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Umschreibung in anderem Bundesland

Was Sie beachten müssen, wenn Käufer und Verkäufer in verschiedenen Bundesländern wohnen.

Der Grundsatz

Bei einem Fahrzeugkauf mit Ortswechsel muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des neuen Halters umgeschrieben werden - also dort, wo der Käufer seinen Wohnsitz hat.

Beispiel: Verkäufer wohnt in München, Käufer in Hamburg. Die Umschreibung erfolgt in Hamburg.

So funktioniert's

1

Käufer holt eVB-Nummer bei seiner Versicherung

2

Verkäufer übergibt ZB I, ZB II und ggf. Kaufvertrag

3

Umschreibung bei der Zulassungsstelle des Käufers

4

Neues Kennzeichen wird am Wohnort des Käufers ausgestellt

Was passiert mit dem Kennzeichen?

Kennzeichen-Mitnahme

Seit 2015 kann der Käufer das alte Kennzeichen behalten, auch wenn er in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt. Das Kennzeichen wird dann auf den neuen Halter umgeschrieben.

Neues Kennzeichen

Der Käufer kann sich auch für ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel seines Wohnortes entscheiden. Dies erfordert neue Kennzeichenschilder.

Kurzzeitkennzeichen

Für die Überführung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen). Dies ist bei jeder Zulassungsstelle erhältlich.

Benötigte Dokumente

Zulassungsbescheinigung Teil I (vom Verkäufer)
Zulassungsbescheinigung Teil II (vom Verkäufer)
Personalausweis des Käufers
eVB-Nummer des Käufers
SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
Kaufvertrag (empfohlen)

Unser Tipp

Mit unserem Service können Sie die Umschreibung bequem online durchführen - unabhängig davon, wo sich das Fahrzeug befindet. Wir kümmern uns um alles.