i-Kfz: Die Online-Zulassung erklärt
Fahrzeug anmelden, ummelden oder abmelden - ganz ohne Behördengang. So funktioniert die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) in Deutschland.
Emre Altınışık
Inhaber, Bundeszulassung24 · Technische Umsetzung: Yılmaz Saraç
Was ist i-Kfz?
i-Kfz steht für „internetbasierte Fahrzeugzulassung" und ist das offizielle System des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), mit dem bestimmte Zulassungsvorgänge vollständig online durchgeführt werden können.
Seit 2015 schrittweise eingeführt, ermöglicht i-Kfz heute:
- Stufe 1 (2015): Online-Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
- Stufe 2 (2017): Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs
- Stufe 3 (2019): Ummeldung innerhalb Deutschlands
- Stufe 4 (2019): Neuzulassung (nur für Gebrauchtfahrzeuge mit deutscher ZB II)
- Seit 09/2023: Auch für juristische Personen (Unternehmen)
Rechtsgrundlage
i-Kfz basiert auf der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), insbesondere § 15 FZV, und dem Onlinezugangsgesetz (OZG). Die technische Umsetzung erfolgt durch das KBA.
FZV auf gesetze-im-internet.deWelche Vorgänge sind online möglich?
Online möglich
- • Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
- • Wiederzulassung nach Abmeldung
- • Ummeldung (Halterwechsel/Adressänderung)
- • Kennzeichenmitnahme
- • Umkennzeichnung
Weiterhin vor Ort
- • Erstzulassung (Neufahrzeug)
- • Import-Fahrzeuge aus Ausland
- • Fahrzeuge ohne deutsche ZB II
- • Sonderkennzeichen (H, E, grün)
- • Technische Änderungen (Eintragungen)
Voraussetzungen für i-Kfz
1. Personalausweis mit eID
Sie benötigen einen Personalausweis (ab 2010) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und die 6-stellige PIN. Falls Sie die PIN nicht kennen, können Sie beim Bürgeramt eine neue anfordern.
2. NFC-fähiges Gerät oder Kartenleser
Zur Authentifizierung benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp2 oder einen USB-Kartenleser für den PC.
3. Sicherheitscodes
Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (hinter der Stempelplakette) und den Kennzeichen (unter der HU-Plakette) befinden sich verdeckte Sicherheitscodes, die freigelegt werden müssen.
So legen Sie die Codes frei4. eVB-Nummer
Bei Zulassung/Wiederzulassung benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung.
i-Kfz Schritt für Schritt
eID-Funktion aktivieren
Aktivieren Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises und merken Sie sich die 6-stellige PIN.
Sicherheitscodes freilegen
Kratzen Sie die Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigung Teil I (Stempelplakette) und Kennzeichen frei.
Portal aufrufen
Rufen Sie das i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsstelle oder bundeszulassung24.de auf.
Daten eingeben
Geben Sie Fahrzeug- und Halterdaten sowie die freigerubbelten Sicherheitscodes ein.
eID-Authentifizierung
Authentifizieren Sie sich mit dem Personalausweis (NFC-fähiges Smartphone oder Kartenleser).
Bezahlen & Abschluss
Bezahlen Sie die Gebühren online. Sie erhalten sofort einen vorläufigen Zulassungsnachweis.
Sofort losfahren
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Damit dürfen Sie sofort am Straßenverkehr teilnehmen. Die endgültigen Dokumente folgen per Post innerhalb von 3-5 Werktagen.
i-Kfz für Unternehmen (seit 09/2023)
Seit September 2023 können auch juristische Personen (GmbH, AG, UG, etc.) i-Kfz nutzen. Die Authentifizierung erfolgt über ein ELSTER-Organisationszertifikat.
Voraussetzungen für Unternehmen:
- ELSTER-Organisationszertifikat (über elster.de beantragen)
- Digitale Vollmacht für den handelnden Mitarbeiter
- Sicherheitscodes wie bei Privatpersonen
Für Flotten: GKS als Alternative
Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten (50+ Fahrzeuge) empfehlen wir die Großkundenschnittstelle (GKS) des KBA für effizientere Massenprozesse.
Mehr zur GKS erfahrenWann i-Kfz nicht möglich ist
Bundeszulassung24 als Alternative
Wenn i-Kfz für Sie nicht möglich ist, übernehmen wir den kompletten Prozess - inklusive Behördengang, Kennzeichen und Versand.
Unsere Leistungen entdeckenNeu ab 2025: Digitaler Fahrzeugschein (DFZ)
Im Rahmen von i-Kfz Stufe 5 wurde der digitale Fahrzeugschein eingeführt. Er kann über die i-Kfz-App des KBA abgerufen werden und gilt als vollwertiger Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Vorteile
- • Immer dabei auf dem Smartphone
- • Kann nicht verloren gehen
- • Einfaches Teilen mit Werkstätten
- • Automatische HU-Erinnerungen
Technische Anforderungen
- • iOS 15+ oder Android 8+
- • NFC-fähiges Smartphone
- • Personalausweis mit eID
- • i-Kfz-App installiert
Häufige Fragen zu i-Kfz
Kann ich jedes Fahrzeug online anmelden?
Nein. Neufahrzeuge (Erstzulassung) und Import-Fahrzeuge erfordern weiterhin einen Behördengang. Online möglich sind: Wiederzulassung, Ummeldung und Abmeldung von bereits in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen.
Was passiert, wenn die eID-PIN nicht funktioniert?
Ohne gültige PIN ist keine Online-Zulassung möglich. Sie können die PIN beim Bürgeramt zurücksetzen lassen oder unseren Vor-Ort-Service nutzen.
Wie lange dauert die Online-Zulassung wirklich?
Der reine Online-Vorgang dauert etwa 10-15 Minuten. Anschließend erhalten Sie einen vorläufigen Nachweis. Die physischen Dokumente (Zulassungsbescheinigung, Plaketten) erreichen Sie per Post innerhalb von 3-5 Werktagen.
Bekomme ich sofort ein gültiges Kennzeichen?
Ja, nach Abschluss der Online-Zulassung dürfen Sie sofort losfahren. Der vorläufige Nachweis gilt als Zulassungsbescheinigung Teil I bis die Originale eintreffen.
Was mache ich, wenn der Sicherheitscode fehlt oder unleserlich ist?
Wenn der Sicherheitscode auf der ZB I oder dem Kennzeichen fehlt/beschädigt ist, müssen Sie zur Zulassungsstelle vor Ort oder unseren Komplettservice nutzen.
Können auch Unternehmen i-Kfz nutzen?
Ja, seit September 2023 können auch juristische Personen (GmbH, AG, etc.) i-Kfz nutzen. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat und eine digitale Vollmacht benötigt.
Keine Lust auf i-Kfz?
Wir übernehmen den gesamten Zulassungsprozess für Sie - bequem von zu Hause.
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