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Lesezeit: 12 Minuten

Kfz-Abmeldung: Der komplette Ratgeber 2026

Alles, was Sie zur Außerbetriebsetzung wissen müssen: Kosten, Dokumente, Sicherheitscodes, Schritt-für-Schritt-Anleitung und die häufigsten Fehler.

B24

Bundeszulassung24 Redaktion

Fachredaktion für Kfz-Zulassung - inhaltlich geprüft

Außerbetriebsetzung · § 16 Abs. 1 FZVAbmeldung des Fahrzeugs aus dem Verkehr

Abmeldung ab 34,90 Euro - ohne Behördenbesuch

Alle Behördengebühren inklusive. Bearbeitung: in der Regel 30-60 Minuten. Offizielle Abmeldebestätigung per E-Mail und Post.

Was brauche ich, um mein Auto abzumelden?

Für jede Kfz-Abmeldung (Außerbetriebsetzung) in Deutschland brauchen Sie grundsätzlich diese drei Dinge:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem verdeckten Sicherheitscode
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • Die beiden Kennzeichenschilder mit den Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten

Hinzu kommt je nach Fall: der Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs, wenn das Fahrzeug verschrottet wird, und eine schriftliche Vollmacht plus Ausweiskopie des Halters, wenn jemand anderes die Abmeldung übernimmt.

Was Sie darüber hinaus benötigen, hängt davon ab, welchen Weg Sie wählen: vor Ort bei der Zulassungsstelle, selbst über das staatliche i-Kfz-Portal oder über einen Zulassungsdienst. Der wichtigste Unterschied: i-Kfz verlangt zwingend einen Online-Ausweis (eID) mit PIN, bei der Zulassungsstelle müssen Sie die Schilder persönlich abgeben. Die Übersicht dazu finden Sie weiter unten.

Wann ist eine Kfz-Abmeldung erforderlich?

Eine Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ist in folgenden Situationen notwendig:

Fahrzeugverkauf: Wenn Sie das Fahrzeug verkaufen und der Käufer es selbst umschreiben soll
Saisonpause: Wenn Sie ein Fahrzeug vorübergehend stilllegen möchten (z. B. Motorrad im Winter)
Verschrottung: Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist und verwertet werden soll
Längere Nichtnutzung: Wenn Sie das Fahrzeug dauerhaft nicht mehr nutzen und Kosten sparen möchten
Umzug ins Ausland: Wenn Sie das Fahrzeug nicht mitnehmen und in Deutschland abmelden müssen

Benötigte Dokumente im Detail

Für die Online-Abmeldung benötigen Sie genau drei Dokumente. Stellen Sie sicher, dass alles vorbereitet ist, bevor Sie beginnen:

1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Das wichtigste Dokument für die Abmeldung. Es enthält den verdeckten Sicherheitscode, der für die Online-Abmeldung benötigt wird. Achten Sie darauf, dass das Dokument nach 2015 ausgestellt wurde - ältere Fahrzeugscheine haben keinen Sicherheitscode.

2. Personalausweis oder Reisepass

Vorder- und Rückseite in gut lesbarer Qualität. Der Ausweis muss gültig sein. Bei einem Reisepass wird zusätzlich eine Meldebescheinigung benötigt. Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Vertretungsvollmacht.

3. Sicherheitscodes

Der Sicherheitscode auf der ZB Teil I muss freigerubbelt werden. Bei neueren Zulassungen gibt es zusätzliche Codes auf den Siegelplaketten der Kennzeichen. Rubbeln Sie vorsichtig - der Code darf nicht beschädigt werden. Tipp: Verwenden Sie eine Münze und rubbeln Sie langsam in eine Richtung.

Zusätzlich in bestimmten Fällen

Verwertungsnachweis (nur bei Verschrottung)

Soll das Fahrzeug endgültig verwertet werden, brauchen Sie den Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs. Ohne diesen Nachweis wird das Fahrzeug nur vorübergehend außer Betrieb gesetzt und kann später wieder zugelassen werden.

Vollmacht (wenn jemand anderes abmeldet)

Nur der eingetragene Halter oder eine bevollmächtigte Person darf abmelden. Übernimmt jemand anderes den Gang zur Behörde, braucht diese Person eine formlose schriftliche Vollmacht mit Unterschrift des Halters und eine Ausweiskopie des Halters. Wenn Sie uns beauftragen, handeln wir als Ihr Bevollmächtigter - Sie müssen niemanden zusätzlich losschicken.

Und die Kennzeichenschilder?

Bei der Zulassungsstelle müssen Sie beide Schilder mitbringen, sie werden dort entstempelt. Bei jeder Online-Abmeldung - über i-Kfz genauso wie über uns - bleiben die Schilder bei Ihnen: Sie rubbeln die Codes unter den Stempelplaketten frei und übermitteln sie. Damit werden die Schilder ungültig, und Sie entsorgen sie selbst. Schicken Sie uns keine Schilder zu.

Drei Wege, drei Anforderungen: was Sie jeweils brauchen

Die Grunddokumente sind überall gleich. Was sich unterscheidet, ist alles andere:

VoraussetzungZulassungsstellei-Kfz selbstBundeszulassung24
ZB Teil I (Fahrzeugschein)OriginalSicherheitscodeFoto genügt
PersonalausweisOriginal vor Ortals eID mit PINFoto genügt
Online-Ausweis (eID) aktiviertneinzwingendnein
AusweisApp / Kartenleserneinjanein
Kennzeichenschilder abgebenja, beideneinnein
Termin erforderlichmeist janeinnein
Fahrzeug ab 2015 zugelassennicht nötigzwingendzwingend
Kosten5,60 - 7,90 Euro Gebühramtliche Gebühr, günstiger als vor Ort34,90 Euro, alles inklusive

Der ehrliche Vergleich: Wenn Sie eine aktivierte eID mit PIN haben, ein Fahrzeug ab 2015 fahren und mit dem Portal zurechtkommen, ist i-Kfz der günstigste Weg. Unser Service lohnt sich, wenn eine dieser Voraussetzungen fehlt - vor allem die eID, an der die meisten Online-Abmeldungen scheitern.

Kosten der Kfz-Abmeldung im Überblick

PostenBehörde vor OrtBundeszulassung24
Abmeldegebühr5,60 - 7,90 Euroinklusive
Wartezeit30 - 120 Min.keine
Anfahrt & Parkgebührvariabelentfällt
Termin notwendigJa (in vielen Städten)Nein
Kennzeichen-Reservierung2,60 - 10,20 Euro extraauf Anfrage
Gesamtkostenca. 10 - 20 Euro + Aufwandab 34,90 Euro pauschal

Online-Abmeldung: Schritt-für-Schritt-Anleitung

1

Service "Abmeldung" wählen

Rufen Sie bundeszulassung24.de auf und wählen Sie den Service "Abmeldung". Sie werden durch ein geführtes Formular geleitet, das alle notwendigen Eingaben abfragt.

2

Fahrzeugdaten eingeben

Geben Sie Ihr amtliches Kennzeichen (z. B. B-AB 1234) und die FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) ein. Die FIN finden Sie in der ZB Teil I (Feld E) oder im Fahrzeugbrief.

3

Sicherheitscodes freirubbeln und eingeben

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet sich ein verdeckter Sicherheitscode (Feld mit Silberschicht). Rubbeln Sie diesen frei. Bei neueren Dokumenten finden Sie zusätzlich einen Code auf den Plaketten der Kennzeichenschilder.

4

Dokumente hochladen

Fotografieren oder scannen Sie Ihren Fahrzeugschein (ZB Teil I) sowie Ihren Personalausweis (Vorder- und Rückseite) und laden Sie die Bilder hoch. Achten Sie auf gute Lesbarkeit und keine Reflexionen.

5

Zahlung abschließen

Bezahlen Sie bequem per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Klarna - nur 34,90 Euro inklusive aller Behördengebühren. Sie erhalten sofort eine Zahlungsbestätigung.

6

Abmeldebestätigung erhalten

Nach Bearbeitung erhalten Sie die offizielle Abmeldebestätigung per E-Mail (digital) und optional per Post. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 30-60 Minuten.

Bearbeitungszeiten und Fristen

Online über uns

Bearbeitung in der Regel innerhalb von 30-60 Minuten - damit ist die Abmeldung abgeschlossen. Bestätigung per E-Mail. Der Versand der Originalunterlagen per Post (1-3 Werktage) ist ein separater Logistikschritt.

Behörde vor Ort

Sofortige Bearbeitung bei Termin. Wartezeit ohne Termin: bis zu 2 Stunden. Termin-Vorlauf in Großstädten: oft 2-4 Wochen.

Was passiert nach der Abmeldung?

Kfz-Steuer

Die Steuerpflicht endet am Tag der Abmeldung. Das Hauptzollamt erstattet zu viel gezahlte Beträge automatisch auf das hinterlegte Konto. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen.

Kfz-Versicherung

Die Haftpflichtversicherung wird automatisch über die Zulassungsstelle informiert und endet zum Abmeldedatum. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet. Tipp: Informieren Sie Ihre Versicherung zusätzlich, insbesondere bei Teilkasko- oder Vollkasko-Verträgen.

Kennzeichen

Die Kennzeichen müssen nach der Abmeldung entstempelt werden. Die Plaketten (TÜV, Zulassung) werden entfernt. Die Kennzeichenschilder dürfen aufbewahrt werden - bei einer erneuten Zulassung im gleichen Bezirk können Sie sie mit neuen Plaketten wiederverwenden.

Sonderfälle bei der Abmeldung

Abmeldung ohne Fahrzeugschein (ZB I verloren)

Wenn Sie den Fahrzeugschein verloren haben, ist eine Online-Abmeldung nicht möglich. Sie müssen persönlich zur Zulassungsstelle gehen, eine eidesstattliche Versicherung abgeben und einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Kosten: ca. 60-70 Euro für den Ersatz-Fahrzeugschein plus Abmeldegebühr.

Abmeldung für eine andere Person (Vollmacht)

Vollmacht des Halters (formlos, mit Unterschrift), Kopie des Halter-Personalausweises und Ihr eigener Personalausweis sind erforderlich. Bei Bundeszulassung24 übernehmen wir diesen Prozess: Sie beauftragen uns als Bevollmächtigte.

Abmeldung eines Firmenfahrzeugs

Benötigt wird: aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), Geschäftsführer-Ausweis und Vollmacht. Bei GbRs: Gesellschaftsvertrag und Ausweise aller Gesellschafter, alternativ eine Vollmacht aller Gesellschafter.

Fahrzeug mit Saisonkennzeichen

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können jederzeit abgemeldet werden - auch außerhalb des Betriebszeitraums. Die Abmeldung wird sofort wirksam, und der Saisonzeitraum wird nicht berücksichtigt.

Die 5 häufigsten Fehler bei der Kfz-Abmeldung

1. Sicherheitscode beschädigt

Beim Freirubbeln zu stark aufgedrückt oder hin und her gerubbelt. Tipp: Langsam in eine Richtung rubbeln.

2. Alten Fahrzeugschein (vor 2015) verwenden

Online-Abmeldung funktioniert nur mit Dokumenten ab 2015, die einen Sicherheitscode enthalten.

3. Dokumente schlecht fotografiert

Unscharfe, abgeschnittene oder reflektierende Fotos. Tipp: Dokument auf dunklen Hintergrund legen, kein Blitz verwenden.

4. Versicherung nicht informiert

Obwohl die Abmeldung automatisch gemeldet wird, sollten Sie Ihre Versicherung separat kontaktieren - besonders bei Teil-/Vollkasko.

5. Fahrzeug nach Abmeldung bewegt

Jede Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr nach der Abmeldung ist eine Straftat (§ 6 PflVG). Auch "nur kurz zur Werkstatt" ist verboten.

Regionale Unterschiede bei der Abmeldung

Die Kfz-Abmeldung ist bundesweit einheitlich geregelt. Dennoch gibt es regionale Unterschiede:

AspektDetails
Gebühren5,60 Euro (Minimum) bis 7,90 Euro - je nach Zulassungsbezirk
TerminpflichtIn Berlin, München, Hamburg und Köln ist ein Termin obligatorisch. In kleineren Städten oft mit Wartezeit ohne Termin möglich.
WartezeitenGroßstädte: Termin-Vorlauf 2-6 Wochen. Ländliche Gebiete: meist Bearbeitung am selben Tag.
KennzeichenreservierungReservierungsdauer 10-12 Monate. Kosten variieren je nach Bezirk (2,60 bis 10,20 Euro).

Vorteil bei Bundeszulassung24: Unabhängig von Ihrem Zulassungsbezirk zahlen Sie immer den gleichen Pauschalpreis von 34,90 Euro - ohne Termin und ohne Wartezeit.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstoß

Wer ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr führt, begeht eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (Fahren ohne Versicherungsschutz). Es drohen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Punkte in Flensburg und Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem haften Sie persönlich für alle Schäden, da kein Versicherungsschutz besteht.

Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Abmeldung

Was brauche ich, um mein Auto abzumelden?
Für jede Kfz-Abmeldung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem verdeckten Sicherheitscode, Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die beiden Kennzeichenschilder mit den Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten. Wird das Fahrzeug verschrottet, kommt der Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs hinzu. Meldet jemand anderes für Sie ab, braucht diese Person eine schriftliche Vollmacht und eine Ausweiskopie des Halters. Zusätzlich hängt es vom Weg ab: Bei der Zulassungsstelle geben Sie die Schilder persönlich ab, für das staatliche i-Kfz-Portal brauchen Sie zwingend einen aktivierten Online-Ausweis (eID) mit PIN. Über Bundeszulassung24 genügen Fotos der Dokumente, eine eID ist nicht erforderlich und die Schilder bleiben bei Ihnen.
Brauche ich eine eID, um mein Auto online abzumelden?
Für das staatliche i-Kfz-Portal ja: Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), die zugehörige PIN und die AusweisApp. Genau daran scheitern die meisten Online-Abmeldungen. Über Bundeszulassung24 brauchen Sie keine eID: Wir handeln als Ihr Bevollmächtigter gegenüber der Zulassungsstelle, Sie laden nur Fotos Ihrer Dokumente hoch.
Muss ich die Kennzeichenschilder einschicken oder abgeben?
Nur bei der Abmeldung vor Ort: Dort werden beide Schilder entstempelt, Sie müssen sie mitbringen. Bei jeder Online-Abmeldung bleiben die Schilder bei Ihnen. Sie rubbeln die Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten frei und übermitteln diese Codes; damit werden die Schilder ungültig und Sie entsorgen sie selbst. Schicken Sie uns bitte keine Kennzeichenschilder zu.
Wie kann ich mein Kennzeichen abmelden?
Beim Abmelden (Außerbetriebsetzung) wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und die Kennzeichen werden entstempelt - umgangssprachlich "Kennzeichen abmelden". Über Bundeszulassung24 erledigen Sie das online, ohne Termin und ohne Gang zur Zulassungsstelle: Kennzeichen abmelden ab 34,90 Euro inklusive aller Gebühren, in der Regel in 30-60 Minuten bearbeitet.
Kann ich mein Auto online abmelden, ohne zur Zulassungsstelle zu gehen?
Ja, seit 2015 ist die Online-Abmeldung bundesweit möglich. Voraussetzung ist, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I einen verdeckten Sicherheitscode enthält (Dokumente ab 2015). Über Bundeszulassung24 können Sie die Abmeldung vollständig online beauftragen - wir übernehmen den gesamten Behördengang für Sie. Kosten: ab 34,90 Euro inklusive aller Gebühren.
Welche Kosten fallen bei der Kfz-Abmeldung an?
Die amtliche Gebühr für eine Kfz-Abmeldung beträgt bei der Zulassungsstelle zwischen 5,60 und 7,90 Euro (je nach Behörde). Dazu kommen Wartezeiten und Anfahrtskosten. Bei Bundeszulassung24 zahlen Sie pauschal 34,90 Euro inklusive aller Behördengebühren - ohne Wartezeit und ohne Behördenbesuch.
Was passiert mit der Kfz-Steuer und Versicherung nach der Abmeldung?
Mit dem Tag der Abmeldung endet die Kfz-Steuerpflicht. Das Hauptzollamt erstattet zu viel gezahlte Steuer automatisch auf Ihr Konto. Die Kfz-Haftpflichtversicherung endet ebenfalls zum Abmeldedatum. Eventuell zu viel gezahlte Versicherungsbeiträge werden anteilig von der Versicherung erstattet. Melden Sie sich zur Sicherheit zusätzlich bei Ihrer Versicherung.
Wo finde ich den Sicherheitscode für die Online-Abmeldung?
Der Sicherheitscode befindet sich auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter einer silbernen Rubbelschicht. Bei neueren Zulassungen (ab 2015) gibt es zusätzlich Sicherheitscodes auf den Kennzeichen-Plaketten (Stempel auf dem Nummernschild). Rubbeln Sie die Schicht vorsichtig mit einer Münze frei. Achtung: Bei Dokumenten vor 2015 ist eine Online-Abmeldung nicht möglich.
Wie lange darf ich nach der Abmeldung noch mit dem Auto fahren?
Nach der Abmeldung dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen - auch nicht für eine kurze Strecke. Das Fahren ohne Zulassung ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Zudem erlischt der Versicherungsschutz. Das Fahrzeug darf nur noch mit einem Kurzzeitkennzeichen oder auf einem Anhänger transportiert werden.
Kann ich mein Kennzeichen nach der Abmeldung für ein anderes Fahrzeug behalten?
Ja, das ist möglich. Bei der Abmeldung können Sie Ihr Kennzeichen für bis zu 12 Monate reservieren lassen. Die Reservierung kostet je nach Zulassungsbezirk 2,60 bis 10,20 Euro. Das reservierte Kennzeichen kann dann bei einer Neuzulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung im gleichen Zulassungsbezirk verwendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Abmeldung und Stilllegung?
Seit 2007 gibt es offiziell keine "Stilllegung" mehr. Der korrekte Begriff ist "Außerbetriebsetzung" (umgangssprachlich: Abmeldung). Früher unterschied man zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung. Heute wird jedes Fahrzeug zunächst nur vorübergehend außer Betrieb gesetzt. Eine endgültige Stilllegung (Verwertung) erfolgt erst, wenn ein Verwertungsnachweis vorgelegt wird.
Kann ich ein Fahrzeug abmelden, das nicht auf mich zugelassen ist?
Grundsätzlich kann nur der eingetragene Halter oder eine bevollmächtigte Person die Abmeldung durchführen. Wenn Sie das Fahrzeug für jemand anderen abmelden möchten, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht des Halters sowie eine Kopie von dessen Personalausweis. Bei juristischen Personen (Firmen) wird ein Handelsregisterauszug und eine Vollmacht des Geschäftsführers benötigt.

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