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Kurzzeitkennzeichen: Der komplette Ratgeber 2026
Das gelbe 5-Tage-Kennzeichen: Vom Antrag bis zur Montage. Alles zu eVB-Nummer, Kosten, HU-Pflicht, erlaubten Fahrten und rechtlichen Grundlagen nach §16a FZV.
Emre Altınışık
Inhaber, Bundeszulassung24 · Technische Umsetzung: Yılmaz Saraç
Aufbau des Kurzzeitkennzeichens
Alle Kurzzeitkennzeichen beginnen mit der Erkennungszahl 04 (§16a Abs. 4 FZV).
Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks und individuelle 5-stellige Nummer.
Tag/Monat/Jahr des letzten Gültigkeitstages. Danach erlischt die Berechtigung.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen (auch 5-Tage-Kennzeichen oder gelbes Kennzeichen genannt) ist eine befristete Zulassung nach §16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Es ermöglicht das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr für maximal 5 Tage und wird ausschließlich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten erteilt.
Im Gegensatz zum roten Händlerkennzeichen (§16 FZV) ist das Kurzzeitkennzeichen fahrzeuggebunden: Es wird für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer konkreten Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ausgestellt und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
Erlaubte Fahrten
Nicht erlaubte Nutzung
Kurzzeitkennzeichen beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Beantragung dauert bei vollständigen Unterlagen in der Regel 30-60 Minuten bei der Zulassungsstelle. Planen Sie zusätzlich Zeit für die Kennzeichenprägung ein.
eVB-Nummer beantragen
Fordern Sie bei Ihrer Versicherung eine eVB-Nummer speziell für ein Kurzzeitkennzeichen an. Die 7-stellige alphanumerische Nummer erhalten Sie meist innerhalb weniger Minuten per E-Mail oder SMS.
HU-Nachweis sicherstellen
Prüfen Sie, ob das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat. Ohne gültige HU dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen nur zur nächsten Prüfstelle und zurück fahren.
Dokumente zusammenstellen
Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen: Personalausweis, eVB-Nummer, ZB II (Fahrzeugbrief), HU-Nachweis und ggf. Vollmacht bei Vertretung.
Zulassungsstelle aufsuchen
Gehen Sie zur Zulassungsstelle Ihres Wohnortes (nicht des Fahrzeugstandorts). In einigen Bezirken ist die Online-Beantragung über i-Kfz möglich.
Kennzeichen prägen lassen
Nach der Zuteilung lassen Sie die Kennzeichenschilder bei einem Schilderpräger anfertigen. Diese befinden sich oft in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle.
Kennzeichen montieren & losfahren
Montieren Sie die Schilder am Fahrzeug und führen Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) stets mit. Das Kennzeichen ist ab dem eingetragenen Datum gültig.
eVB-Nummer und Kurzzeitkennzeichen
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist die zwingende Voraussetzung für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens. Ohne gültige eVB-Nummer wird die Zulassungsstelle den Antrag ablehnen.
Was ist die eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer ist ein 7-stelliger alphanumerischer Code (z.B. A1B2C3D), der als elektronischer Nachweis Ihres Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes dient. Sie hat 2008 die frühere Doppelkarte und Deckungskarte ersetzt.
Beim Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen übermittelt die Zulassungsstelle die eVB-Nummer an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der den Versicherungsschutz in Echtzeit bestätigt.
Kurzzeitversicherung vs. reguläre Kfz-Versicherung
| Merkmal | Kurzzeitversicherung | Reguläre Kfz-Versicherung |
|---|---|---|
| Laufzeit | Exakt 5 Tage | Mindestens 1 Jahr |
| Deckung | Nur Kfz-Haftpflicht | Haftpflicht + optional Kasko |
| Kosten | ca. 30-80 Euro (einmalig) | Ab ca. 200 Euro/Jahr |
| eVB-Gültigkeit | 6 Monate ab Ausstellung | 6 Monate ab Ausstellung |
| Geeignet für | Kurzzeitkennzeichen | Reguläre Zulassung |
So erhalten Sie die eVB-Nummer
Über die Website Ihrer Versicherung, oft mit sofortiger Zustellung.
Anruf bei der Versicherungs-Hotline, eVB per SMS oder E-Mail.
Direkt in der App Ihres Versicherers beantragen und speichern.
Über Vergleichsportale direkt eine Kurzzeitversicherung abschließen.
Benötigte Dokumente im Detail
Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für abgelehnte Anträge. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Pflichtdokumente mitbringen.
Personalausweis / Reisepass
PflichtGültiges Ausweisdokument des Antragstellers. Bei juristischen Personen zusätzlich Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung.
eVB-Nummer (Kurzzeitversicherung)
PflichtDie 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigung speziell für Kurzzeitkennzeichen. Nicht identisch mit der regulären Kfz-Haftpflicht-eVB.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
PflichtOriginal oder beglaubigte Kopie. Bei finanzierten Fahrzeugen ggf. Bescheinigung der Bank über die Verwahrung.
Nachweis gültige HU/AU
PflichtHU-Bericht oder Eintrag in der ZB I. Ohne gültige HU wird das Kennzeichen mit eingeschränkter Nutzung erteilt (nur Fahrt zur Prüfstelle).
SEPA-Lastschriftmandat / Kfz-Steuer
PflichtSEPA-Mandat für den Einzug der anteiligen Kfz-Steuer (wird für die 5 Tage berechnet). Alternativ Barzahlung, sofern möglich.
Vollmacht (bei Vertretung)
Je nach FallSchriftliche Vollmacht mit Unterschrift des Fahrzeughalters und Kopie seines Ausweises, wenn ein Vertreter den Antrag stellt.
COC-Bescheinigung (bei EU-Import)
Je nach FallCertificate of Conformity bei erstmaliger Zulassung eines EU-Importfahrzeugs. Alternativ Einzelbetriebserlaubnis bei Nicht-EU-Fahrzeugen.
Kosten im Detail
Grundkosten (bei allen Fahrzeugen gleich)
| Kostenposition | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr | 13,10 Euro | Bundesweit einheitlich (GebOSt Nr. 231) |
| Kennzeichenschilder (2 Stück) | 20-35 Euro | Preis variiert je nach Schilderpräger |
| Kfz-Steuer (anteilig 5 Tage) | 0-5 Euro | Abhängig von Hubraum und Schadstoffklasse |
Versicherungskosten nach Fahrzeugtyp
| Fahrzeugtyp | eVB-Kosten | Gesamtkosten |
|---|---|---|
| Motorrad / Roller | ca. 20-40 Euro | ca. 55-90 Euro |
| PKW (bis 100 kW) | ca. 30-50 Euro | ca. 65-100 Euro |
| PKW (über 100 kW) | ca. 40-70 Euro | ca. 75-120 Euro |
| Wohnmobil / Transporter | ca. 50-80 Euro | ca. 85-130 Euro |
| Anhänger | ca. 20-35 Euro | ca. 55-85 Euro |
Spartipp: Vergleichen Sie die Kurzzeitversicherungen mehrerer Anbieter. Die Preisunterschiede können zwischen Versicherern erheblich sein. Manche Anbieter bieten Online-Abschlüsse mit sofortiger eVB-Zustellung an.
HU-Pflicht seit April 2015
Seit April 2015 ist gemäß §16a Abs. 2 FZV eine gültige Hauptuntersuchung (HU) grundsätzlich Voraussetzung für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens. Die Regelung gilt für alle Fahrzeugtypen.
Szenarien je nach HU-Status
HU gültig
Volle Nutzung: Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten sind im gesamten Bundesgebiet erlaubt. Der Fahrzeugschein enthält keine Einschränkung.
HU abgelaufen (noch vorhanden)
Eingeschränkte Nutzung: Fahrt nur zur nächstgelegenen Prüfstelle und zurück. Der Prüfbericht des Fahrzeugs muss vorgelegt werden. Die Einschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt.
Keine HU nachweisbar
Eingeschränkte Nutzung: Die Zulassungsstelle kann das Kurzzeitkennzeichen mit einer Auflage erteilen, die ausschließlich die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle erlaubt. Probe- und Überführungsfahrten sind ausgeschlossen.
Ausnahme: Fahrzeuge ohne HU-Pflicht
Bestimmte Fahrzeugtypen sind von der HU-Pflicht befreit, z.B. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie bestimmte Anhänger. Für diese Fahrzeuge wird das Kurzzeitkennzeichen ohne HU-Nachweis erteilt.
Gültigkeit und Geltungsbereich
Zeitliche Gültigkeit
- Maximal 5 aufeinanderfolgende Tage
- Beginn: Beantragtes Startdatum
- Ende: Datum auf gelbem Feld
- Keine Verlängerung möglich
- Neuer Antrag bei Bedarf nötig
Räumlicher Geltungsbereich
- Offiziell nur innerhalb Deutschlands
- Keine internationale Anerkennung
- Toleriert in einigen EU-Ländern
- Nicht empfohlen für Auslandsfahrten
- Alternative: Ausfuhrkennzeichen
Vergleich: Temporäre Kennzeichenarten
Neben dem Kurzzeitkennzeichen gibt es weitere befristete Kennzeichenarten. Die Wahl hängt vom Verwendungszweck ab.
| Merkmal | Kurzzeit (04) | Ausfuhr | Händler (06) |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §16a FZV | §19 FZV | §16 FZV |
| Gültigkeit | Max. 5 Tage | Bis 12 Monate | Max. 1 Jahr |
| Fahrzeugbindung | Ja (1 Fahrzeug) | Ja (1 Fahrzeug) | Nein (wechselnd) |
| Auslandsfahrten | Nur Deutschland | International | Nur Deutschland |
| Kosten | ca. 60-120 Euro | ca. 100-200 Euro | ca. 200+ Euro/Jahr |
| Antragsteller | Jede Person | Jede Person | Nur Gewerbetreibende |
| Farbkennung | Gelber Streifen | Roter Streifen | Rotes Kennzeichen |
| HU erforderlich | Ja (seit 2015) | Ja | Nein |
Häufige Fehler bei der Beantragung
Falsche eVB-Nummer mitgebracht
Die eVB für eine reguläre Zulassung ist nicht identisch mit der eVB für ein Kurzzeitkennzeichen. Es muss eine spezielle Kurzzeitversicherung beantragt werden.
Antrag am falschen Ort
Das Kurzzeitkennzeichen wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes beantragt — nicht am Standort des Fahrzeugs. Bei juristischen Personen: Sitz des Unternehmens.
Fehlender HU-Nachweis
Ohne HU-Bericht wird das Kennzeichen mit einer Auflage erteilt. Sie dürfen dann nur zur nächsten Prüfstelle und zurück fahren — nicht zum Händler oder Käufer.
Fahrzeugbrief nicht im Original
Die ZB II (Fahrzeugbrief) muss im Original vorgelegt werden. Kopien werden nicht akzeptiert. Bei finanzierten Fahrzeugen eine Bescheinigung der Bank mitbringen.
Gültigkeitsdatum falsch gewählt
Das Startdatum kann nicht rückwirkend gewählt werden. Beantragen Sie das Kennzeichen frühestens einige Tage vor dem geplanten Fahrttermin.
Rechtsgrundlagen
Kurzzeitkennzeichen — Voraussetzungen, Erteilung und Nutzung. Zentrale Rechtsgrundlage für das 5-Tage-Kennzeichen.
Rote Kennzeichen (Händlerkennzeichen) — Abgrenzung und Voraussetzungen für gewerbliche Nutzung.
Ausfuhrkennzeichen — Voraussetzungen für die internationale Überführung von Fahrzeugen.
Inbetriebnahme — Ordnungswidrigkeiten bei Fahren ohne gültige Zulassung (Bußgeld 70 Euro).
Versicherungspflicht — Strafbarkeit bei Fahren ohne Versicherungsschutz (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe).
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr — festgelegte Verwaltungsgebühr von 13,10 Euro.
Sonderfälle und Praxistipps
Kurzzeitkennzeichen für Oldtimer
Auch für Oldtimer (Fahrzeuge älter als 30 Jahre) kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Eine gültige HU muss vorliegen, wobei Oldtimer alle 2 Jahre zur HU müssen. Für die Versicherung gelten ggf. Sondertarife.
Mehrere Kurzzeitkennzeichen nacheinander
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Kurzzeitkennzeichen hintereinander für dasselbe Fahrzeug zu beantragen. Die Zulassungsstelle kann dies jedoch verweigern, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Umgehung der regulären Zulassungspflicht besteht.
Stellvertretende Beantragung
Ein Kurzzeitkennzeichen kann auch durch einen Bevollmächtigten beantragt werden. Erforderlich sind eine schriftliche Vollmacht, der Original-Personalausweis des Bevollmächtigten und eine Kopie des Ausweises des Halters. Dienstleister wie Bundeszulassung24 übernehmen diesen Service.
Kurzzeitkennzeichen für Anhänger
Auch für Anhänger über 750 kg zGG kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Die Versicherungskosten sind in der Regel günstiger als bei PKW. Es wird nur ein Kennzeichenschild (hinten) benötigt.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen online beantragen?
Braucht das Fahrzeug eine gültige HU für ein Kurzzeitkennzeichen?
Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen insgesamt?
Wo bekomme ich eine eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen?
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Was passiert bei Fahren mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen?
Fahrzeug dauerhaft zulassen
Nach der Probefahrt oder Überführung müssen Sie Ihr Fahrzeug regulär zulassen. Bundeszulassung24 übernimmt die komplette Abwicklung der Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung — bequem von zu Hause.