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Lesezeit: 8 Minuten
Stand: März 2026

Kfz-Versicherung für die Zulassung

Ohne gültige Versicherung keine Zulassung – so bekommen Sie Ihre eVB-Nummer und wählen den richtigen Versicherungsschutz.

EA

Emre Altınışık

Inhaber, Bundeszulassung24 · Technische Umsetzung: Yılmaz Saraç

7-stelliger Code
eVB-Nummer
6 Monate
Gültigkeit
Haftpflicht
Pflicht
Sofort online
Bearbeitungszeit

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Nachweis einer gültigen Versicherung kann kein Fahrzeug zugelassen werden. Dieser Nachweis erfolgt heute über die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über Kfz-Versicherungen im Zusammenhang mit der Fahrzeugzulassung wissen müssen.

§1 PflVG: Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die den Anforderungen des Gesetzes entspricht.

Was ist eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein 7-stelliger alphanumerischer Code, der bestätigt, dass für ein Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Seit 2008 ersetzt die eVB-Nummer die frühere papierbasierte Deckungskarte (Doppelkarte). Die Nummer wird elektronisch zwischen Versicherung und Zulassungsstelle übermittelt – Sie müssen also keine Papiere mehr mitbringen.

So sieht eine eVB-Nummer aus

A1B2C3D

7 Zeichen aus Buchstaben (ohne I, O, Q) und Ziffern. Groß-/Kleinschreibung ist irrelevant.

Wann brauche ich eine eVB-Nummer?

eVB-Nummer erforderlich

  • Neuzulassung – Erstmalige Anmeldung eines Fahrzeugs
  • Wiederzulassung – Fahrzeug war temporär abgemeldet
  • Umschreibung – Halterwechsel (Kauf/Verkauf)
  • Versicherungswechsel – Neuer Anbieter
  • Kurzzeitkennzeichen – Für Überführungen

Keine eVB-Nummer nötig

  • Abmeldung – Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs
  • Adressänderung – Nur Umzug, kein Halterwechsel
  • Namensänderung – Z.B. nach Heirat
  • Ersatzdokumente – Neue Zulassungsbescheinigung

Wie bekomme ich eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer erhalten Sie direkt von Ihrer Kfz-Versicherung. Es gibt verschiedene Wege, schnell an die Nummer zu kommen:

Online

Versicherungswebsite oder Vergleichsportal

Sofort per E-Mail/SMS

Telefonisch

Hotline Ihrer Versicherung anrufen

Innerhalb weniger Minuten

Vor Ort

Geschäftsstelle oder Versicherungsmakler

Je nach Termin

Besorgen Sie sich die eVB-Nummer vor der Zulassung. Die Nummer ist 6 Monate gültig und nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, solange Sie sie nicht verwendet haben.

Haftpflicht vs. Teilkasko vs. Vollkasko

In Deutschland gibt es drei Arten von Kfz-Versicherungen. Nur die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben – Kaskoversicherungen sind freiwillig.

Merkmal
PflichtHaftpflicht
TeilkaskoVollkasko
Schäden bei anderen
Diebstahl-
Wildunfall-
Glasbruch-
Unwetter/Naturereignisse-
Brand/Explosion-
Marderbiss-
Selbstverschuldeter Unfall--
Vandalismus--
Fahrerflucht des Gegners--
Durchschnittspreis/Jahr250-400 €350-600 €500-1.200 €

* Preise variieren stark je nach Fahrzeugtyp, Typklasse, Region, SF-Klasse und Selbstbeteiligung. Stand: März 2026

Welche Versicherung ist die richtige?

Vollkasko empfohlen

  • Neuwagen (erste 3-5 Jahre)
  • Hochwertige Fahrzeuge
  • Leasingfahrzeuge (oft Pflicht)
  • Finanzierte Fahrzeuge
  • Fahranfänger (höheres Unfallrisiko)

Teilkasko ausreichend

  • Ältere Fahrzeuge (5-10 Jahre)
  • Mittlerer Fahrzeugwert (5.000-15.000 €)
  • Erfahrene Fahrer mit guter SF-Klasse
  • Ländliche Gebiete (Wildunfallrisiko)

Nur Haftpflicht

  • Fahrzeuge mit sehr geringem Restwert (unter 2.000 €)
  • Zweitwagen, die selten genutzt werden
  • Ältere Fahrzeuge (über 10 Jahre), bei denen der Versicherungsbeitrag den Fahrzeugwert übersteigen würde

Wichtige Tipps zur Kfz-Versicherung

Haben Sie bereits eine hohe SF-Klasse? Diese kann oft auf ein neues Fahrzeug übertragen werden – auch bei einem anderen Versicherer. Bei Familienmitgliedern ist eine Übertragung unter bestimmten Bedingungen möglich.

Zwischen Kauf und Zulassung eines Fahrzeugs besteht möglicherweise keine Versicherung. Wenn Sie das Fahrzeug überführen müssen, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen mit eigener Versicherung oder eine vorläufige Deckungszusage Ihrer Versicherung.

Mit einer Selbstbeteiligung (SB) von 150 € in der Teilkasko und 300 € in der Vollkasko können Sie bis zu 30 % der Beiträge sparen. Der Standardwert liegt bei 150/300 € – höhere SB bedeutet weitere Ersparnis.

eVB-Nummer bei Bundeszulassung24

Bei der Zulassung über Bundeszulassung24 benötigen Sie wie bei jeder Zulassung eine gültige eVB-Nummer. Wir prüfen die Nummer digital im Zentralregister der Versicherer.

So gehen Sie vor:

  1. 1Versicherung abschließen oder bestehende kontaktieren
  2. 2eVB-Nummer anfordern (online meist sofort verfügbar)
  3. 3eVB-Nummer im Bundeszulassung24-Formular eingeben
  4. 4Wir validieren die Nummer und wickeln die Zulassung ab

Hinweis: Bundeszulassung24 ist kein Versicherungsvermittler. Die Versicherung schließen Sie direkt bei einem Anbieter Ihrer Wahl ab.

Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung

Was ist eine eVB-Nummer und wofür brauche ich sie?
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein 7-stelliger Code, der beweist, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Sie wird bei jeder Kfz-Zulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung benötigt und ersetzt seit 2008 die alte Deckungskarte.
Wie schnell bekomme ich eine eVB-Nummer?
Bei den meisten Versicherern erhalten Sie die eVB-Nummer sofort nach Online-Abschluss per E-Mail oder SMS. Telefonisch oder über Vergleichsportale dauert es meist nur wenige Minuten. Die eVB-Nummer ist 6 Monate gültig.
Ist Kfz-Haftpflicht wirklich Pflicht?
Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§1 PflVG). Ohne gültige Haftpflichtversicherung kann kein Fahrzeug zugelassen werden. Die Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Mio. € für Personenschäden und 1,22 Mio. € für Sachschäden.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
Die Haftpflicht deckt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Teilkasko zahlt zusätzlich bei Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wildunfall und Naturereignissen am eigenen Fahrzeug. Die Vollkasko übernimmt darüber hinaus auch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus.
Kann ich die Versicherung nach der Zulassung wechseln?
Ja, Sie können Ihre Kfz-Versicherung jederzeit kündigen und wechseln – zum Stichtag 30. November für das Folgejahr, bei Beitragserhöhung mit Sonderkündigungsrecht, oder bei Fahrzeugwechsel. Beim Wechsel erhalten Sie eine neue eVB-Nummer.
Brauche ich für eine Abmeldung auch eine Versicherung?
Nein, für die reine Fahrzeugabmeldung benötigen Sie keine eVB-Nummer. Die Versicherung wird automatisch über das zentrale Register informiert und berechnet keine weiteren Beiträge ab dem Abmeldedatum.

eVB-Nummer bereit? Jetzt Fahrzeug zulassen!

Mit Ihrer eVB-Nummer können Sie Ihr Fahrzeug in nur wenigen Minuten online bei Bundeszulassung24 anmelden – ohne Behördenbesuch.

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