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Lesezeit: 12 Minuten

Führerschein umtauschen: Pflichtumtausch zum EU-Kartenführerschein

Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen stufenweise umgetauscht werden. Hier erfahren Sie, wann Ihre Frist abläuft, was Sie benötigen und wie der Umtausch abläuft.

EA

Emre Altınışık

Inhaber, Bundeszulassung24 · Technische Umsetzung: Yılmaz Saraç

Kosten
25-35 Euro
zzgl. Passfoto (10-15 Euro)
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen
Express teilweise möglich
Prüfung
Keine
Nur Dokument wird getauscht

Achtung: Erste Fristen bereits abgelaufen

Für Personen mit Geburtsjahr 1953-1958 und Kartenführerscheine aus 1999-2001 ist die Umtauschfrist am 19. Januar 2026 abgelaufen. Tauschen Sie Ihren Führerschein umgehend um, um Verwarngelder zu vermeiden.

Umtauschfristen: Papierführerscheine (grau/rosa)

GeburtsjahrUmtauschfristStatus
Vor 195319. Januar 2033Noch Zeit
1953 – 195819. Januar 2026Abgelaufen
1959 – 196419. Januar 20272027
1965 – 197019. Januar 2028Noch Zeit
1971 oder später19. Januar 2029Noch Zeit

Umtauschfristen: Kartenführerscheine (vor 19.01.2013)

AusstellungsjahrUmtauschfristStatus
1999 – 200119. Januar 2026Abgelaufen
2002 – 200419. Januar 20272027
2005 – 200719. Januar 2028Noch Zeit
2008 – Januar 201319. Januar 2029Noch Zeit

Quelle: Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Stand: 2026.

Benötigte Unterlagen für den Umtausch

Alter Führerschein

Original (grau, rosa oder Karte)

Personalausweis oder Reisepass

Gültig, im Original

Biometrisches Passfoto

35 x 45 mm, aktuell (max. 6 Monate alt)

Antragsformular

Erhältlich bei der Behörde oder online zum Download

Karteikartenabschrift(je nach Fall)

Bei Umtausch außerhalb des Ersterteilungsortes

Meldebestätigung(je nach Fall)

Falls Personalausweis keine aktuelle Adresse zeigt

Umschlüsselung: Alte Klassen zu EU-Klassen

Die alten deutschen Führerscheinklassen werden beim Umtausch automatisch in die neuen EU-Klassen umgeschrieben. In manchen Fällen erhalten Sie sogar erweiterte Berechtigungen (z. B. Klasse 3 umfasst auch C1/C1E).

Alte KlasseNeue EU-Klasse(n)Hinweis
Klasse 1AMotorrad unbeschränkt
Klasse 1aA (beschränkt auf A2)Mittlere Motorräder
Klasse 1bA1Leichtkrafträder bis 125 ccm
Klasse 2C, CELKW + Anhänger
Klasse 3B, BE, C1, C1E, AMPKW + leichte LKW mit Anhänger
Klasse 4AMMopeds, Kleinkrafträder
Klasse 5LLand-/forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Vollständige Umschlüsselungstabelle: Anlage 3 zur FeV. Bei Sonderfällen berät die Fahrerlaubnisbehörde.

So läuft der Umtausch ab

1

Frist prüfen

Prüfen Sie anhand Ihres Geburtsjahres oder Ausstellungsjahres, wann Ihre persönliche Umtauschfrist abläuft.

2

Termin vereinbaren

Buchen Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Bürgeramt oder Straßenverkehrsamt). In vielen Städten ist ein Termin Pflicht.

3

Unterlagen zusammenstellen

Alten Führerschein, gültigen Personalausweis, biometrisches Passfoto und ggf. Karteikartenabschrift bereithalten.

4

Antrag stellen

Stellen Sie den Umtauschantrag beim Termin. Die Behörde prüft die Unterlagen und nimmt den alten Führerschein entgegen.

5

Neuen Führerschein abholen

Nach 4-8 Wochen Bearbeitungszeit wird der neue EU-Kartenführerschein zugestellt oder kann persönlich abgeholt werden.

Sonderfall: DDR-Führerscheine

Auch DDR-Führerscheine müssen umgetauscht werden. Die Fristen richten sich ebenfalls nach dem Geburtsjahr. Die alten DDR-Klassen (A, B, C, D, BE, CE, DE, M, T) werden nach der Anlage 3 FeV in die aktuellen EU-Klassen umgeschrieben. Die Umschlüsselung kann in Einzelfällen von der regulären Zuordnung abweichen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Der reine Umtausch kostet ca. 25-35 Euro bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Bürgeramt oder Straßenverkehrsamt). Dazu kommen ggf. Kosten für ein biometrisches Passfoto (ca. 10-15 Euro). Ein Sehtest ist beim reinen Umtausch der PKW/Motorrad-Klassen (AM, A, B) nicht erforderlich.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein nach Ablauf der Umtauschfrist ist eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt jedoch bestehen — nur das Dokument ist ungültig. Allerdings können bei einer Verkehrskontrolle im Ausland Probleme auftreten, da dort der alte deutsche Führerschein möglicherweise nicht anerkannt wird.
Muss ich eine neue Prüfung ablegen?
Nein, beim Umtausch des alten Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein ist keine erneute theoretische oder praktische Prüfung erforderlich. Es handelt sich lediglich um den Austausch des Dokuments. Auch ein Sehtest oder ärztliches Gutachten ist bei den PKW- und Motorrad-Klassen nicht nötig.
Wie lange dauert der Umtausch?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4-8 Wochen. In manchen Kommunen ist eine Expressbearbeitung gegen Aufpreis möglich (ca. 3-5 Werktage). Planen Sie den Umtausch rechtzeitig ein, damit Sie nicht ohne gültiges Dokument dastehen.
Kann ich den Führerschein online umtauschen?
In einigen Bundesländern und Kommunen ist der Antrag auf Umtausch mittlerweile online möglich. Die Unterlagen (Foto, Kopie des alten Führerscheins, Personalausweis) können digital eingereicht werden. Das neue Dokument wird per Post zugestellt oder muss persönlich abgeholt werden. Prüfen Sie die Möglichkeiten auf der Webseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Ändern sich meine Fahrerlaubnisklassen beim Umtausch?
Die alten Führerscheinklassen (z. B. Klasse 3) werden in die neuen EU-Klassen umgeschrieben. Die Klasse 3 wird in der Regel in B, BE, C1, C1E und AM umgewandelt. Die genaue Zuordnung richtet sich nach der Anlage 3 FeV. In manchen Fällen erhalten Sie durch den Umtausch sogar erweiterte Berechtigungen.

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