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Lesezeit: 14 Minuten|Aktualisiert: 13. Mrz. 2026

Kurzzeitkennzeichen: Der komplette Ratgeber 2026

Das gelbe 5-Tage-Kennzeichen: Vom Antrag bis zur Montage. Alles zu eVB-Nummer, Kosten, HU-Pflicht, erlaubten Fahrten und rechtlichen Grundlagen nach §16a FZV.

5 Tage
Maximale Gültigkeit
60-120 Euro
Gesamtkosten
§16a FZV
Rechtsgrundlage
EA

Emre Altınışık

Inhaber, Bundeszulassung24 · Technische Umsetzung: Yılmaz Saraç

Aufbau des Kurzzeitkennzeichens

04|B-12345
25
03
26
04 = Erkennungsnummer

Alle Kurzzeitkennzeichen beginnen mit der Erkennungszahl 04 (§16a Abs. 4 FZV).

B-12345 = Zuteilung

Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks und individuelle 5-stellige Nummer.

Gelbes Feld = Ablaufdatum

Tag/Monat/Jahr des letzten Gültigkeitstages. Danach erlischt die Berechtigung.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen (auch 5-Tage-Kennzeichen oder gelbes Kennzeichen genannt) ist eine befristete Zulassung nach §16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Es ermöglicht das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr für maximal 5 Tage und wird ausschließlich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten erteilt.

Im Gegensatz zum roten Händlerkennzeichen (§16 FZV) ist das Kurzzeitkennzeichen fahrzeuggebunden: Es wird für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer konkreten Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ausgestellt und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

Seit September 2023 ist die Online-Beantragung von Kurzzeitkennzeichen über das bundesweite i-Kfz-Portal (Stufe 4) grundsätzlich möglich. Die Verfügbarkeit hängt jedoch von der technischen Umsetzung Ihres Zulassungsbezirks ab.

Erlaubte Fahrten

Probefahrten vor einem Fahrzeugkauf
Überführungsfahrten (Verkäufer zum Käufer)
Fahrten zu einer Prüfstelle (HU/AU)
Fahrten zur Reparaturwerkstatt
Vorführung bei der Zulassungsstelle
Fahrten zum Schilderpräger
Rückfahrt nach Ablauf der HU-Frist

Nicht erlaubte Nutzung

Alltagsnutzung oder Pendelfahrten
Gewerblicher Gütertransport
Nutzung nach Ablauf der 5 Tage
Übertragung auf anderes Fahrzeug
Fahrten ohne Versicherungsschutz
Internationale Fahrten (ohne Anerkennung)
Nutzung als Ersatz für reguläre Zulassung

Kurzzeitkennzeichen beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Beantragung dauert bei vollständigen Unterlagen in der Regel 30-60 Minuten bei der Zulassungsstelle. Planen Sie zusätzlich Zeit für die Kennzeichenprägung ein.

1

eVB-Nummer beantragen

Fordern Sie bei Ihrer Versicherung eine eVB-Nummer speziell für ein Kurzzeitkennzeichen an. Die 7-stellige alphanumerische Nummer erhalten Sie meist innerhalb weniger Minuten per E-Mail oder SMS.

2

HU-Nachweis sicherstellen

Prüfen Sie, ob das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat. Ohne gültige HU dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen nur zur nächsten Prüfstelle und zurück fahren.

3

Dokumente zusammenstellen

Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen: Personalausweis, eVB-Nummer, ZB II (Fahrzeugbrief), HU-Nachweis und ggf. Vollmacht bei Vertretung.

4

Zulassungsstelle aufsuchen

Gehen Sie zur Zulassungsstelle Ihres Wohnortes (nicht des Fahrzeugstandorts). In einigen Bezirken ist die Online-Beantragung über i-Kfz möglich.

5

Kennzeichen prägen lassen

Nach der Zuteilung lassen Sie die Kennzeichenschilder bei einem Schilderpräger anfertigen. Diese befinden sich oft in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle.

6

Kennzeichen montieren & losfahren

Montieren Sie die Schilder am Fahrzeug und führen Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) stets mit. Das Kennzeichen ist ab dem eingetragenen Datum gültig.

eVB-Nummer und Kurzzeitkennzeichen

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist die zwingende Voraussetzung für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens. Ohne gültige eVB-Nummer wird die Zulassungsstelle den Antrag ablehnen.

Was ist die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ist ein 7-stelliger alphanumerischer Code (z.B. A1B2C3D), der als elektronischer Nachweis Ihres Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes dient. Sie hat 2008 die frühere Doppelkarte und Deckungskarte ersetzt.

Beim Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen übermittelt die Zulassungsstelle die eVB-Nummer an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der den Versicherungsschutz in Echtzeit bestätigt.

Kurzzeitversicherung vs. reguläre Kfz-Versicherung

MerkmalKurzzeitversicherungReguläre Kfz-Versicherung
LaufzeitExakt 5 TageMindestens 1 Jahr
DeckungNur Kfz-HaftpflichtHaftpflicht + optional Kasko
Kostenca. 30-80 Euro (einmalig)Ab ca. 200 Euro/Jahr
eVB-Gültigkeit6 Monate ab Ausstellung6 Monate ab Ausstellung
Geeignet fürKurzzeitkennzeichenReguläre Zulassung

So erhalten Sie die eVB-Nummer

Online-Portal

Über die Website Ihrer Versicherung, oft mit sofortiger Zustellung.

Telefon

Anruf bei der Versicherungs-Hotline, eVB per SMS oder E-Mail.

Versicherungs-App

Direkt in der App Ihres Versicherers beantragen und speichern.

Vergleichsportal

Über Vergleichsportale direkt eine Kurzzeitversicherung abschließen.

Wichtig: Die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen muss vor dem Besuch der Zulassungsstelle vorliegen. Beantragen Sie diese am besten am Vortag oder frühmorgens, um Verzögerungen zu vermeiden. Die eVB selbst ist 6 Monate gültig, der Versicherungsschutz gilt aber nur während der 5-tägigen Kennzeichenlaufzeit.

Benötigte Dokumente im Detail

Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für abgelehnte Anträge. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Pflichtdokumente mitbringen.

Personalausweis / Reisepass

Pflicht

Gültiges Ausweisdokument des Antragstellers. Bei juristischen Personen zusätzlich Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung.

eVB-Nummer (Kurzzeitversicherung)

Pflicht

Die 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigung speziell für Kurzzeitkennzeichen. Nicht identisch mit der regulären Kfz-Haftpflicht-eVB.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Pflicht

Original oder beglaubigte Kopie. Bei finanzierten Fahrzeugen ggf. Bescheinigung der Bank über die Verwahrung.

Nachweis gültige HU/AU

Pflicht

HU-Bericht oder Eintrag in der ZB I. Ohne gültige HU wird das Kennzeichen mit eingeschränkter Nutzung erteilt (nur Fahrt zur Prüfstelle).

SEPA-Lastschriftmandat / Kfz-Steuer

Pflicht

SEPA-Mandat für den Einzug der anteiligen Kfz-Steuer (wird für die 5 Tage berechnet). Alternativ Barzahlung, sofern möglich.

Vollmacht (bei Vertretung)

Je nach Fall

Schriftliche Vollmacht mit Unterschrift des Fahrzeughalters und Kopie seines Ausweises, wenn ein Vertreter den Antrag stellt.

COC-Bescheinigung (bei EU-Import)

Je nach Fall

Certificate of Conformity bei erstmaliger Zulassung eines EU-Importfahrzeugs. Alternativ Einzelbetriebserlaubnis bei Nicht-EU-Fahrzeugen.

Kosten im Detail

Grundkosten (bei allen Fahrzeugen gleich)

KostenpositionBetragHinweis
Verwaltungsgebühr13,10 EuroBundesweit einheitlich (GebOSt Nr. 231)
Kennzeichenschilder (2 Stück)20-35 EuroPreis variiert je nach Schilderpräger
Kfz-Steuer (anteilig 5 Tage)0-5 EuroAbhängig von Hubraum und Schadstoffklasse

Versicherungskosten nach Fahrzeugtyp

FahrzeugtypeVB-KostenGesamtkosten
Motorrad / Rollerca. 20-40 Euroca. 55-90 Euro
PKW (bis 100 kW)ca. 30-50 Euroca. 65-100 Euro
PKW (über 100 kW)ca. 40-70 Euroca. 75-120 Euro
Wohnmobil / Transporterca. 50-80 Euroca. 85-130 Euro
Anhängerca. 20-35 Euroca. 55-85 Euro

Spartipp: Vergleichen Sie die Kurzzeitversicherungen mehrerer Anbieter. Die Preisunterschiede können zwischen Versicherern erheblich sein. Manche Anbieter bieten Online-Abschlüsse mit sofortiger eVB-Zustellung an.

HU-Pflicht seit April 2015

Seit April 2015 ist gemäß §16a Abs. 2 FZV eine gültige Hauptuntersuchung (HU) grundsätzlich Voraussetzung für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens. Die Regelung gilt für alle Fahrzeugtypen.

Szenarien je nach HU-Status

HU gültig

Volle Nutzung: Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten sind im gesamten Bundesgebiet erlaubt. Der Fahrzeugschein enthält keine Einschränkung.

HU abgelaufen (noch vorhanden)

Eingeschränkte Nutzung: Fahrt nur zur nächstgelegenen Prüfstelle und zurück. Der Prüfbericht des Fahrzeugs muss vorgelegt werden. Die Einschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt.

Keine HU nachweisbar

Eingeschränkte Nutzung: Die Zulassungsstelle kann das Kurzzeitkennzeichen mit einer Auflage erteilen, die ausschließlich die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle erlaubt. Probe- und Überführungsfahrten sind ausgeschlossen.

Ausnahme: Fahrzeuge ohne HU-Pflicht

Bestimmte Fahrzeugtypen sind von der HU-Pflicht befreit, z.B. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie bestimmte Anhänger. Für diese Fahrzeuge wird das Kurzzeitkennzeichen ohne HU-Nachweis erteilt.

Gültigkeit und Geltungsbereich

Zeitliche Gültigkeit

  • Maximal 5 aufeinanderfolgende Tage
  • Beginn: Beantragtes Startdatum
  • Ende: Datum auf gelbem Feld
  • Keine Verlängerung möglich
  • Neuer Antrag bei Bedarf nötig

Räumlicher Geltungsbereich

  • Offiziell nur innerhalb Deutschlands
  • Keine internationale Anerkennung
  • Toleriert in einigen EU-Ländern
  • Nicht empfohlen für Auslandsfahrten
  • Alternative: Ausfuhrkennzeichen
Achtung: Nach Ablauf der 5 Tage erlischt sowohl die Zulassung als auch der Versicherungsschutz automatisch. Fahren mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit (70 Euro Bußgeld) und kann als Verstoß gegen die Versicherungspflicht (§6 PflVG) strafrechtlich verfolgt werden. Bei einem Unfall haften Sie persönlich für alle Schäden.

Vergleich: Temporäre Kennzeichenarten

Neben dem Kurzzeitkennzeichen gibt es weitere befristete Kennzeichenarten. Die Wahl hängt vom Verwendungszweck ab.

MerkmalKurzzeit (04)AusfuhrHändler (06)
Rechtsgrundlage§16a FZV§19 FZV§16 FZV
GültigkeitMax. 5 TageBis 12 MonateMax. 1 Jahr
FahrzeugbindungJa (1 Fahrzeug)Ja (1 Fahrzeug)Nein (wechselnd)
AuslandsfahrtenNur DeutschlandInternationalNur Deutschland
Kostenca. 60-120 Euroca. 100-200 Euroca. 200+ Euro/Jahr
AntragstellerJede PersonJede PersonNur Gewerbetreibende
FarbkennungGelber StreifenRoter StreifenRotes Kennzeichen
HU erforderlichJa (seit 2015)JaNein

Häufige Fehler bei der Beantragung

Falsche eVB-Nummer mitgebracht

Die eVB für eine reguläre Zulassung ist nicht identisch mit der eVB für ein Kurzzeitkennzeichen. Es muss eine spezielle Kurzzeitversicherung beantragt werden.

Antrag am falschen Ort

Das Kurzzeitkennzeichen wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes beantragt — nicht am Standort des Fahrzeugs. Bei juristischen Personen: Sitz des Unternehmens.

Fehlender HU-Nachweis

Ohne HU-Bericht wird das Kennzeichen mit einer Auflage erteilt. Sie dürfen dann nur zur nächsten Prüfstelle und zurück fahren — nicht zum Händler oder Käufer.

Fahrzeugbrief nicht im Original

Die ZB II (Fahrzeugbrief) muss im Original vorgelegt werden. Kopien werden nicht akzeptiert. Bei finanzierten Fahrzeugen eine Bescheinigung der Bank mitbringen.

Gültigkeitsdatum falsch gewählt

Das Startdatum kann nicht rückwirkend gewählt werden. Beantragen Sie das Kennzeichen frühestens einige Tage vor dem geplanten Fahrttermin.

Rechtsgrundlagen

§16a FZV

Kurzzeitkennzeichen — Voraussetzungen, Erteilung und Nutzung. Zentrale Rechtsgrundlage für das 5-Tage-Kennzeichen.

§16 FZV

Rote Kennzeichen (Händlerkennzeichen) — Abgrenzung und Voraussetzungen für gewerbliche Nutzung.

§19 FZV

Ausfuhrkennzeichen — Voraussetzungen für die internationale Überführung von Fahrzeugen.

§10 FZV

Inbetriebnahme — Ordnungswidrigkeiten bei Fahren ohne gültige Zulassung (Bußgeld 70 Euro).

§6 PflVG

Versicherungspflicht — Strafbarkeit bei Fahren ohne Versicherungsschutz (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe).

GebOSt Nr. 231

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr — festgelegte Verwaltungsgebühr von 13,10 Euro.

Sonderfälle und Praxistipps

Kurzzeitkennzeichen für Oldtimer

Auch für Oldtimer (Fahrzeuge älter als 30 Jahre) kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Eine gültige HU muss vorliegen, wobei Oldtimer alle 2 Jahre zur HU müssen. Für die Versicherung gelten ggf. Sondertarife.

Mehrere Kurzzeitkennzeichen nacheinander

Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Kurzzeitkennzeichen hintereinander für dasselbe Fahrzeug zu beantragen. Die Zulassungsstelle kann dies jedoch verweigern, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Umgehung der regulären Zulassungspflicht besteht.

Stellvertretende Beantragung

Ein Kurzzeitkennzeichen kann auch durch einen Bevollmächtigten beantragt werden. Erforderlich sind eine schriftliche Vollmacht, der Original-Personalausweis des Bevollmächtigten und eine Kopie des Ausweises des Halters. Dienstleister wie Bundeszulassung24 übernehmen diesen Service.

Kurzzeitkennzeichen für Anhänger

Auch für Anhänger über 750 kg zGG kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Die Versicherungskosten sind in der Regel günstiger als bei PKW. Es wird nur ein Kennzeichenschild (hinten) benötigt.

Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage ab dem beantragten Gültigkeitsbeginn gültig. Das Ablaufdatum ist auf dem gelben Streifen am rechten Rand des Kennzeichens eingedruckt (Tag/Monat/Jahr). Nach Ablauf darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich — es muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen online beantragen?

In einigen Zulassungsbezirken ist die Online-Beantragung über das i-Kfz-Portal möglich (Stufe 4 seit September 2023). Voraussetzung ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). In vielen Bezirken müssen Sie jedoch weiterhin persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen. Bundeszulassung24 kann die komplette Beantragung für Sie übernehmen.

Braucht das Fahrzeug eine gültige HU für ein Kurzzeitkennzeichen?

Seit April 2015 muss gemäß §16a Abs. 2 FZV grundsätzlich eine gültige HU vorliegen. Ohne gültige HU wird das Kurzzeitkennzeichen mit einer Auflage erteilt: Das Fahrzeug darf nur die kürzeste Strecke zur nächstgelegenen Prüfstelle und zurück fahren. Probe- oder Überführungsfahrten sind dann nicht gestattet. Diese Einschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt.

Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Das Kurzzeitkennzeichen gilt offiziell nur innerhalb Deutschlands. Einige EU-Nachbarländer (z.B. Österreich, Dänemark, Luxemburg) tolerieren es in der Praxis, eine Garantie gibt es jedoch nicht. Für Auslandsüberführungen empfiehlt sich ein Ausfuhrkennzeichen (roter Streifen), das international anerkannt ist und bis zu 12 Monate gültig sein kann.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen insgesamt?

Die Gesamtkosten liegen bei ca. 60-120 Euro: Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle (ca. 13,10 Euro), Kennzeichenschilder bei einem Schilderpräger (ca. 20-35 Euro) und eine Kurzzeitversicherung mit eVB-Nummer (ca. 30-80 Euro je nach Fahrzeugtyp und Versicherer). Über einen Dienstleister wie Bundeszulassung24 kommen Servicegebühren hinzu.

Wo bekomme ich eine eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen?

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erhalten Sie direkt von Ihrer Kfz-Versicherung — online, telefonisch oder per App. Für Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine spezielle Kurzzeitversicherung (nicht die reguläre Kfz-Haftpflicht). Die eVB-Nummer wird in der Regel innerhalb weniger Minuten per E-Mail oder SMS zugestellt und ist 6 Monate gültig.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist gemäß §16a FZV fahrzeuggebunden. Es wird für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer konkreten Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ausgestellt und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Bei Missbrauch drohen Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.

Was passiert bei Fahren mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen?

Fahren mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit nach §10 FZV und wird mit einem Bußgeld von 70 Euro geahndet. Zudem hat das Fahrzeug keinen wirksamen Versicherungsschutz mehr, was eine Straftat nach §6 PflVG darstellt (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr). Bei einem Unfall können Sie persönlich für alle Schäden haften.

Fahrzeug dauerhaft zulassen

Nach der Probefahrt oder Überführung müssen Sie Ihr Fahrzeug regulär zulassen. Bundeszulassung24 übernimmt die komplette Abwicklung der Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung — bequem von zu Hause.

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