Führerschein umtauschen: Pflichtumtausch zum EU-Kartenführerschein
Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen stufenweise umgetauscht werden. Hier erfahren Sie, wann Ihre Frist abläuft, was Sie benötigen und wie der Umtausch abläuft.
Emre Altınışık
Inhaber, Bundeszulassung24 · Technische Umsetzung: Yılmaz Saraç
Achtung: Erste Fristen bereits abgelaufen
Für Personen mit Geburtsjahr 1953-1958 und Kartenführerscheine aus 1999-2001 ist die Umtauschfrist am 19. Januar 2026 abgelaufen. Tauschen Sie Ihren Führerschein umgehend um, um Verwarngelder zu vermeiden.
Umtauschfristen: Papierführerscheine (grau/rosa)
| Geburtsjahr | Umtauschfrist | Status |
|---|---|---|
| Vor 1953 | 19. Januar 2033 | Noch Zeit |
| 1953 – 1958 | 19. Januar 2026 | Abgelaufen |
| 1959 – 1964 | 19. Januar 2027 | 2027 |
| 1965 – 1970 | 19. Januar 2028 | Noch Zeit |
| 1971 oder später | 19. Januar 2029 | Noch Zeit |
Umtauschfristen: Kartenführerscheine (vor 19.01.2013)
| Ausstellungsjahr | Umtauschfrist | Status |
|---|---|---|
| 1999 – 2001 | 19. Januar 2026 | Abgelaufen |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2027 | 2027 |
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2028 | Noch Zeit |
| 2008 – Januar 2013 | 19. Januar 2029 | Noch Zeit |
Quelle: Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Stand: 2026.
Benötigte Unterlagen für den Umtausch
Original (grau, rosa oder Karte)
Gültig, im Original
35 x 45 mm, aktuell (max. 6 Monate alt)
Erhältlich bei der Behörde oder online zum Download
Bei Umtausch außerhalb des Ersterteilungsortes
Falls Personalausweis keine aktuelle Adresse zeigt
Umschlüsselung: Alte Klassen zu EU-Klassen
Die alten deutschen Führerscheinklassen werden beim Umtausch automatisch in die neuen EU-Klassen umgeschrieben. In manchen Fällen erhalten Sie sogar erweiterte Berechtigungen (z. B. Klasse 3 umfasst auch C1/C1E).
| Alte Klasse | Neue EU-Klasse(n) | Hinweis |
|---|---|---|
| Klasse 1 | A | Motorrad unbeschränkt |
| Klasse 1a | A (beschränkt auf A2) | Mittlere Motorräder |
| Klasse 1b | A1 | Leichtkrafträder bis 125 ccm |
| Klasse 2 | C, CE | LKW + Anhänger |
| Klasse 3 | B, BE, C1, C1E, AM | PKW + leichte LKW mit Anhänger |
| Klasse 4 | AM | Mopeds, Kleinkrafträder |
| Klasse 5 | L | Land-/forstwirtschaftliche Zugmaschinen |
Vollständige Umschlüsselungstabelle: Anlage 3 zur FeV. Bei Sonderfällen berät die Fahrerlaubnisbehörde.
So läuft der Umtausch ab
Frist prüfen
Prüfen Sie anhand Ihres Geburtsjahres oder Ausstellungsjahres, wann Ihre persönliche Umtauschfrist abläuft.
Termin vereinbaren
Buchen Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Bürgeramt oder Straßenverkehrsamt). In vielen Städten ist ein Termin Pflicht.
Unterlagen zusammenstellen
Alten Führerschein, gültigen Personalausweis, biometrisches Passfoto und ggf. Karteikartenabschrift bereithalten.
Antrag stellen
Stellen Sie den Umtauschantrag beim Termin. Die Behörde prüft die Unterlagen und nimmt den alten Führerschein entgegen.
Neuen Führerschein abholen
Nach 4-8 Wochen Bearbeitungszeit wird der neue EU-Kartenführerschein zugestellt oder kann persönlich abgeholt werden.
Sonderfall: DDR-Führerscheine
Auch DDR-Führerscheine müssen umgetauscht werden. Die Fristen richten sich ebenfalls nach dem Geburtsjahr. Die alten DDR-Klassen (A, B, C, D, BE, CE, DE, M, T) werden nach der Anlage 3 FeV in die aktuellen EU-Klassen umgeschrieben. Die Umschlüsselung kann in Einzelfällen von der regulären Zuordnung abweichen.