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Kfz anmelden: Welche Unterlagen Sie wirklich brauchen

Dokumenten-Checkliste 2026 für Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Abmeldung und Import - mit den häufigsten Fehlerquellen und dem Unterschied zum Behördenweg.

20. Mai 2026

Kfz anmelden: Welche Unterlagen Sie wirklich brauchen

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs verlangt die Zulassungsstelle im Kern immer dieselben Nachweise: Ihre Identität, die Fahrzeugpapiere, eine Versicherungsbestätigung und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Was genau dazukommt, hängt von der Zulassungsart ab.

Dieser Beitrag zeigt beides: die Unterlagen für den Weg über die Zulassungsstelle und die Unterlagen, die wir für einen Auftrag brauchen. Die beiden Listen sind nicht identisch, und der Unterschied ist für viele der entscheidende Punkt.


Die Grundausstattung

Diese Nachweise brauchen Sie bei praktisch jedem Zulassungsvorgang:

  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), je nach Vorgang eines von beiden oder beide
  • IBAN des Halters für die Kfz-Steuer, die per SEPA-Lastschrift eingezogen wird
  • Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren, sobald der Vorgang online läuft

Unterlagen nach Zulassungsart

Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)

  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, die Sie vom Händler erhalten
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • IBAN des Halters für die Kfz-Steuer
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), 17-stellig
  • CoC-Bescheinigung bei EU-Neufahrzeugen
  • Bei Firmenzulassung zusätzlich: aktueller Handelsregisterauszug und Vollmacht der vertretungsberechtigten Person

Umschreibung und Ummeldung (Halterwechsel, Gebrauchtwagen)

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I vom Verkäufer, mit dem Sicherheitscode Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II vom Verkäufer, mit der zugehörigen PIN
  • eVB-Nummer
  • IBAN des Halters
  • Nachweis der Hauptuntersuchung, sofern eine fällig ist
  • Kaufvertrag, empfehlenswert als Nachweis des Eigentumsübergangs
  • Bei Kennzeichenwechsel: die Sicherheitscodes der Stempelplaketten am alten Schild

Adressänderung im selben Zulassungsbezirk

Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirks umgezogen sind oder sich nur Ihr Name geändert hat, ist es keine Umschreibung, sondern eine Halteränderung. Das Kennzeichen bleibt.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Sicherheitscode Teil I
  • Ihre neue Meldeadresse
  • Personalausweis oder Reisepass

Wiederzulassung (abgemeldetes Fahrzeug)

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk, mit Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit PIN
  • eVB-Nummer
  • IBAN des Halters
  • Nachweis der Hauptuntersuchung

Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Sicherheitscode Teil I
  • Die Sicherheitscodes der Stempelplaketten auf den Kennzeichen
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Import

Wie bei der Neuzulassung, zusätzlich die ausländischen Zulassungsdokumente, die CoC-Bescheinigung und bei Nicht-EU-Import die Zollpapiere. Fremdsprachige Dokumente können eine beglaubigte Übersetzung erfordern.


Der Sicherheitscode: der häufigste Stolperstein

Für jeden Online-Vorgang brauchen Sie die Sicherheitscodes von den Fahrzeugpapieren. Sie sind unter einem silbernen Rubbelfeld verborgen: auf der Zulassungsbescheinigung Teil I der Sicherheitscode, auf Teil II die zugehörige PIN. Beim Kennzeichenwechsel kommen die Codes unter den Stempelplaketten am Schild hinzu.

Zwei Dinge, die regelmäßig übersehen werden:

Der Code ist nur einmal verwendbar. Nach einem Online-Vorgang ist er verbraucht; neue Codes bekommen Sie mit den aktualisierten Papieren.

Ein bereits freigerubbelter Code ist wertlos. Gerade bei Gebrauchtwagen sind die Felder oft schon geöffnet, verkratzt oder überklebt. Über die amtlichen i-Kfz-Portale endet der Vorgang damit sofort.

Bei uns nicht: Wenn Sie einen Code gerade nicht zur Hand haben, können Sie den Auftrag trotzdem starten und den Code später nachreichen. Das Formular hat für jedes dieser Felder eine eigene Option dafür.

Mehr dazu: Sicherheitscode auf ZB I und ZB II finden


Was davon brauchen wir für einen Auftrag?

Hier liegt der praktische Unterschied zum Behördenweg.

Kein ausgedrucktes SEPA-Formular. Die Kfz-Steuer wird per Lastschrift eingezogen; dafür genügt uns Ihre IBAN im Formular. Sie müssen kein Mandat ausdrucken, ausfüllen und einscannen.

Foto oder Scan statt Original. Am Behördenschalter wird der Fahrzeugbrief im Original verlangt. Für den Auftrag bei uns genügt zunächst eine gut lesbare Aufnahme. Sie können die Unterlagen hochladen oder als Foto per WhatsApp senden. Wenn für Ihren Vorgang ein Originaldokument nötig ist, sagen wir Ihnen das und klären mit Ihnen, wie es zu uns kommt.

Keine eID, keine PIN, keine AusweisApp. Die amtlichen Portale setzen einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion und ein NFC-fähiges Smartphone voraus. Für einen Auftrag bei uns brauchen Sie beides nicht.

Keine separate Vollmacht. Wenn ein Dritter den Vorgang für Sie erledigt, verlangt die Zulassungsstelle üblicherweise eine schriftliche Vollmacht. Bei uns ist die Bevollmächtigung Teil des Auftrags, geregelt in § 2a unserer AGB. Sie müssen dafür kein zusätzliches Formular besorgen.

Kein Termin. Der Auftrag lässt sich jederzeit starten. An Wochenenden und Feiertagen nehmen wir Unterlagen an und prüfen sie; eingereicht wird bei der Behörde am nächsten Werktag.

Nach vollständiger Prüfung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 30 bis 60 Minuten Ihre vorläufige Zulassungsbescheinigung. Die endgültigen Dokumente und Plaketten kommen anschließend per Post; der Versand ist ein eigener Schritt und zeitlich unabhängig davon.

Neuzulassung starten · Umschreibung starten · Wiederzulassung starten · Adressänderung starten · Abmeldung starten


Häufige Fehler, die den Antrag verzögern

  • eVB-Nummer abgelaufen oder für ein anderes Fahrzeug ausgestellt
  • Sicherheitscode bereits freigerubbelt, verkratzt oder überklebt
  • Halter und Versicherungsnehmer stimmen nicht überein
  • HU abgelaufen - bei der Wiederzulassung muss sie gültig sein; beim Halterwechsel verlangen viele Zulassungsstellen ebenfalls eine gültige HU, planen Sie sie besser vorher ein
  • Papiere unvollständig - bei der Umschreibung fehlt häufig Teil II, weil er noch beim Vorbesitzer oder bei dessen Bank liegt
  • Handelsregisterauszug veraltet - die Anforderungen an das Alter unterscheiden sich je nach Zulassungsstelle

Bei einem Auftrag über uns prüft ein Mitarbeiter die Unterlagen, bevor sie zur Behörde gehen. Fehlt etwas, melden wir uns bei Ihnen, statt den Antrag ins Leere laufen zu lassen.


Häufige Fragen

Brauche ich einen Personalausweis mit Online-Funktion?

Für die amtlichen i-Kfz-Portale ja. Für einen Auftrag bei uns nicht.

Reicht ein Foto der Papiere?

Für den Auftragsstart ja. Die Zulassungsstelle selbst verlangt bei bestimmten Vorgängen Originale; ob das bei Ihnen der Fall ist, sagen wir Ihnen nach der Prüfung.

Der Sicherheitscode ist schon freigelegt. Was jetzt?

Über die amtlichen Portale ist der Vorgang damit beendet. Bei uns können Sie den Auftrag starten und den Code nachreichen, sobald Sie einen neuen haben.

Brauche ich eine Vollmacht?

Für uns nicht separat, die Bevollmächtigung erteilen Sie mit dem Auftrag (AGB § 2a). Wenn eine Privatperson für Sie zur Zulassungsstelle geht, verlangt die Behörde in der Regel eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis der bevollmächtigten Person.

Kann ich ein Wunschkennzeichen angeben?

Ja, im Auftrag (+ 12,80 €). Die Reservierung und Zuteilung erfolgt bei der Zulassungsstelle, nicht bei uns; die Verfügbarkeit prüfen und bestätigen wir nicht vorab. Wenn Sie bereits reserviert haben, tragen Sie die Reservierungsnummer ins Formular ein.


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Bundeszulassung24 ist ein privater gewerblicher Zulassungsdienst und keine Behörde. Die Entscheidung über den Antrag trifft die zuständige Zulassungsstelle.

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