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Lesezeit: 14 Minuten

Führerschein in Deutschland 2026

Führerscheinklassen, Pflichtumtausch, Verlängerung und internationaler Führerschein — alle wichtigen Informationen für Autofahrer auf einen Blick.

EA

Emre Altınışık

Inhaber, Bundeszulassung24 · Technische Umsetzung: Yılmaz Saraç

Führerschein-Themen im Detail

Pflichtumtausch: Fristen im Überblick

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Versäumen Sie die Frist, droht ein Verwarngeld von 10 Euro.

Papierführerscheine (grau/rosa) — nach Geburtsjahr

Geburtsjahr des InhabersUmtauschfrist
Vor 195319. Januar 2033
1953 – 195819. Januar 2026
1959 – 196419. Januar 2027
1965 – 197019. Januar 2028
1971 oder später19. Januar 2029

Kartenführerscheine (vor 2013) — nach Ausstellungsjahr

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 – 200119. Januar 2026
2002 – 200419. Januar 2027
2005 – 200719. Januar 2028
2008 – 201219. Januar 2029

Quelle: Anlage 8e FeV. Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen erst bis 19.01.2033 umtauschen.

Führerscheinklassen: Kurzübersicht

Klasse B

PKW bis 3.500 kg, max. 9 Sitzplätze

Ab 18 (BF17 ab 17)

Klasse A

Motorräder ohne Leistungsbeschränkung

Ab 24 (Direkteinstieg) oder Ab 20 (Stufenzugang)

Klasse C/CE

LKW über 3.500 kg / mit Anhänger

Ab 21 (bzw. 18 mit Ausnahme)

Klasse D/DE

Busse mit mehr als 8 Fahrgästen

Ab 24 (bzw. 21 mit Ausnahme)

Befristung und Verlängerung

PKW/Motorrad (AM, A, B)

15 Jahre
  • Nur Dokument wird erneuert
  • Keine neue Prüfung
  • Kein Sehtest (bei reinem Umtausch)
  • Kosten: ca. 25-35 Euro

LKW/Bus (C, D)

5 Jahre
  • Ärztliches Gutachten erforderlich
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ab 50 Jahre: verschärfte Anforderungen
  • Kosten: ca. 40-100 Euro (+ Gutachten)

Internationaler Führerschein

In der EU und im EWR reicht Ihr deutscher Führerschein aus. Für viele Nicht-EU-Länder benötigen Sie einen internationalen Führerschein.

Wiener Übereinkommen

3 Jahre gültig. Gilt in den meisten Ländern weltweit.

Genfer Übereinkommen

1 Jahr gültig. Benötigt für USA, Japan, Kanada u. a.

Rechtsgrundlagen

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)(§§ 4-15 FeV)

Kernverordnung für Führerscheinklassen, Erteilung, Verlängerung und Umtausch

Straßenverkehrsgesetz (StVG)(§§ 2-6 StVG)

Gesetzliche Grundlage für die Fahrerlaubnis und die Pflicht zum Führerschein

EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG(Richtlinie 2006/126/EG)

Europäische Grundlage für die Harmonisierung der Führerscheinklassen

Anlage 8e FeV(Anlage 8e zu § 24a FeV)

Regelung der Umtauschfristen für alte Führerscheine

Führerschein und Fahrzeugzulassung

Für die Zulassung eines Fahrzeugs in Deutschland benötigen Sie keinen Führerschein — Sie müssen jedoch eine gültige Kfz-Versicherung (eVB-Nummer) nachweisen. Auch natürliche Personen ohne Führerschein können ein Fahrzeug als Halter zulassen.

Fahrzeugzulassung in Deutschland

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen stufenweise bis spätestens 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Umtauschfristen richten sich nach dem Geburtsjahr (alte Papierführerscheine) bzw. dem Ausstellungsjahr (Kartenführerscheine). Fahren ohne gültigen Führerschein nach Ablauf der Frist ist eine Ordnungswidrigkeit mit 10 Euro Verwarngeld.
Welche Führerscheinklassen gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es 16 Führerscheinklassen: AM, A1, A2, A (Motorrad), B, BE, B96 (PKW), C1, C1E, C, CE (LKW), D1, D1E, D, DE (Bus) und T/L (Land-/Forstwirtschaft). Die am häufigsten erworbene Klasse ist B, die zum Führen von PKW bis 3.500 kg berechtigt.
Wie viel kostet der Führerschein-Umtausch?
Der Umtausch des alten Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein kostet ca. 25-35 Euro bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Hinzu kommen ggf. Kosten für ein biometrisches Passfoto (ca. 10-15 Euro). Ein neuer ärztlicher Sehtest ist beim reinen Umtausch der Klassen AM, A und B nicht erforderlich.
Muss ich meinen Führerschein verlängern lassen?
Der EU-Kartenführerschein für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE und B96 ist seit 2013 auf 15 Jahre befristet. Bei der Verlängerung ist keine erneute Prüfung nötig — es wird lediglich ein neues Dokument mit aktuellem Foto ausgestellt. Für die LKW-Klassen C/CE und Bus-Klassen D/DE muss alle 5 Jahre verlängert werden, wobei ein ärztliches Gutachten und ein Sehtest erforderlich sind.
Brauche ich einen internationalen Führerschein?
Innerhalb der EU und des EWR ist Ihr deutscher EU-Kartenführerschein ausreichend. Für viele Nicht-EU-Länder (z. B. USA, Kanada, Thailand, Australien) benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Es gibt zwei Varianten: nach dem Wiener Übereinkommen (3 Jahre gültig) und nach dem Genfer Übereinkommen (1 Jahr gültig, z. B. für USA/Japan). Kosten: ca. 15 Euro.
Was passiert, wenn ich meinen Führerschein verliere?
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Ersatzführerschein beantragen. Benötigt werden: ein biometrisches Passfoto, ein gültiger Personalausweis und ggf. eine Verlustanzeige bei der Polizei (bei Diebstahl). Kosten: ca. 35-40 Euro. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4-6 Wochen.