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Lesezeit: 10 Minuten

Fahrverbot: Gründe, Dauer, Fristen und Alternativen

Wann droht ein Fahrverbot, wie lange dauert es und was können Sie dagegen tun? Alle Informationen zum Regelfahrverbot und Ihren Rechten.

EA

Emre Altınışık

Inhaber, Bundeszulassung24 · Technische Umsetzung: Yılmaz Saraç

Fahrverbot vs. Fahrerlaubnisentzug

Fahrverbot

  • Vorübergehend: 1-3 Monate
  • Führerschein wird einbehalten
  • Nach Ablauf automatisch zurück
  • Ordnungswidrigkeit
  • Fahrerlaubnis bleibt bestehen

Entzug der Fahrerlaubnis

  • Dauerhaft: mind. 6 Monate Sperrfrist
  • Fahrerlaubnis wird aufgehoben
  • Neuantrag nach Sperrfrist nötig
  • Straftat oder 8 Punkte
  • Oft MPU erforderlich

Wann droht ein Fahrverbot?

VerstoßDauer
Geschwindigkeit: 31+ km/h zu schnell innerorts1 Monat
Geschwindigkeit: 41+ km/h zu schnell außerorts1 Monat
Geschwindigkeit: 51+ km/h zu schnell (innerorts/außerorts)2 Monate
Geschwindigkeit: 61+ km/h zu schnell (innerorts/außerorts)3 Monate
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel >1 Sek. rot)1 Monat
Abstandsverstoß bei >130 km/h (unter 3/10)1 Monat
Alkohol am Steuer (0,5-1,09 Promille, Erstverstoß)1 Monat
Alkohol am Steuer (Wiederholungsverstoß)3 Monate
Handy am Steuer mit Gefährdung1 Monat
Rettungsgasse nicht gebildet1 Monat
Wiederholungstäter: 2x 26+ km/h in 12 Monaten1 Monat

Ablauf eines Fahrverbots: Fristen und Termine

1

Bußgeldbescheid wird zugestellt

Sie erhalten den Bescheid per Post. Ab Zustellung läuft die 2-Wochen-Einspruchsfrist.

2

Rechtskraft (nach 2 Wochen ohne Einspruch)

Der Bescheid wird rechtskräftig. Bußgeld muss gezahlt werden.

3

4-Monats-Frist für Ersttäter

Ersttäter können innerhalb von 4 Monaten selbst bestimmen, wann das Fahrverbot beginnt.

4

Führerschein abgeben

Den Führerschein müssen Sie bei der Bußgeldstelle oder per Einschreiben abgeben. Ab diesem Tag läuft das Fahrverbot.

5

Fahrverbot endet, Führerschein abholen

Nach Ablauf der Frist können Sie den Führerschein bei der Behörde abholen oder er wird Ihnen zurückgeschickt.

Tipp: 4-Monats-Wahlrecht nutzen

Ersttäter (kein Fahrverbot in den letzten 2 Jahren) können den Beginn des Fahrverbots innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft frei wählen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um das Fahrverbot strategisch zu planen:

  • Während des Urlaubs oder der Ferien
  • In einer Phase mit guter ÖPNV-Anbindung
  • Wenn ein Kollege Fahrgemeinschaften anbieten kann

Einspruch und Alternativen zum Fahrverbot

Umwandlung in erhöhtes Bußgeld

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht ein Fahrverbot in ein verdoppeltes Bußgeld umwandeln. Dies ist möglich bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein, wenn kein Wiederholungstäter-Status vorliegt und der Verstoß im unteren Bereich der Fahrverbots-Schwelle liegt. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten einschätzen.

Unzumutbare Härte nachweisen

Wenn ein Fahrverbot den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten würde (z. B. als Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Pflegedienst) und kein ÖPNV verfügbar ist, kann eine "unzumutbare Härte" vorliegen. Nachweise: Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Bescheinigung des Arbeitgebers.

Fehler im Messverfahren

Technische oder verfahrensrechtliche Fehler können den Bußgeldbescheid anfechtbar machen: ungeeichtes Messgerät, fehlende Schulung des Messbeamten, fehlerhafte Beschilderung oder mangelnde Dokumentation des Messprotokolls. Ein Fachanwalt kann Akteneinsicht beantragen.

Auswirkungen eines Fahrverbots

Versicherung: Ein Fahrverbot allein wirkt sich nicht auf Ihre Kfz-Versicherung aus. Erst bei Entzug der Fahrerlaubnis oder Straftaten kann die Versicherung Konsequenzen ziehen.
Fahrzeug: Das Fahrzeug bleibt zugelassen. Es darf von anderen Personen mit gültiger Fahrerlaubnis gefahren werden.
Arbeitgeber: Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über ein Fahrverbot zu informieren – es sei denn, das Fahren ist Bestandteil Ihres Arbeitsvertrags.
Führungszeugnis: Ein Fahrverbot (Ordnungswidrigkeit) erscheint nicht im Führungszeugnis. Ein Fahrerlaubnisentzug aufgrund einer Straftat kann dort eingetragen werden.

Straftat: Fahren trotz Fahrverbot

Wer trotz Fahrverbot ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG. Es drohen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, 3 Punkte in Flensburg und Entzug der Fahrerlaubnis. Bei einem Unfall während des Fahrverbots erlischt der Kasko-Versicherungsschutz.

Häufig gestellte Fragen zum Fahrverbot

Wann beginnt ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot wird in der Regel 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids wirksam. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie noch einmal eine 4-Monats-Frist, innerhalb derer Sie den Führerschein abgeben müssen. Bei Ersttätern können Sie den Beginn des Fahrverbots innerhalb dieser 4 Monate selbst bestimmen (Wahlrecht). Das ist praktisch, um das Fahrverbot in den Urlaub oder eine Phase zu legen, in der Sie weniger auf das Auto angewiesen sind.
Kann ich statt eines Fahrverbots ein höheres Bußgeld zahlen?
In bestimmten Fällen kann ein Gericht das Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umwandeln. Dies ist möglich, wenn der Betroffene nachweist, dass ein Fahrverbot eine "unzumutbare Härte" darstellt — zum Beispiel bei drohendem Arbeitsplatzverlust. In der Praxis wird das Bußgeld dann in der Regel verdoppelt. Ein Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten einschätzen.
Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot fahre?
Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr. Zusätzlich werden 3 Punkte in Flensburg eingetragen, und die Behörde kann die Fahrerlaubnis komplett entziehen. Der Versicherungsschutz erlischt ebenfalls.
Gilt ein deutsches Fahrverbot auch im Ausland?
Ein deutsches Fahrverbot gilt nur in Deutschland. Sie dürfen im Ausland weiterhin ein Fahrzeug führen, sofern Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind (der Führerschein wird bei Fahrverbot nur in Deutschland eingezogen, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen). Achtung: Wird die Fahrerlaubnis entzogen (z. B. bei 8 Punkten), dürfen Sie auch im EU-Ausland nicht mehr fahren.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug?
Ein Fahrverbot ist eine vorübergehende Maßnahme (1-3 Monate). Der Führerschein wird für die Dauer einbehalten und danach zurückgegeben. Ein Fahrerlaubnisentzug hingegen ist die vollständige Aufhebung des Rechts, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nach Ablauf der Sperrfrist muss ein neuer Führerschein beantragt werden — oft mit MPU und neuer Ausbildung.
Wie kann ich Einspruch gegen ein Fahrverbot einlegen?
Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids können Sie Einspruch einlegen. Erfolgschancen bestehen bei: fehlerhafter Messung, Verfahrensfehlern, unverhältnismäßiger Härte (z. B. berufliche Abhängigkeit) oder fehlender Wiederholungstäter-Eigenschaft. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann den Bescheid prüfen und ggf. Akteneinsicht beantragen.

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