Zum Inhalt springen
Zulassungsdienst
|
Jederzeit beauftragbar
BundesZulassung24 - schnell, einfach, digital

Umzug in eine andere Stadt - muss ich mein Auto ummelden?

Nach dem Umzug das Auto ummelden: Wann es Pflicht ist, was es kostet und wie Sie es ohne Behördengang erledigen können.

20. Mai 2026356 Aufrufe

Kurze Antwort: Ja. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern, müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie innerhalb desselben Landkreises oder in eine andere Stadt ziehen.

Was genau geändert werden muss

Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks

Wenn Sie innerhalb des gleichen Landkreises oder der gleichen kreisfreien Stadt umziehen, muss nur die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) aktualisiert werden. Das Kennzeichen bleibt, die Behördengebühren sind gering (ca. 12 bis 15 Euro vor Ort).

Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

Bei einem Umzug in einen anderen Landkreis ändert sich die zuständige Zulassungsstelle. Trotzdem können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten - das ist seit 2015 gesetzlich geregelt. Statt Münchner Kennzeichen in Berlin zu tauschen, fahren Sie einfach weiter mit M-XX-1234. Die Gebühren liegen etwas höher (ca. 20 bis 27 Euro), weil eine Umschreibung zwischen den Bezirken erfolgt.

Wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten - etwa mit dem Kürzel Ihres neuen Wohnorts - ist das natürlich möglich. Dann fallen zusätzliche Kosten für die neuen Schilder an.

Fristen

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung schreibt vor, dass Änderungen „unverzüglich" der Zulassungsstelle mitzuteilen sind. Eine konkrete Frist in Tagen ist nicht definiert, aber die Behörden erwarten die Ummeldung zeitnah nach dem Umzug. Wer wochen- oder monatelang wartet, riskiert ein Bußgeld.

Praktischer Hinweis: Melden Sie zuerst Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt um (dafür haben Sie 14 Tage nach dem Umzug). Die Kfz-Ummeldung kann dann direkt im Anschluss erfolgen.

Was Sie brauchen

  • Personalausweis mit aktueller Adresse (nach der Wohnsitzummeldung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - nicht bei reiner Adressänderung im gleichen Bezirk
  • eVB-Nummer (nur wenn Sie gleichzeitig die Versicherung wechseln)
  • SEPA-Lastschriftmandat

Warum es beim Umzug besonders nervig ist

Seien wir ehrlich: Niemand möchte zwischen Umzugskartons, Adressänderungen bei zehn verschiedenen Stellen und dem neuen Job auch noch einen Behördengang für die Kfz-Ummeldung einplanen. Genau in dieser Situation fallen die meisten Menschen durch - sie schieben es auf, vergessen es, und Wochen später liegt ein Bußgeldbescheid im Briefkasten.

Die unkomplizierte Alternative

Über Bundeszulassung24 starten Sie die Ummeldung komplett digital - auch abends oder am Wochenende, wenn Sie gerade zwischen zwei Umzugskisten stehen. Sie laden Fotos Ihrer Unterlagen hoch und geben die nötigen Angaben (u. a. Sicherheitscode) an - fehlende Dokumente oder Codes können Sie später nachreichen. Den Rest übernehmen wir.

Keine eID, kein Termin bei der Zulassungsstelle, kein halber Tag Urlaub. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 30 bis 60 Minuten. Am Wochenende prüfen wir Ihre Unterlagen bereits persönlich vor; die Einreichung bei der Behörde erfolgt dann am nächsten Werktag.

Jetzt Zulassung starten →

Alles Wissenswerte rund um die Kfz-Zulassung

Unser Ratgeber deckt alle wichtigen Themen rund um die Kfz-Zulassung in Deutschland ab - von der Erstzulassung eines Neuwagens über den Halterwechsel beim Gebrauchtwagen bis hin zur Außerbetriebsetzung. Hier finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen, aktuelle Änderungen im Zulassungsrecht (FZV) und praktische Tipps, die Ihnen Zeit und Behördengänge ersparen.

Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und werden regelmäßig aktualisiert. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Zulassungsvorgang steht Ihnen unser Team per WhatsApp, Telefon und E-Mail zur Verfügung. Jetzt Kontakt aufnehmen.