Bank muss die ZB Teil II freigeben oder dem neuen Halter aushändigen.
Die 5 häufigsten Fehler beim Halterwechsel
1. Verkäufer gibt ZB Teil II nicht heraus
Ohne den Fahrzeugbrief ist keine Umschreibung möglich. Klären Sie die Übergabe aller Dokumente vor dem Kauf.
2. Keine eVB-Nummer vorbereitet
Die Versicherung muss vor der Umschreibung abgeschlossen sein. Beantragen Sie die eVB rechtzeitig.
3. Umschreibungsfrist verstreichen lassen
Der Käufer zögert die Umschreibung hinaus. Folge: Verkäufer haftet weiterhin. Lösung: Frist im Kaufvertrag festlegen.
4. HU-Ablauf übersehen
Ist die HU abgelaufen, muss vor der Umschreibung eine neue HU durchgeführt werden. Prüfen Sie das Datum vor dem Kauf.
5. Kennzeichen-Bezirkswechsel nicht bedacht
Bei Käufer in einem anderen Bezirk sind neue Kennzeichen Pflicht (es sei denn, Kennzeichenmitnahme). Planen Sie die Prägungskosten ein.
Bearbeitungszeiten
Online über uns
- Bearbeitung: 3-5 Werktage
- Neue ZB per Post: 5-7 Werktage
- Kennzeichen (bei Wechsel): inklusive
- Sofort-Bestätigung per E-Mail
Behörde vor Ort
- Termin-Vorlauf: 2-6 Wochen
- Bearbeitung: sofort bei Termin
- Wartezeit ohne Termin: bis zu 3 Stunden
- Schildermacher separat
Tipp: Kaufvertrag richtig gestalten
Ein gut formulierter Kaufvertrag schützt beide Seiten. Achten Sie auf diese Punkte:
- Fahrzeugdaten: Kennzeichen, FIN, km-Stand, Zustand
- Kaufpreis und Zahlungsart
- Übergabe: Datum, Ort, übergebene Dokumente aufzählen
- Umschreibungsfrist: z. B. "Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen umzuschreiben"
- Unterschriften beider Parteien