Umschreibung in anderem Bundesland
Was Sie beachten müssen, wenn Käufer und Verkäufer in verschiedenen Bundesländern wohnen.
Der Grundsatz
Bei einem Fahrzeugkauf mit Ortswechsel muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des neuen Halters umgeschrieben werden - also dort, wo der Käufer seinen Wohnsitz hat.
Beispiel: Verkäufer wohnt in München, Käufer in Hamburg. Die Umschreibung erfolgt in Hamburg.
So funktioniert's
Käufer holt eVB-Nummer bei seiner Versicherung
Verkäufer übergibt ZB I, ZB II und ggf. Kaufvertrag
Umschreibung bei der Zulassungsstelle des Käufers
Neues Kennzeichen wird am Wohnort des Käufers ausgestellt
Was passiert mit dem Kennzeichen?
Kennzeichen-Mitnahme
Seit 2015 kann der Käufer das alte Kennzeichen behalten, auch wenn er in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt. Das Kennzeichen wird dann auf den neuen Halter umgeschrieben.
Neues Kennzeichen
Der Käufer kann sich auch für ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel seines Wohnortes entscheiden. Dies erfordert neue Kennzeichenschilder.
Kurzzeitkennzeichen
Für die Überführung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen). Dies ist bei jeder Zulassungsstelle erhältlich.
Benötigte Dokumente
Unser Tipp
Mit unserem Service können Sie die Umschreibung bequem online durchführen - unabhängig davon, wo sich das Fahrzeug befindet. Wir kümmern uns um alles.