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TÜV-Bericht mitführen: Pflicht oder nicht? Was Sie wissen müssen

Müssen Sie den TÜV-Bericht im Auto mitführen? Wir klären auf, was gesetzlich vorgeschrieben ist und was bei einer Polizeikontrolle passiert.

03. März 2026918 Aufrufe

TÜV-Bericht mitführen: Ist das Pflicht?

Nach der Hauptuntersuchung (HU) erhalten Sie einen TÜV-Bericht - ein mehrseitiges Dokument mit allen Prüfergebnissen. Aber müssen Sie diesen Bericht immer im Auto mitführen? Wir klären auf.


Die kurze Antwort: Nein

Sie sind nicht verpflichtet, den TÜV-Bericht (auch HU-Bericht genannt) im Fahrzeug mitzuführen. Das ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.

Was Sie mitführen müssen:

  • Führerschein (§ 4 FeV)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) (§ 11 FZV)
  • Bei gewerblichem Güterverkehr: zusätzliche Dokumente

Was Sie NICHT mitführen müssen:

  • TÜV-Bericht / HU-Bescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Kaufvertrag

Was steht auf dem TÜV-Bericht?

Der HU-Bericht enthält:

  • Fahrzeugdaten (Kennzeichen, FIN, Erstzulassung)
  • Prüfdatum und nächster HU-Termin
  • Festgestellte Mängel und deren Einstufung
  • Name und Unterschrift des Prüfers
  • Bei bestandener HU: neue Prüfplakette

Was ist bei einer Polizeikontrolle?

Bei einer Verkehrskontrolle prüft die Polizei:

  1. Die Prüfplakette am Kennzeichen: Ist die HU gültig?
  2. Den Fahrzeugschein: Stimmen die Daten?
  3. Augenscheinlicher Zustand: Offensichtliche Mängel?

Der TÜV-Bericht wird normalerweise nicht verlangt. Die Plakette auf dem Kennzeichen beweist, dass die HU bestanden wurde.

Ausnahme: Mängelkarte

Wenn Sie die HU mit geringen Mängeln bestanden haben, sollten Sie den Bericht aufbewahren - als Nachweis, welche Mängel bekannt sind.


Wann ist der TÜV-Bericht wichtig?

Auch wenn keine Mitführpflicht besteht, sollten Sie den Bericht aufbewahren:

1. Beim Fahrzeugverkauf

Käufer möchten oft den letzten HU-Bericht sehen:

  • Beweist den Zustand bei der letzten Prüfung
  • Listet etwaige Mängel auf
  • Erhöht das Vertrauen

2. Bei Versicherungsfällen

Nach einem Unfall kann der aktuelle technische Zustand relevant sein:

  • Nachweis über Bremsen, Licht, Reifen
  • Kann Haftungsfragen klären

3. Bei Wiederzulassung

Wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen, brauchen Sie:

  • Gültige HU (nicht älter als der nächste Termin)
  • Den HU-Bericht als Nachweis

Wie lange sollte ich den TÜV-Bericht aufbewahren?

Empfehlung: Bis zur nächsten Hauptuntersuchung (2 Jahre bei Pkw).

  • Der alte Bericht wird durch den neuen ersetzt
  • Bei Verkauf: dem Käufer übergeben
  • Kopie für eigene Unterlagen anfertigen

TÜV-Bericht verloren - was tun?

Kein Problem! Sie können:

  1. Beim Prüfer anfragen: TÜV, DEKRA, GTÜ etc. speichern die Daten
  2. Duplikat anfordern: Kostet ca. 10-20 €
  3. Neue HU machen: Wenn der Termin ohnehin bald ansteht

Bundeszulassung24: Zulassung mit gültiger HU

Für die Neuzulassung oder Wiederzulassung benötigen Sie eine gültige HU. Wir prüfen Ihre Unterlagen und informieren Sie, wenn etwas fehlt.

  • Dokumentenprüfung inklusive: Wir checken, ob Ihre HU gültig ist
  • Hinweis inklusive: Ist Ihre HU abgelaufen oder läuft sie in Kürze ab, sagen wir Ihnen das direkt bei der Dokumentenprüfung
  • Komplettservice: Zulassung ohne Behördengang

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Zusammenfassung

FrageAntwort
Muss ich den TÜV-Bericht mitführen?Nein
Was muss ich mitführen?Führerschein + Fahrzeugschein
Wie beweise ich gültige HU?Prüfplakette am Kennzeichen
Wo sollte ich den Bericht aufbewahren?Zuhause in den Fahrzeugunterlagen

Fragen zur Zulassung oder HU? Kontaktieren Sie uns - wir helfen gerne!

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