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Sonderkennzeichen: Was wir übernehmen - und was nicht
Damit Sie nicht erst nachfragen müssen: Hier steht für jede Kennzeichenart, ob Sie den Vorgang über uns beauftragen können, welche Unterlagen dafür nötig sind und wie wir Ihren Auftrag vor der Einreichung prüfen.
Welche Kennzeichenarten können Sie über uns beauftragen?
Welche Unterlagen brauchen wir?
Für jeden Vorgang benötigen wir die Unterlagen des jeweiligen Vorgangs - in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, ein Ausweisdokument, die eVB-Nummer Ihrer Versicherung und bei Bedarf eine Vollmacht. Alles davon laden Sie im Formular hoch.
Zusätzlich beim Saisonkennzeichen
- Der gewünschte Zeitraum in vollen Monaten (Saison von / Saison bis). Sie geben ihn im Formular an, ein separates Dokument ist dafür nicht nötig.
- Eine eVB-Nummer, die zu einer Saisonzulassung passt. Klären Sie den Zeitraum vorab mit Ihrer Versicherung.
Zusätzlich beim H-Kennzeichen
- Das Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO, ausgestellt von einer amtlich anerkannten Prüforganisation (zum Beispiel TÜV, DEKRA oder GTÜ).
Für das Oldtimer-Gutachten gibt es in unserem Formular derzeit kein eigenes Upload-Feld. Sprechen Sie uns deshalb vor der Buchung an - wir stimmen dann mit Ihnen ab, wie Sie es uns übermitteln.
Wie wird geprüft?
- 1Angaben im FormularKennzeichenart und - bei Saison - der Zeitraum werden im Formular abgefragt und mit Ihrem Auftrag gespeichert.
- 2Persönliche PrüfungUnser Team sieht jeden Auftrag durch, bevor er zur Zulassungsstelle geht. Fehlt etwas, melden wir uns bei Ihnen.
- 3EinreichungErst wenn die Unterlagen vollständig sind, wird der Vorgang bei der zuständigen Zulassungsstelle eingereicht.
Mehr Details: So funktioniert es - Ablauf Schritt für Schritt
Häufige Fragen
Können Sie ein Saisonkennzeichen für mich beantragen?
Ja. Bei einer Wiederzulassung und bei einer Umschreibung wählen Sie die Saisonzulassung direkt im Formular aus und geben den gewünschten Zeitraum an (Saison von / Saison bis, jeweils volle Monate). Bei einer Neuzulassung ist die Kennzeichenart im Formular nicht wählbar - sprechen Sie uns in diesem Fall vor der Buchung an.
Übernehmen Sie die Zulassung mit H-Kennzeichen?
Ja, bei Wiederzulassung und Umschreibung. Wichtig: Das Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO ist Voraussetzung und wird nicht von uns und nicht von der Zulassungsstelle erstellt, sondern von einer amtlich anerkannten Prüforganisation wie TÜV, DEKRA oder GTÜ. Liegt das Gutachten vor, übernehmen wir den Vorgang bei der Zulassungsstelle.
Geht auch die Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonzulassung?
Ja. "Historisch + Saisonzulassung" ist im Formular eine eigene Auswahl. Wenn Sie sie wählen, fragen wir zusätzlich den Saisonzeitraum ab, damit die Zulassungsstelle beide Angaben zusammen erhält.
Bieten Sie Kurzzeitkennzeichen an?
Nein. Kurzzeitkennzeichen (5 Tage, § 16a FZV) gehören derzeit nicht zu unseren Leistungen. Sie beantragen sie direkt bei der Zulassungsstelle oder bei einem darauf spezialisierten Anbieter. Wir übernehmen Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung - also auch die reguläre Zulassung nach einer Überführung.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein H-Kennzeichen?
Zusätzlich zu den Unterlagen des jeweiligen Vorgangs (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Ausweisdokument, eVB-Nummer, bei Bedarf Vollmacht) ist das Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich. Für dieses Gutachten gibt es in unserem Formular kein eigenes Upload-Feld. Sprechen Sie uns deshalb vor der Buchung an, dann stimmen wir mit Ihnen ab, wie Sie es uns übermitteln.
Wird vorab geprüft, ob meine Angaben und Unterlagen vollständig sind?
Ja. Jeder Auftrag wird von unserem Team persönlich geprüft, bevor er an die Zulassungsstelle geht. Fehlt etwas oder ist eine Angabe unstimmig, melden wir uns bei Ihnen, statt den Antrag unvollständig einzureichen.
Was kostet ein Saison- oder H-Kennzeichen bei Ihnen?
Der Preis richtet sich nach dem Vorgang - Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung -, nicht nach der Kennzeichenart. Hinzu kommen die Gebühren der Zulassungsstelle und die Kosten für die Schilder. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Preisseite.
Kann ich den Saisonzeitraum später ändern?
Eine Änderung des Saisonzeitraums ist eine Änderung der Zulassungsdaten und wird bei der Zulassungsstelle vorgenommen. Wenn ohnehin eine Umschreibung oder Wiederzulassung ansteht, können Sie die neue Saison dabei direkt mit angeben.