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Lesezeit: 14 Minuten

Neuzulassung: Der komplette Ratgeber 2026

Alles, was Sie für die erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs wissen müssen: Dokumente, Kosten, Ablauf und Sonderfälle wie Importe und Firmenwagen.

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Emre Altınışık

Inhaber, Bundeszulassung24 · Technische Umsetzung: Yılmaz Saraç

Erstzulassung · § 27 FZVErstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Neuzulassung ab 99 Euro – ohne Behördenbesuch

Alle Behördengebühren und Kennzeichenprägung inklusive. Bearbeitungszeit: 3-5 Werktage. Für Neuwagen, Gebrauchtwagen und Importfahrzeuge.

Wann ist eine Neuzulassung erforderlich?

Eine Neuzulassung (im Unterschied zur Wiederzulassung oder Umschreibung) ist in folgenden Fällen notwendig:

Neuwagen vom Händler: Fabrikneues Fahrzeug, das erstmalig auf einen Halter zugelassen wird. Achtung: Eine Tageszulassung ist bereits einmal zugelassen – hier erfolgt eine Umschreibung, keine Neuzulassung.
Import aus dem EU-Ausland: Fahrzeug wurde bisher nur im Ausland zugelassen. Benötigt ein COC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Import aus Nicht-EU-Ländern: Erfordert eine Einzelgenehmigung (§ 21 StVZO), Zollunterlagen und ggf. technische Anpassungen an deutsche Vorschriften.
Fahrzeug ohne bisherige deutsche Zulassung: Selbstbau-Fahrzeuge, ehemalige Militärfahrzeuge oder andere Fahrzeuge, die nie eine deutsche Zulassung hatten.
Fahrzeug nach mehr als 7 Jahren Stilllegung: Wurde ein Fahrzeug länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt, gelten die alten Zulassungsdokumente als ungültig. Eine Neuzulassung mit neuen Dokumenten ist erforderlich.

Benötigte Dokumente nach Fahrzeugtyp

Neuwagen (fabrikneu)

ZB Teil II (Fahrzeugbrief) oder COC

Vom Händler ausgehändigt. Das COC ersetzt bei Neuwagen die ZB Teil II.

Personalausweis (beidseitig)

Gültig, gut lesbar, nicht abgelaufen.

eVB-Nummer

7-stelliger Code von Ihrer Kfz-Versicherung. Online in Minuten erhältlich.

SEPA-Lastschriftmandat

Für die automatische Abbuchung der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt.

Gebrauchtwagen (erstmalige Zulassung in Deutschland)

ZB Teil II (Fahrzeugbrief) oder COC
Personalausweis (beidseitig)
eVB-Nummer
SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
Gültige HU-Bescheinigung (Hauptuntersuchung)

Import-Fahrzeug

COC (EU) oder Einzelgenehmigung (Nicht-EU)
Ausländische Fahrzeugdokumente

Originalzulassung + beglaubigte Übersetzung bei Nicht-EU

Kaufvertrag oder Rechnung
Zollbescheid (bei Nicht-EU-Import)

Nachweis der Verzollung und Einfuhrumsatzsteuer

Personalausweis, eVB-Nummer, SEPA-Mandat
Gültige HU-Bescheinigung

Bei gebrauchten Importfahrzeugen erforderlich

Kosten der Neuzulassung im Überblick

PostenBehörde vor OrtBundeszulassung24
Zulassungsgebühr26,30 – 30,00 Euroinklusive
Kennzeichenprägung (2 Stk.)20,00 – 35,00 Euroinklusive
Wunschkennzeichen (optional)10,20 – 12,80 Euroauf Anfrage
Wartezeit1 – 3 Stundenkeine
Anfahrt & Parkgebührvariabelentfällt
Gesamtkostenca. 50 – 70 Euro + Aufwandab 99 Euro pauschal

Zusätzliche Kosten bei Import: Einzelgenehmigung ca. 100-400 Euro, technische Anpassungen variabel.

Neuzulassung: Schritt-für-Schritt-Anleitung

1

Service "Neuzulassung" wählen

Rufen Sie bundeszulassung24.de auf und wählen Sie den Service "Neuzulassung". Das Formular führt Sie durch alle notwendigen Eingaben.

2

Fahrzeugdaten eingeben

Geben Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ein. Diese finden Sie in der ZB Teil II, im COC-Dokument oder auf dem Typenschild des Fahrzeugs (meist im Motorraum oder an der B-Säule).

3

Halter-Daten angeben

Tragen Sie Ihre vollständigen persönlichen Daten ein: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Bei Firmenzulassungen: Firmenname, Handelsregisternummer und Geschäftsführer-Daten.

4

Dokumente hochladen

Laden Sie ZB Teil II (oder COC), Personalausweis (beidseitig), eVB-Nummer und ggf. HU-Bescheinigung hoch. Achten Sie auf vollständige und gut lesbare Dokumente.

5

Kennzeichen wählen

Wählen Sie ein Wunschkennzeichen oder lassen Sie sich ein Kennzeichen zuteilen. Die Verfügbarkeit wird automatisch geprüft. Prägung und Lieferung der Kennzeichen sind im Service enthalten.

6

Bezahlen und Bearbeitung starten

Bezahlen Sie per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Klarna – ab 99 Euro inklusive aller Behördengebühren. Nach Zahlung beginnt die sofortige Bearbeitung.

Bearbeitungszeiten und Fristen

Online über uns

  • Bearbeitung: 3-5 Werktage
  • Kennzeichen: Prägung + Versand inklusive
  • Zulassungsbescheinigung: per Post in 5-7 Werktagen
  • Sofort-Bestätigung per E-Mail

Behörde vor Ort

  • Termin-Vorlauf: 2-6 Wochen (Großstädte)
  • Bearbeitung: sofort bei Termin
  • Kennzeichen: selbst beim Schildermacher
  • Wartezeit ohne Termin: bis zu 3 Stunden

Sonderfall: Import-Fahrzeuge zulassen

EU-Import (z. B. aus Österreich, Niederlande, Italien)

  • COC-Dokument vom Hersteller erforderlich (beim Händler beantragen, ca. 50-200 Euro)
  • Ausländische Zulassungsdokumente im Original mitbringen
  • Fahrzeug muss den deutschen Vorschriften entsprechen (Beleuchtung, Tacho in km/h)
  • HU-Bescheinigung bei Gebrauchtfahrzeugen erforderlich
  • Kfz-Steuer: EG-Übereinstimmungsbescheinigung bestimmt die CO2-basierte Besteuerung

Nicht-EU-Import (z. B. aus USA, Schweiz, UK)

  • Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO (Vollabnahme durch TÜV/DEKRA, ca. 100-400 Euro)
  • Zollabwicklung und Verzollung (Einfuhrumsatzsteuer 19 %, ggf. Zoll 10 %)
  • Technische Anpassungen oft notwendig (Scheinwerfer, Rückleuchten, Geschwindigkeitsmesser)
  • CO2-Messung für Steuereinstufung
  • Gesamtkosten Import meist 500-2.000 Euro zusätzlich

Die 6 häufigsten Fehler bei der Neuzulassung

1. eVB-Nummer vergessen oder abgelaufen

Die eVB ist 6 Monate gültig und kann nur einmal verwendet werden. Beantragen Sie sie rechtzeitig, aber nicht zu früh.

2. Falsches COC-Dokument

Das COC muss zum konkreten Fahrzeug passen (FIN muss übereinstimmen). Ein COC für ein ähnliches Modell wird nicht akzeptiert.

3. HU bei Gebrauchtwagen nicht vorhanden

Gebrauchtwagen brauchen eine gültige HU-Bescheinigung. Ohne HU keine Zulassung – auch nicht bei Bundeszulassung24.

4. SEPA-Mandat nicht ausgefüllt

Das Hauptzollamt benötigt ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Ohne SEPA-Mandat wird die Zulassung abgelehnt.

5. Tageszulassung mit Neuzulassung verwechselt

Eine Tageszulassung hat bereits eine ZB Teil I und II – hier ist eine Umschreibung nötig, keine Neuzulassung.

6. Import ohne Zollabwicklung

Bei Nicht-EU-Importen muss das Fahrzeug verzollt sein, bevor eine Zulassung möglich ist. Den Zollbescheid aufbewahren.

Sonderfall: Neuzulassung auf eine Firma

Bei der Zulassung eines Fahrzeugs auf eine juristische Person (GmbH, UG, AG) oder eine Personengesellschaft (GbR, OHG) gelten zusätzliche Anforderungen:

Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Personalausweis des Geschäftsführers oder bevollmächtigten Vertreters
Vollmacht der Firma (auf Firmenbriefpapier, mit Unterschrift des Geschäftsführers)
Bei GbR: Gesellschaftsvertrag und Ausweise aller Gesellschafter
eVB-Nummer (auf die Firma ausgestellt)
SEPA-Mandat mit Firmenkonto

Was ist ein COC-Dokument?

Die COC (Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung) ist ein Herstellerdokument, das bestätigt, dass ein Fahrzeug den europäischen Normen entspricht. Bei Neuwagen wird es vom Händler mitgeliefert.

Falls Sie keine COC haben: Diese kann beim Fahrzeughersteller nachbestellt werden (ca. 50-200 Euro, Lieferzeit 1-4 Wochen). Alternativ kann bei EU-Fahrzeugen auch eine Datenbestätigung durch den TÜV erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zur Neuzulassung

Was ist der Unterschied zwischen Neuzulassung und Wiederzulassung?
Eine Neuzulassung ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug erstmalig in Deutschland zugelassen wird (Neuwagen, Import) oder wenn es seit mehr als 7 Jahren außer Betrieb gesetzt war. Eine Wiederzulassung betrifft Fahrzeuge, die bereits eine deutsche Zulassung hatten und kürzlich abgemeldet wurden (Stilllegung unter 7 Jahren). Bei der Wiederzulassung entfällt in der Regel die COC – die bestehende ZB Teil II wird verwendet.
Welche Dokumente brauche ich für die Neuzulassung eines Neuwagens?
Für einen Neuwagen vom Händler benötigen Sie: die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder das COC-Dokument, Ihren gültigen Personalausweis (beidseitig), eine eVB-Nummer von Ihrer Kfz-Versicherung, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und optional ein Wunschkennzeichen. Eine HU-Bescheinigung ist bei Neuwagen nicht erforderlich.
Was kostet eine Neuzulassung insgesamt?
Bei der Zulassungsstelle fallen Gebühren von ca. 26-30 Euro an, plus ca. 20-30 Euro für die Kennzeichenprägung, plus ggf. Wunschkennzeichen-Gebühr (10,20 Euro). Insgesamt ca. 50-70 Euro plus Wartezeit und Anfahrt. Bei Bundeszulassung24 zahlen Sie ab 99 Euro pauschal – inklusive aller Behördengebühren und Kennzeichenprägung, ohne Behördenbesuch.
Wie lange dauert eine Neuzulassung?
Bei der Zulassungsstelle: Bearbeitung am selben Tag (sofern Sie einen Termin haben). Wartezeit ohne Termin: bis zu 3 Stunden. Termin-Vorlauf in Großstädten: 2-6 Wochen. Bei Bundeszulassung24: Bearbeitung innerhalb von 3-5 Werktagen. Zulassungsdokumente und Kennzeichen per Post in 5-7 Werktagen.
Was ist ein COC-Dokument und wann brauche ich es?
COC steht für "Certificate of Conformity" (EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Es bescheinigt, dass das Fahrzeug den europäischen technischen Standards entspricht. Ein COC wird benötigt bei: Neuwagen (vom Händler mitgeliefert), EU-Importen und Fahrzeugen, die noch keine deutsche ZB Teil II haben. Bei Nicht-EU-Importen ist statt COC eine Einzelgenehmigung durch das TÜV/DEKRA erforderlich.
Kann ich ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren in Deutschland zulassen?
Ja, aber der Prozess unterscheidet sich je nach Herkunft. EU-Fahrzeuge: Mit COC und ausländischen Fahrzeugpapieren direkt zulassbar. Nicht-EU-Fahrzeuge: Benötigen eine Einzelgenehmigung (Vollabnahme nach § 21 StVZO), ggf. technische Anpassungen und Zollunterlagen. In beiden Fällen sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Zollbescheid und Übereinstimmungserklärungen notwendig.
Brauche ich eine HU (TÜV) für die Neuzulassung?
Bei fabrikneuen Fahrzeugen: Nein, eine HU ist erst nach 36 Monaten (3 Jahre) fällig. Bei Gebrauchtfahrzeugen: Ja, eine gültige HU-Bescheinigung ist erforderlich. Ist die HU abgelaufen, muss vor der Zulassung eine neue HU durchgeführt werden. Tipp: Einige Prüforganisationen bieten eine HU mit Zulassungsservice an.
Was ist eine eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?
Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist eine 7-stellige Nummer, die bestätigt, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Sie erhalten die eVB-Nummer direkt von Ihrer Kfz-Versicherung – meist online innerhalb weniger Minuten. Die Nummer ist 6 Monate gültig und kann nur einmal verwendet werden.

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