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E-Kennzeichen: Das Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

Das E am Ende des Kennzeichens markiert Elektro- und qualifizierte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge - und öffnet je nach Stadt Busspuren, Gratis-Parkplätze und reservierte Ladeplätze.

B24

Bundeszulassung24 Redaktion

Fachredaktion für Kfz-Zulassung - inhaltlich geprüft

HB-AB 123E

Das E steht immer an letzter Stelle des Kennzeichens

Was ist das E-Kennzeichen?

Das E-Kennzeichen ist ein reguläres Kfz-Kennzeichen mit dem Buchstaben E am Ende. Grundlage sind das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Kommunen dürfen elektrisch betriebenen Fahrzeugen Sonderrechte einräumen - erkennbar sind diese Fahrzeuge am E. Die Beantragung ist freiwillig und kostet nicht mehr als ein normales Kennzeichen.

Wer bekommt das E-Kennzeichen?

Reine Elektrofahrzeuge (BEV) - Erfüllen die Voraussetzungen immer
Brennstoffzellenfahrzeuge - Wasserstoffantrieb gilt als rein elektrisch
Plug-in-Hybride (PHEV) - Nur mit max. 50 g CO2/km ODER mind. 40 km elektrischer Reichweite
Voll- und Mildhybride ohne Stecker - Kein externes Laden möglich - kein E-Kennzeichen

Mögliche Vorteile mit E-Kennzeichen

Welche Privilegien gelten, entscheidet jede Kommune selbst. Typisch sind:

Parken

Kostenloses oder vergünstigtes Parken auf öffentlichen Stellplätzen

Busspuren

Nutzung freigegebener Bussonderfahrstreifen

Ladeplätze

Reservierte Parkplätze an Ladesäulen - oft nur mit E-Kennzeichen erlaubt

Zufahrt

Ausnahmen von einzelnen Durchfahrtsbeschränkungen, wo freigegeben

Es gibt keinen bundesweiten Anspruch: Ob und welche Vorteile gelten, regelt die jeweilige Stadt per Beschilderung. Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge gilt unabhängig vom E-Kennzeichen.

So beantragen Sie das E-Kennzeichen

1

Bei der Zulassung angeben

Der einfachste Weg: Wünschen Sie das E-Kennzeichen direkt bei der Neuzulassung oder Umschreibung Ihres Fahrzeugs.

2

Nachträglich umkennzeichnen

Auch später möglich: Ihr Fahrzeug erhält ein neues Kennzeichen mit E - neue Schilder und Gebühren fallen an.

3

Kombinieren

Das E funktioniert auch mit Wunschkennzeichen und Saisonkennzeichen - das E steht dabei immer am Ende.

Wichtig nach der Umkennzeichnung: Die Umweltplakette ist an das Kennzeichen gebunden - mit neuem Kennzeichen brauchen Sie auch eine neue Plakette. Das gilt übrigens auch für Elektroautos.

Häufige Fragen zum E-Kennzeichen

Ist das E-Kennzeichen Pflicht für Elektroautos?

Nein, das E-Kennzeichen ist freiwillig. Ein Elektroauto kann auch mit einem normalen Kennzeichen zugelassen werden. Ohne das E entfallen allerdings die kommunalen Privilegien wie kostenloses Parken oder die Nutzung freigegebener Busspuren.

Bekommt jeder Plug-in-Hybrid ein E-Kennzeichen?

Nein. Plug-in-Hybride erhalten das E-Kennzeichen nur, wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder rein elektrisch mindestens 40 Kilometer weit fahren können. Reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge erfüllen die Voraussetzungen immer.

Welche Vorteile habe ich mit dem E-Kennzeichen konkret?

Das hängt von Ihrer Kommune ab: Städte können für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen kostenloses oder vergünstigtes Parken, die Nutzung von Busspuren und reservierte Ladeplätze freigeben. Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Katalog - die Vorteile unterscheiden sich von Stadt zu Stadt.

Kann ich das E-Kennzeichen nachträglich beantragen?

Ja. Erfüllt Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen, können Sie es jederzeit umkennzeichnen lassen. Sie erhalten dann ein neues Kennzeichen mit E am Ende - es fallen die üblichen Gebühren für neue Schilder an, und eine vorhandene Umweltplakette muss für das neue Kennzeichen ersetzt werden.

Kostet das E-Kennzeichen extra?

Nein, das E-Kennzeichen kostet nicht mehr als ein reguläres Kennzeichen. Es fallen die normalen Zulassungsgebühren und die Kosten für die Schilder an. Auch die Kombination mit einem Wunschkennzeichen oder Saisonkennzeichen ist möglich.

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