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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Bundeszulassung24 für die Vermittlung von Kfz-Zulassungsdiensten
Stand: Juli 2026
AGB auf einen Blick
- Wir vermitteln Ihre Kfz-Zulassung an örtliche Partner
- Bezahlung unserer Service-Gebühr im Voraus
- Behördengebühren sind bereits im Festpreis enthalten
- Sie liefern korrekte Dokumente, wir erledigen den Rest
- 14 Tage Widerrufsrecht für Verbraucher
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Bundeszulassung - Kfz-Zulassungsdienst & Fahrzeughandel, Inhaber Emre Altinisik, Sebaldsbrücker Heerstraße 307, 28309 Bremen (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Vermittlung von Kfz-Zulassungsdiensten.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Vermittlung und Abwicklung von Kfz-Zulassungsvorgängen. Der Anbieter handelt dabei als Vermittler und nicht als Behörde.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters sowie der Auftragsbestätigung.
(3) Die angebotenen Dienste umfassen insbesondere:
- Abmeldung (Außerbetriebsetzung) von Kraftfahrzeugen
- Wiederzulassung von stillgelegten Fahrzeugen
- Umschreibung (Halterwechsel) von Kraftfahrzeugen
- Neuzulassung von Kraftfahrzeugen
- Reservierung von Wunschkennzeichen
§ 2a Bevollmächtigung
(1) Mit Erteilung des Auftrags bevollmächtigt der Kunde den Anbieter, ihn gegenüber der zuständigen Zulassungsbehörde zu vertreten. Die Vollmacht umfasst, die für den beauftragten Vorgang erforderlichen Anträge zu stellen, die zugehörigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie die ausgehenden Behördendokumente in Empfang zu nehmen.
(2) Die Vollmacht ist auf den jeweils beauftragten Zulassungsvorgang beschränkt. Sie umfasst insbesondere nicht den Abschluss sonstiger Verträge im Namen des Kunden, Verfügungen über Zahlungsmittel des Kunden über die vereinbarte Vergütung hinaus sowie Erklärungen, die nicht der Durchführung des beauftragten Vorgangs dienen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen, insbesondere an eigene Mitarbeiter sowie an zur Auftragsdurchführung eingesetzte Dienstleister (z. B. Schilderprägestellen oder Versanddienstleister).
(4) Verlangt die zuständige Behörde eine gesondert unterzeichnete Vollmacht oder weitere Nachweise, stellt der Kunde diese nach § 5 Abs. 1 unverzüglich bereit. Bis zu deren Eingang ruht die Leistungspflicht des Anbieters.
(5) Ist der Kunde nicht der im Fahrzeugregister eingetragene Halter, sichert er zu, über eine wirksame Vollmacht des Halters zu verfügen, und legt diese auf Anforderung vor.
(6) Die Vollmacht endet mit Abschluss des beauftragten Vorgangs. Sie kann jederzeit in Textform widerrufen werden; bereits vorgenommene Rechtshandlungen bleiben davon unberührt. Das Widerrufsrecht nach § 8 und die Vergütungsregelung nach § 4 bleiben unberührt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Der Kunde gibt durch Absenden des ausgefüllten Bestellformulars ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Preise des Anbieters sind Festpreise und beinhalten die für die Durchführung des beauftragten Zulassungsvorgangs regulär anfallenden behördlichen Gebühren. Etwaige außergewöhnliche, bei Auftragserteilung nicht vorhersehbare behördliche Zusatzkosten (z. B. für zusätzlich angeforderte Sonderdokumente oder Sonderverfahren) werden dem Kunden vor ihrer Entstehung mitgeteilt und nur nach dessen ausdrücklicher Zustimmung weiterberechnet.
(3) Die Zahlung erfolgt über die auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden. Soweit der Auftrag nicht ausdrücklich als „Zahlung nach Abschluss" gekennzeichnet ist, ist die Servicegebühr im Voraus zu entrichten. Für als „Zahlung nach Abschluss" gekennzeichnete Aufträge gilt ergänzend § 4a.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§ 4a Zahlung nach Abschluss
(1) Bei Aufträgen, die ausdrücklich als „Zahlung nach Abschluss" gekennzeichnet sind, wird die Servicegebühr abweichend von § 4 Abs. 3 erst fällig, nachdem die Zulassung erfolgreich abgeschlossen und dem Kunden der Abschluss in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt wurde.
(2) Mit der Beauftragung verlangt der Kunde ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Kunde wird hierauf vor Abgabe der Bestellung deutlich hingewiesen (siehe § 8).
(3) Die im Auftrag des Kunden beschafften ausgehenden Behördendokumente werden dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang zum Abruf freigegeben. Der Versand etwaiger physischer Kennzeichen oder Unterlagen erfolgt ebenfalls erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(4) Der Anbieter weist den Kunden nach Abschluss per E-Mail auf die fällige Zahlung hin und versendet bei ausbleibendem Zahlungseingang Zahlungserinnerungen am 3. und am 7. Tag nach Abschluss.
(5) Kann die Zulassung aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, entsteht keine Vergütungspflicht für die Servicegebühr. Bereits nachweislich an die Zulassungsstelle entrichtete Gebühren für tatsächlich vorgenommene Amtshandlungen kann der Anbieter dem Kunden in nachgewiesener Höhe weiterberechnen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Kunde haftet für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben entstehen.
(3) Änderungen der Kontaktdaten sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Leistungsausführung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung. Angegebene Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Richtwerte.
(2) Der Anbieter ist von der Leistungspflicht befreit, wenn und soweit die Behörde den Zulassungsvorgang ablehnt oder verzögert, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat.
(3) Im Falle behördlicher Rückfragen oder Beanstandungen informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ablehnungen durch Behörden, fehlerhafte Angaben des Kunden oder technische Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen.
§ 8 Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Dies gilt insbesondere für als „Zahlung nach Abschluss" gekennzeichnete Aufträge (§ 4a), bei denen der Kunde die sofortige Ausführung ausdrücklich verlangt.
§ 8a Stornierung und Geld-zurück-Garantie
(1) Der Kunde kann seinen Auftrag jederzeit, kostenfrei und ohne Angabe von Gründen stornieren. Die Stornierung ist über den Support möglich (E-Mail, Telefon oder WhatsApp; die Kontaktwege stehen im Impressum und auf der Kontaktseite). Der Anbieter bestätigt den Eingang unverzüglich in Textform.
(2) Die Höhe der Erstattung richtet sich danach, wie weit der Vorgang zum Zeitpunkt der Stornierung gediehen ist. Hat der Anbieter den Vorgang noch nicht an die zuständige Zulassungsstelle übermittelt, erstattet er den vollständigen gezahlten Betrag. Wurde bereits übermittelt, erstattet der Anbieter den gezahlten Betrag abzüglich derjenigen behördlichen Gebühren, die er für tatsächlich vorgenommene Amtshandlungen nachweislich und in nachgewiesener Höhe an die Zulassungsstelle entrichtet hat. Erhält der Anbieter solche Gebühren seinerseits zurück, leitet er sie unaufgefordert an den Kunden weiter.
(3) Geld-zurück-Garantie: Kann der beauftragte Vorgang nicht durchgeführt werden, obwohl der Kunde vollständige und gültige Unterlagen bereitgestellt und zutreffende Angaben gemacht hat, erstattet der Anbieter den vollständigen gezahlten Betrag einschließlich der im Festpreis enthaltenen behördlichen Gebühren. Diese Zusage gilt für alle angebotenen Vorgangsarten und ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft.
(4) Erstattungen nach diesem Paragraphen werden in der Regel innerhalb von drei bis fünf Werktagen auf das für die Zahlung verwendete Zahlungsmittel zurückgebucht. Ist der Auftrag nach § 4a noch nicht bezahlt, entfällt in den Fällen der Absätze 2 und 3 die Zahlungspflicht des Kunden in gleichem Umfang.
(5) Die Regelungen dieses Paragraphen sind eine freiwillige zusätzliche Zusage des Anbieters. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 8 dieser Bedingungen), das Kündigungsrecht nach §§ 675, 627 BGB und die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt und werden durch diesen Paragraphen weder eingeschränkt noch an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft. Steht dem Kunden im Einzelfall nach dem Gesetz mehr zu als nach diesem Paragraphen, gilt die für ihn günstigere Regelung. Im Fall des Widerrufs richtet sich die Rückabwicklung ausschließlich nach den §§ 355, 357 BGB.
§ 9 Datenschutz
Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.