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Lesezeit: 12 Minuten

Fahrzeugpapiere & Identifikationen

Welche Fahrzeugdokumente gibt es, wofür brauchen Sie welches Papier und wo finden Sie wichtige Fahrzeugdaten wie die FIN/VIN? Alle Fahrzeugpapiere verständlich erklärt.

EA

Emre Altınışık

Inhaber, Bundeszulassung24 · Technische Umsetzung: Yılmaz Saraç

Alle Themen im Überblick

Dokumenten-Übersicht

DokumentZweckAufbewahrung
ZB Teil I (Fahrzeugschein)Betriebserlaubnis, PolizeikontrolleIm Fahrzeug mitführen
ZB Teil II (Fahrzeugbrief)EigentumsnachweisSicher zu Hause
COC-DokumentEU-Typgenehmigung (Import)Zu Hause / Händler
eVB-NummerVersicherungsnachweisDigital (7-stellig)
HU-BescheinigungNachweis HauptuntersuchungIm Fahrzeug
FIN/VINEindeutige FahrzeugidentifikationAm Fahrzeug & in Papieren

Zulassungsbescheinigung Teil I & Teil II

Teil I — Fahrzeugschein

  • Muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
  • Enthält technische Fahrzeugdaten
  • Halter-Daten (Name, Anschrift)
  • FIN/VIN des Fahrzeugs (Feld E)
  • Nächster HU-Termin

Teil II — Fahrzeugbrief

  • Eigentumsnachweis — niemals im Fahrzeug
  • Dokumentiert alle bisherigen Halter
  • Wird bei Kauf/Verkauf übergeben
  • Erforderlich für Umschreibung, Neuzulassung
  • Bei Verlust: eidesstattliche Versicherung nötig

Wann brauche ich welches Dokument?

VorgangZB IZB IICOCeVB
NeuzulassungCOC nur bei EU-Import
EU-Import-Zulassung
Wiederzulassung
Umschreibung (Halterwechsel)
Abmeldung
Online-Abmeldung (i-Kfz)+ Sicherheitscodes

Fahrzeugbrief nie im Auto lassen

Die ZB Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Eigentumsnachweis. Wer sie besitzt, kann das Fahrzeug verkaufen oder umschreiben. Bewahren Sie den Fahrzeugbrief immer sicher zu Hause auf — niemals im Handschuhfach.

Fahrzeugschein immer mitführen

Nach § 11 Abs. 6 FZV sind Sie verpflichtet, die ZB Teil I bei jeder Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ein Verstoß wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet.

Rechtsgrundlagen

FZV
Fahrzeug-Zulassungsverordnung — Regelt die Zulassungsdokumente und deren Inhalte
EU-RL 2007/46/EG
Typgenehmigung — Grundlage für das COC-Dokument (Übereinstimmungsbescheinigung)
ISO 3779
Internationale Norm für den Aufbau der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN/VIN)
StVG
Straßenverkehrsgesetz — Pflichten zu Fahrzeugdokumenten und Identifikation

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Häufig gestellte Fragen

Welche Fahrzeugpapiere brauche ich für die Zulassung?
Für die Kfz-Zulassung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), einen gültigen Personalausweis, eine eVB-Nummer und ggf. eine HU-Bescheinigung. Bei Importfahrzeugen ist zusätzlich ein COC-Dokument oder eine Einzelabnahme erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist das Betriebsdokument, das Sie im Fahrzeug mitführen müssen. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Eigentumsnachweis, der sicher zu Hause aufbewahrt werden sollte — niemals im Fahrzeug.
Wo finde ich die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)?
Die FIN (auch VIN genannt) finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld E), in der Zulassungsbescheinigung Teil II, im Fahrzeug selbst (meist im Motorraum, an der Windschutzscheibe unten links oder am Türrahmen der Fahrerseite) sowie im COC-Dokument.
Was ist ein COC-Dokument und wann brauche ich es?
Das COC-Dokument (Certificate of Conformity / Übereinstimmungsbescheinigung) bestätigt, dass ein Fahrzeug den EU-Typgenehmigungsvorschriften entspricht. Sie benötigen es bei der Erstzulassung eines EU-Importfahrzeugs in Deutschland. Ohne COC ist eine aufwendige Einzelabnahme durch den TÜV nötig.
Was sind Sicherheitscodes auf dem Kennzeichen?
Sicherheitscodes sind verdeckte Codes auf den Kennzeichenschildern (unter Rubbelfeldern), die seit 2015 für die Online-Abmeldung und seit 2023 für weitere i-Kfz-Vorgänge benötigt werden. Es gibt einen Code auf der HU-Plakette (Rückseite) und einen auf der Zulassungsplakette (Vorderseite).
Was passiert, wenn ich den Fahrzeugbrief verliere?
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II müssen Sie bei der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung abgeben und ein neues Dokument beantragen. Die Kosten betragen ca. 60-80 Euro. Eine Sperrfrist von ca. 2-4 Wochen kann anfallen, bevor das Ersatzdokument ausgestellt wird.