HU/TÜV bei Wiederzulassung
Wann ist eine neue Hauptuntersuchung erforderlich?
Die Grundregel
Für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs muss eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorliegen. War das Fahrzeug bei der Abmeldung noch im HU-Zeitraum, gilt:
Ist die HU-Frist bei der Wiederzulassung noch nicht abgelaufen, können Sie das Fahrzeug ohne neue HU wieder zulassen.
Wann ist eine neue HU erforderlich?
HU abgelaufen
Wenn die HU während der Stilllegung abgelaufen ist, muss vor der Wiederzulassung eine neue HU durchgeführt werden.
Längere Stilllegung
Bei Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre stillgelegt waren, ist unabhängig vom letzten HU-Datum eine neue Untersuchung vorgeschrieben.
So gehen Sie vor
Prüfen Sie das HU-Datum auf Ihrem Fahrzeugschein
Falls abgelaufen: Vereinbaren Sie einen Termin bei TÜV, DEKRA oder einer Werkstatt
Nach bestandener HU erhalten Sie einen Prüfbericht
Laden Sie den Prüfbericht bei uns hoch oder geben Sie das neue HU-Datum an
Kosten der HU
Die Kosten für eine Hauptuntersuchung variieren je nach Anbieter:
Tipp
Viele Werkstätten bieten einen kombinierten Service an: HU durchführen und direkt kleine Mängel beheben. So sparen Sie Zeit und einen zweiten Termin.