Wiederzulassung: Der komplette Ratgeber 2026
Alles zur Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs: Dokumente, Kosten, HU-Pflicht, Kennzeichen-Optionen und häufige Fehler.
Emre Altınışık
Inhaber, Bundeszulassung24 · Technische Umsetzung: Yılmaz Saraç
Wiederzulassung ab 99 Euro – ohne Behördenbesuch
Alle Behördengebühren und Kennzeichenprägung inklusive. Bearbeitungszeit: 3-5 Werktage. Mit oder ohne Kennzeichenwechsel.
Was ist eine Wiederzulassung?
Eine Wiederzulassung (auch: Wiederanmeldung) bedeutet, ein vorübergehend außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut zum Straßenverkehr zuzulassen. Im Unterschied zur Neuzulassung hat das Fahrzeug bereits deutsche Zulassungsdokumente.
| Kriterium | Wiederzulassung | Neuzulassung |
|---|---|---|
| Fahrzeug hatte deutsche ZB | Ja | Nein |
| Stilllegungsdauer | Unter 7 Jahre | Über 7 Jahre oder erstmalig |
| COC erforderlich | Nein | Ja (bei Import/Neuwagen) |
| Alte Kennzeichen nutzbar | Ja (wenn reserviert) | Nein (neue Kennzeichen) |
Wann ist eine Wiederzulassung typisch?
Benötigte Dokumente im Detail
1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Das bei der Abmeldung zurückerhaltene Dokument. Es enthält die Fahrzeugdaten und den Vermerk "außer Betrieb gesetzt".
2. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Muss im Original vorliegen. Falls verloren: Ersatz bei der Zulassungsstelle beantragen (ca. 60-70 Euro, Wartezeit).
3. Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
Gültig und gut lesbar. Bei Reisepass: zusätzlich Meldebescheinigung.
4. eVB-Nummer
7-stellige elektronische Versicherungsbestätigung. Von Ihrer Kfz-Versicherung online in wenigen Minuten erhältlich. 6 Monate gültig.
5. Gültige HU-Bescheinigung
Nur erforderlich, wenn die HU während der Stilllegung abgelaufen ist. Prüfen Sie das Ablaufdatum auf der ZB Teil I.
Kosten der Wiederzulassung im Überblick
| Posten | Behörde vor Ort | Bundeszulassung24 |
|---|---|---|
| Zulassungsgebühr | 23,00 – 30,00 Euro | inklusive |
| Kennzeichenprägung (bei Wechsel) | 20,00 – 35,00 Euro | inklusive |
| Wunschkennzeichen (optional) | 10,20 – 12,80 Euro | auf Anfrage |
| HU / TÜV (falls abgelaufen) | ca. 100 – 150 Euro | separat (Prüforganisation) |
| Wartezeit | 1 – 3 Stunden | keine |
| Gesamtkosten (ohne HU) | ca. 45 – 65 Euro + Aufwand | ab 99 Euro pauschal |
Wiederzulassung: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Service "Wiederzulassung" wählen
Rufen Sie bundeszulassung24.de auf und wählen Sie den Service "Wiederzulassung". Unterschied zur Neuzulassung: Ihr Fahrzeug hatte bereits eine deutsche Zulassung und wurde vorübergehend außer Betrieb gesetzt.
Fahrzeugdaten eingeben
Geben Sie Ihr ehemaliges Kennzeichen und die FIN ein. Die FIN finden Sie in der ZB Teil I (Feld E), ZB Teil II oder auf dem Typenschild des Fahrzeugs.
Dokumente hochladen
Laden Sie ZB Teil I, ZB Teil II, Personalausweis (beidseitig), eVB-Nummer und ggf. die HU-Bescheinigung hoch. Achten Sie auf vollständige, gut lesbare Dokumente.
Kennzeichen wählen
Behalten Sie Ihr altes Kennzeichen (falls reserviert und im gleichen Bezirk) oder wählen Sie ein neues Wunschkennzeichen. Die Verfügbarkeit wird automatisch geprüft.
Bezahlen
Bezahlen Sie per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Klarna – ab 99 Euro inklusive aller Behördengebühren und Kennzeichenprägung.
Dokumente erhalten
Nach Bearbeitung erhalten Sie die neuen Zulassungsdokumente per Post. Bearbeitungszeit: 3-5 Werktage. Bei Kennzeichenwechsel sind neue Kennzeichen inklusive.
HU-Pflicht bei der Wiederzulassung
Wichtig: HU-Ablauf prüfen
Prüfen Sie das HU-Ablaufdatum auf der ZB Teil I (Feld 11). Ist die HU während der Stilllegungszeit abgelaufen, muss vor der Wiederzulassung eine neue HU durchgeführt werden. Ohne gültige HU keine Zulassung.
HU noch gültig
Wiederzulassung sofort möglich. Die bestehende HU wird übernommen, der nächste Prüftermin ändert sich nicht.
HU abgelaufen (unter 2 Monate)
Neue HU erforderlich. Sie dürfen direkt zur Prüfstelle fahren (kürzeste Strecke). Kosten: ca. 100-150 Euro.
HU abgelaufen (über 2 Monate)
Neue HU erforderlich. Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen), um zur Prüfstelle zu fahren. Ergänzte Untersuchung (EU) kann fällig werden (ca. 20 % Aufpreis).
Kennzeichen-Optionen bei der Wiederzulassung
Altes Kennzeichen behalten
- Kennzeichen muss reserviert sein (10-12 Monate)
- Gleicher Zulassungsbezirk erforderlich
- Alte Kennzeichenschilder + neue Plaketten
- Keine Prägungskosten
Neues Kennzeichen wählen
- Wunschkennzeichen auswählen
- Neue Prägung erforderlich (ca. 20-35 Euro)
- Anderer Zulassungsbezirk möglich
- Bei Bundeszulassung24: Prägung inklusive
Kennzeichenmitnahme seit 2015
Seit 2015 können Sie bei einem Umzug Ihr altes Kennzeichen in den neuen Bezirk mitnehmen. Ein Berliner Kennzeichen kann also auch in München weitergeführt werden. Das gilt auch bei der Wiederzulassung nach Umzug.
Die 5 häufigsten Fehler bei der Wiederzulassung
1. HU-Ablauf nicht geprüft
Sie stehen bei der Zulassungsstelle und stellen fest, dass die HU abgelaufen ist. Prüfen Sie das Datum vorher auf der ZB Teil I.
2. Kennzeichenreservierung abgelaufen
Die Reservierung läuft je nach Bezirk nach 10-12 Monaten ab. Danach ist das Kennzeichen vergeben und Sie müssen ein neues wählen.
3. ZB Teil II (Fahrzeugbrief) verloren
Ohne ZB Teil II keine Wiederzulassung. Ein Ersatzdokument kostet ca. 60-70 Euro und dauert 6-8 Wochen wegen der Aufbietungsfrist.
4. eVB-Nummer nicht vorbereitet
Ohne eVB-Nummer wird die Zulassung direkt abgelehnt. Beantragen Sie sie rechtzeitig bei Ihrer Versicherung.
5. Stilllegung über 7 Jahre
Nach 7 Jahren Außerbetriebsetzung ist eine Wiederzulassung nicht mehr möglich. Dann ist eine Neuzulassung mit neuen Dokumenten nötig.
Bearbeitungszeiten und Fristen
Online über uns
- Bearbeitung: 3-5 Werktage
- Kennzeichen: Prägung + Versand inklusive
- ZB per Post: 5-7 Werktage
- Sofort-Bestätigung per E-Mail
Behörde vor Ort
- Termin-Vorlauf: 2-6 Wochen (Großstädte)
- Bearbeitung: sofort bei Termin
- Kennzeichen: selbst beim Schildermacher
- Wartezeit ohne Termin: bis zu 3 Stunden
Tipp: Saisonkennzeichen statt Abmelden und Wiederzulassen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig nur in bestimmten Monaten nutzen (z. B. Motorrad April-Oktober), ist ein Saisonkennzeichen günstiger als jährliches Ab- und Wiederanmelden. Sie sparen die Zulassungsgebühren und der Versicherungsschutz ruht automatisch in der Nebensaison.