Neuzulassung: Der komplette Ratgeber 2026
Alles, was Sie für die erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs wissen müssen: Dokumente, Kosten, Ablauf und Sonderfälle wie Importe und Firmenwagen.
Emre Altınışık
Inhaber, Bundeszulassung24 · Technische Umsetzung: Yılmaz Saraç
Neuzulassung ab 99 Euro – ohne Behördenbesuch
Alle Behördengebühren und Kennzeichenprägung inklusive. Bearbeitungszeit: 3-5 Werktage. Für Neuwagen, Gebrauchtwagen und Importfahrzeuge.
Wann ist eine Neuzulassung erforderlich?
Eine Neuzulassung (im Unterschied zur Wiederzulassung oder Umschreibung) ist in folgenden Fällen notwendig:
Benötigte Dokumente nach Fahrzeugtyp
Neuwagen (fabrikneu)
Vom Händler ausgehändigt. Das COC ersetzt bei Neuwagen die ZB Teil II.
Gültig, gut lesbar, nicht abgelaufen.
7-stelliger Code von Ihrer Kfz-Versicherung. Online in Minuten erhältlich.
Für die automatische Abbuchung der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt.
Gebrauchtwagen (erstmalige Zulassung in Deutschland)
Import-Fahrzeug
Originalzulassung + beglaubigte Übersetzung bei Nicht-EU
Nachweis der Verzollung und Einfuhrumsatzsteuer
Bei gebrauchten Importfahrzeugen erforderlich
Kosten der Neuzulassung im Überblick
| Posten | Behörde vor Ort | Bundeszulassung24 |
|---|---|---|
| Zulassungsgebühr | 26,30 – 30,00 Euro | inklusive |
| Kennzeichenprägung (2 Stk.) | 20,00 – 35,00 Euro | inklusive |
| Wunschkennzeichen (optional) | 10,20 – 12,80 Euro | auf Anfrage |
| Wartezeit | 1 – 3 Stunden | keine |
| Anfahrt & Parkgebühr | variabel | entfällt |
| Gesamtkosten | ca. 50 – 70 Euro + Aufwand | ab 99 Euro pauschal |
Zusätzliche Kosten bei Import: Einzelgenehmigung ca. 100-400 Euro, technische Anpassungen variabel.
Neuzulassung: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Service "Neuzulassung" wählen
Rufen Sie bundeszulassung24.de auf und wählen Sie den Service "Neuzulassung". Das Formular führt Sie durch alle notwendigen Eingaben.
Fahrzeugdaten eingeben
Geben Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ein. Diese finden Sie in der ZB Teil II, im COC-Dokument oder auf dem Typenschild des Fahrzeugs (meist im Motorraum oder an der B-Säule).
Halter-Daten angeben
Tragen Sie Ihre vollständigen persönlichen Daten ein: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Bei Firmenzulassungen: Firmenname, Handelsregisternummer und Geschäftsführer-Daten.
Dokumente hochladen
Laden Sie ZB Teil II (oder COC), Personalausweis (beidseitig), eVB-Nummer und ggf. HU-Bescheinigung hoch. Achten Sie auf vollständige und gut lesbare Dokumente.
Kennzeichen wählen
Wählen Sie ein Wunschkennzeichen oder lassen Sie sich ein Kennzeichen zuteilen. Die Verfügbarkeit wird automatisch geprüft. Prägung und Lieferung der Kennzeichen sind im Service enthalten.
Bezahlen und Bearbeitung starten
Bezahlen Sie per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Klarna – ab 99 Euro inklusive aller Behördengebühren. Nach Zahlung beginnt die sofortige Bearbeitung.
Bearbeitungszeiten und Fristen
Online über uns
- Bearbeitung: 3-5 Werktage
- Kennzeichen: Prägung + Versand inklusive
- Zulassungsbescheinigung: per Post in 5-7 Werktagen
- Sofort-Bestätigung per E-Mail
Behörde vor Ort
- Termin-Vorlauf: 2-6 Wochen (Großstädte)
- Bearbeitung: sofort bei Termin
- Kennzeichen: selbst beim Schildermacher
- Wartezeit ohne Termin: bis zu 3 Stunden
Sonderfall: Import-Fahrzeuge zulassen
EU-Import (z. B. aus Österreich, Niederlande, Italien)
- COC-Dokument vom Hersteller erforderlich (beim Händler beantragen, ca. 50-200 Euro)
- Ausländische Zulassungsdokumente im Original mitbringen
- Fahrzeug muss den deutschen Vorschriften entsprechen (Beleuchtung, Tacho in km/h)
- HU-Bescheinigung bei Gebrauchtfahrzeugen erforderlich
- Kfz-Steuer: EG-Übereinstimmungsbescheinigung bestimmt die CO2-basierte Besteuerung
Nicht-EU-Import (z. B. aus USA, Schweiz, UK)
- Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO (Vollabnahme durch TÜV/DEKRA, ca. 100-400 Euro)
- Zollabwicklung und Verzollung (Einfuhrumsatzsteuer 19 %, ggf. Zoll 10 %)
- Technische Anpassungen oft notwendig (Scheinwerfer, Rückleuchten, Geschwindigkeitsmesser)
- CO2-Messung für Steuereinstufung
- Gesamtkosten Import meist 500-2.000 Euro zusätzlich
Die 6 häufigsten Fehler bei der Neuzulassung
1. eVB-Nummer vergessen oder abgelaufen
Die eVB ist 6 Monate gültig und kann nur einmal verwendet werden. Beantragen Sie sie rechtzeitig, aber nicht zu früh.
2. Falsches COC-Dokument
Das COC muss zum konkreten Fahrzeug passen (FIN muss übereinstimmen). Ein COC für ein ähnliches Modell wird nicht akzeptiert.
3. HU bei Gebrauchtwagen nicht vorhanden
Gebrauchtwagen brauchen eine gültige HU-Bescheinigung. Ohne HU keine Zulassung – auch nicht bei Bundeszulassung24.
4. SEPA-Mandat nicht ausgefüllt
Das Hauptzollamt benötigt ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Ohne SEPA-Mandat wird die Zulassung abgelehnt.
5. Tageszulassung mit Neuzulassung verwechselt
Eine Tageszulassung hat bereits eine ZB Teil I und II – hier ist eine Umschreibung nötig, keine Neuzulassung.
6. Import ohne Zollabwicklung
Bei Nicht-EU-Importen muss das Fahrzeug verzollt sein, bevor eine Zulassung möglich ist. Den Zollbescheid aufbewahren.
Sonderfall: Neuzulassung auf eine Firma
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs auf eine juristische Person (GmbH, UG, AG) oder eine Personengesellschaft (GbR, OHG) gelten zusätzliche Anforderungen:
Was ist ein COC-Dokument?
Die COC (Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung) ist ein Herstellerdokument, das bestätigt, dass ein Fahrzeug den europäischen Normen entspricht. Bei Neuwagen wird es vom Händler mitgeliefert.
Falls Sie keine COC haben: Diese kann beim Fahrzeughersteller nachbestellt werden (ca. 50-200 Euro, Lieferzeit 1-4 Wochen). Alternativ kann bei EU-Fahrzeugen auch eine Datenbestätigung durch den TÜV erfolgen.