Kfz-Abmeldung: Der komplette Ratgeber 2026
Alles, was Sie zur Außerbetriebsetzung wissen müssen: Kosten, Dokumente, Sicherheitscodes, Schritt-für-Schritt-Anleitung und die häufigsten Fehler.
Bundeszulassung24 Redaktion
Fachredaktion für Kfz-Zulassung - inhaltlich geprüft
Abmeldung ab 34,90 Euro - ohne Behördenbesuch
Alle Behördengebühren inklusive. Bearbeitung: in der Regel 30-60 Minuten. Offizielle Abmeldebestätigung per E-Mail und Post.
Was brauche ich, um mein Auto abzumelden?
Für jede Kfz-Abmeldung (Außerbetriebsetzung) in Deutschland brauchen Sie grundsätzlich diese drei Dinge:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem verdeckten Sicherheitscode
- Personalausweis oder Reisepass des Halters
- Die beiden Kennzeichenschilder mit den Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten
Hinzu kommt je nach Fall: der Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs, wenn das Fahrzeug verschrottet wird, und eine schriftliche Vollmacht plus Ausweiskopie des Halters, wenn jemand anderes die Abmeldung übernimmt.
Was Sie darüber hinaus benötigen, hängt davon ab, welchen Weg Sie wählen: vor Ort bei der Zulassungsstelle, selbst über das staatliche i-Kfz-Portal oder über einen Zulassungsdienst. Der wichtigste Unterschied: i-Kfz verlangt zwingend einen Online-Ausweis (eID) mit PIN, bei der Zulassungsstelle müssen Sie die Schilder persönlich abgeben. Die Übersicht dazu finden Sie weiter unten.
Wann ist eine Kfz-Abmeldung erforderlich?
Eine Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ist in folgenden Situationen notwendig:
Benötigte Dokumente im Detail
Für die Online-Abmeldung benötigen Sie genau drei Dokumente. Stellen Sie sicher, dass alles vorbereitet ist, bevor Sie beginnen:
1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Das wichtigste Dokument für die Abmeldung. Es enthält den verdeckten Sicherheitscode, der für die Online-Abmeldung benötigt wird. Achten Sie darauf, dass das Dokument nach 2015 ausgestellt wurde - ältere Fahrzeugscheine haben keinen Sicherheitscode.
2. Personalausweis oder Reisepass
Vorder- und Rückseite in gut lesbarer Qualität. Der Ausweis muss gültig sein. Bei einem Reisepass wird zusätzlich eine Meldebescheinigung benötigt. Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Vertretungsvollmacht.
3. Sicherheitscodes
Der Sicherheitscode auf der ZB Teil I muss freigerubbelt werden. Bei neueren Zulassungen gibt es zusätzliche Codes auf den Siegelplaketten der Kennzeichen. Rubbeln Sie vorsichtig - der Code darf nicht beschädigt werden. Tipp: Verwenden Sie eine Münze und rubbeln Sie langsam in eine Richtung.
Zusätzlich in bestimmten Fällen
Verwertungsnachweis (nur bei Verschrottung)
Soll das Fahrzeug endgültig verwertet werden, brauchen Sie den Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs. Ohne diesen Nachweis wird das Fahrzeug nur vorübergehend außer Betrieb gesetzt und kann später wieder zugelassen werden.
Vollmacht (wenn jemand anderes abmeldet)
Nur der eingetragene Halter oder eine bevollmächtigte Person darf abmelden. Übernimmt jemand anderes den Gang zur Behörde, braucht diese Person eine formlose schriftliche Vollmacht mit Unterschrift des Halters und eine Ausweiskopie des Halters. Wenn Sie uns beauftragen, handeln wir als Ihr Bevollmächtigter - Sie müssen niemanden zusätzlich losschicken.
Und die Kennzeichenschilder?
Bei der Zulassungsstelle müssen Sie beide Schilder mitbringen, sie werden dort entstempelt. Bei jeder Online-Abmeldung - über i-Kfz genauso wie über uns - bleiben die Schilder bei Ihnen: Sie rubbeln die Codes unter den Stempelplaketten frei und übermitteln sie. Damit werden die Schilder ungültig, und Sie entsorgen sie selbst. Schicken Sie uns keine Schilder zu.
Drei Wege, drei Anforderungen: was Sie jeweils brauchen
Die Grunddokumente sind überall gleich. Was sich unterscheidet, ist alles andere:
| Voraussetzung | Zulassungsstelle | i-Kfz selbst | Bundeszulassung24 |
|---|---|---|---|
| ZB Teil I (Fahrzeugschein) | Original | Sicherheitscode | Foto genügt |
| Personalausweis | Original vor Ort | als eID mit PIN | Foto genügt |
| Online-Ausweis (eID) aktiviert | nein | zwingend | nein |
| AusweisApp / Kartenleser | nein | ja | nein |
| Kennzeichenschilder abgeben | ja, beide | nein | nein |
| Termin erforderlich | meist ja | nein | nein |
| Fahrzeug ab 2015 zugelassen | nicht nötig | zwingend | zwingend |
| Kosten | 5,60 - 7,90 Euro Gebühr | amtliche Gebühr, günstiger als vor Ort | 34,90 Euro, alles inklusive |
Der ehrliche Vergleich: Wenn Sie eine aktivierte eID mit PIN haben, ein Fahrzeug ab 2015 fahren und mit dem Portal zurechtkommen, ist i-Kfz der günstigste Weg. Unser Service lohnt sich, wenn eine dieser Voraussetzungen fehlt - vor allem die eID, an der die meisten Online-Abmeldungen scheitern.
Kosten der Kfz-Abmeldung im Überblick
| Posten | Behörde vor Ort | Bundeszulassung24 |
|---|---|---|
| Abmeldegebühr | 5,60 - 7,90 Euro | inklusive |
| Wartezeit | 30 - 120 Min. | keine |
| Anfahrt & Parkgebühr | variabel | entfällt |
| Termin notwendig | Ja (in vielen Städten) | Nein |
| Kennzeichen-Reservierung | 2,60 - 10,20 Euro extra | auf Anfrage |
| Gesamtkosten | ca. 10 - 20 Euro + Aufwand | ab 34,90 Euro pauschal |
Online-Abmeldung: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Service "Abmeldung" wählen
Rufen Sie bundeszulassung24.de auf und wählen Sie den Service "Abmeldung". Sie werden durch ein geführtes Formular geleitet, das alle notwendigen Eingaben abfragt.
Fahrzeugdaten eingeben
Geben Sie Ihr amtliches Kennzeichen (z. B. B-AB 1234) und die FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) ein. Die FIN finden Sie in der ZB Teil I (Feld E) oder im Fahrzeugbrief.
Sicherheitscodes freirubbeln und eingeben
Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet sich ein verdeckter Sicherheitscode (Feld mit Silberschicht). Rubbeln Sie diesen frei. Bei neueren Dokumenten finden Sie zusätzlich einen Code auf den Plaketten der Kennzeichenschilder.
Dokumente hochladen
Fotografieren oder scannen Sie Ihren Fahrzeugschein (ZB Teil I) sowie Ihren Personalausweis (Vorder- und Rückseite) und laden Sie die Bilder hoch. Achten Sie auf gute Lesbarkeit und keine Reflexionen.
Zahlung abschließen
Bezahlen Sie bequem per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Klarna - nur 34,90 Euro inklusive aller Behördengebühren. Sie erhalten sofort eine Zahlungsbestätigung.
Abmeldebestätigung erhalten
Nach Bearbeitung erhalten Sie die offizielle Abmeldebestätigung per E-Mail (digital) und optional per Post. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 30-60 Minuten.
Bearbeitungszeiten und Fristen
Online über uns
Bearbeitung in der Regel innerhalb von 30-60 Minuten - damit ist die Abmeldung abgeschlossen. Bestätigung per E-Mail. Der Versand der Originalunterlagen per Post (1-3 Werktage) ist ein separater Logistikschritt.
Behörde vor Ort
Sofortige Bearbeitung bei Termin. Wartezeit ohne Termin: bis zu 2 Stunden. Termin-Vorlauf in Großstädten: oft 2-4 Wochen.
Was passiert nach der Abmeldung?
Kfz-Steuer
Die Steuerpflicht endet am Tag der Abmeldung. Das Hauptzollamt erstattet zu viel gezahlte Beträge automatisch auf das hinterlegte Konto. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen.
Kfz-Versicherung
Die Haftpflichtversicherung wird automatisch über die Zulassungsstelle informiert und endet zum Abmeldedatum. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet. Tipp: Informieren Sie Ihre Versicherung zusätzlich, insbesondere bei Teilkasko- oder Vollkasko-Verträgen.
Kennzeichen
Die Kennzeichen müssen nach der Abmeldung entstempelt werden. Die Plaketten (TÜV, Zulassung) werden entfernt. Die Kennzeichenschilder dürfen aufbewahrt werden - bei einer erneuten Zulassung im gleichen Bezirk können Sie sie mit neuen Plaketten wiederverwenden.
Sonderfälle bei der Abmeldung
Abmeldung ohne Fahrzeugschein (ZB I verloren)
Wenn Sie den Fahrzeugschein verloren haben, ist eine Online-Abmeldung nicht möglich. Sie müssen persönlich zur Zulassungsstelle gehen, eine eidesstattliche Versicherung abgeben und einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Kosten: ca. 60-70 Euro für den Ersatz-Fahrzeugschein plus Abmeldegebühr.
Abmeldung für eine andere Person (Vollmacht)
Vollmacht des Halters (formlos, mit Unterschrift), Kopie des Halter-Personalausweises und Ihr eigener Personalausweis sind erforderlich. Bei Bundeszulassung24 übernehmen wir diesen Prozess: Sie beauftragen uns als Bevollmächtigte.
Abmeldung eines Firmenfahrzeugs
Benötigt wird: aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), Geschäftsführer-Ausweis und Vollmacht. Bei GbRs: Gesellschaftsvertrag und Ausweise aller Gesellschafter, alternativ eine Vollmacht aller Gesellschafter.
Fahrzeug mit Saisonkennzeichen
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können jederzeit abgemeldet werden - auch außerhalb des Betriebszeitraums. Die Abmeldung wird sofort wirksam, und der Saisonzeitraum wird nicht berücksichtigt.
Die 5 häufigsten Fehler bei der Kfz-Abmeldung
1. Sicherheitscode beschädigt
Beim Freirubbeln zu stark aufgedrückt oder hin und her gerubbelt. Tipp: Langsam in eine Richtung rubbeln.
2. Alten Fahrzeugschein (vor 2015) verwenden
Online-Abmeldung funktioniert nur mit Dokumenten ab 2015, die einen Sicherheitscode enthalten.
3. Dokumente schlecht fotografiert
Unscharfe, abgeschnittene oder reflektierende Fotos. Tipp: Dokument auf dunklen Hintergrund legen, kein Blitz verwenden.
4. Versicherung nicht informiert
Obwohl die Abmeldung automatisch gemeldet wird, sollten Sie Ihre Versicherung separat kontaktieren - besonders bei Teil-/Vollkasko.
5. Fahrzeug nach Abmeldung bewegt
Jede Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr nach der Abmeldung ist eine Straftat (§ 6 PflVG). Auch "nur kurz zur Werkstatt" ist verboten.
Regionale Unterschiede bei der Abmeldung
Die Kfz-Abmeldung ist bundesweit einheitlich geregelt. Dennoch gibt es regionale Unterschiede:
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Gebühren | 5,60 Euro (Minimum) bis 7,90 Euro - je nach Zulassungsbezirk |
| Terminpflicht | In Berlin, München, Hamburg und Köln ist ein Termin obligatorisch. In kleineren Städten oft mit Wartezeit ohne Termin möglich. |
| Wartezeiten | Großstädte: Termin-Vorlauf 2-6 Wochen. Ländliche Gebiete: meist Bearbeitung am selben Tag. |
| Kennzeichenreservierung | Reservierungsdauer 10-12 Monate. Kosten variieren je nach Bezirk (2,60 bis 10,20 Euro). |
Vorteil bei Bundeszulassung24: Unabhängig von Ihrem Zulassungsbezirk zahlen Sie immer den gleichen Pauschalpreis von 34,90 Euro - ohne Termin und ohne Wartezeit.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstoß
Wer ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr führt, begeht eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (Fahren ohne Versicherungsschutz). Es drohen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Punkte in Flensburg und Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem haften Sie persönlich für alle Schäden, da kein Versicherungsschutz besteht.