TÜV-Bericht mitführen: Pflicht oder nicht? Was Sie wissen müssen
Müssen Sie den TÜV-Bericht im Auto mitführen? Wir klären auf, was gesetzlich vorgeschrieben ist und was bei einer Polizeikontrolle passiert.
TÜV-Bericht mitführen: Ist das Pflicht?
Nach der Hauptuntersuchung (HU) erhalten Sie einen TÜV-Bericht - ein mehrseitiges Dokument mit allen Prüfergebnissen. Aber müssen Sie diesen Bericht immer im Auto mitführen? Wir klären auf.
Die kurze Antwort: Nein
Sie sind nicht verpflichtet, den TÜV-Bericht (auch HU-Bericht genannt) im Fahrzeug mitzuführen. Das ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
Was Sie mitführen müssen:
- Führerschein (§ 4 FeV)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) (§ 11 FZV)
- Bei gewerblichem Güterverkehr: zusätzliche Dokumente
Was Sie NICHT mitführen müssen:
- TÜV-Bericht / HU-Bescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Kaufvertrag
Was steht auf dem TÜV-Bericht?
Der HU-Bericht enthält:
- Fahrzeugdaten (Kennzeichen, FIN, Erstzulassung)
- Prüfdatum und nächster HU-Termin
- Festgestellte Mängel und deren Einstufung
- Name und Unterschrift des Prüfers
- Bei bestandener HU: neue Prüfplakette
Was ist bei einer Polizeikontrolle?
Bei einer Verkehrskontrolle prüft die Polizei:
- Die Prüfplakette am Kennzeichen: Ist die HU gültig?
- Den Fahrzeugschein: Stimmen die Daten?
- Augenscheinlicher Zustand: Offensichtliche Mängel?
Der TÜV-Bericht wird normalerweise nicht verlangt. Die Plakette auf dem Kennzeichen beweist, dass die HU bestanden wurde.
Ausnahme: Mängelkarte
Wenn Sie die HU mit geringen Mängeln bestanden haben, sollten Sie den Bericht aufbewahren - als Nachweis, welche Mängel bekannt sind.
Wann ist der TÜV-Bericht wichtig?
Auch wenn keine Mitführpflicht besteht, sollten Sie den Bericht aufbewahren:
1. Beim Fahrzeugverkauf
Käufer möchten oft den letzten HU-Bericht sehen:
- Beweist den Zustand bei der letzten Prüfung
- Listet etwaige Mängel auf
- Erhöht das Vertrauen
2. Bei Versicherungsfällen
Nach einem Unfall kann der aktuelle technische Zustand relevant sein:
- Nachweis über Bremsen, Licht, Reifen
- Kann Haftungsfragen klären
3. Bei Wiederzulassung
Wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen, brauchen Sie:
- Gültige HU (nicht älter als der nächste Termin)
- Den HU-Bericht als Nachweis
Wie lange sollte ich den TÜV-Bericht aufbewahren?
Empfehlung: Bis zur nächsten Hauptuntersuchung (2 Jahre bei Pkw).
- Der alte Bericht wird durch den neuen ersetzt
- Bei Verkauf: dem Käufer übergeben
- Kopie für eigene Unterlagen anfertigen
TÜV-Bericht verloren - was tun?
Kein Problem! Sie können:
- Beim Prüfer anfragen: TÜV, DEKRA, GTÜ etc. speichern die Daten
- Duplikat anfordern: Kostet ca. 10-20 €
- Neue HU machen: Wenn der Termin ohnehin bald ansteht
Bundeszulassung24: Zulassung mit gültiger HU
Für die Neuzulassung oder Wiederzulassung benötigen Sie eine gültige HU. Wir prüfen Ihre Unterlagen und informieren Sie, wenn etwas fehlt.
- Dokumentenprüfung inklusive: Wir checken, ob Ihre HU gültig ist
- Hinweis inklusive: Ist Ihre HU abgelaufen oder läuft sie in Kürze ab, sagen wir Ihnen das direkt bei der Dokumentenprüfung
- Komplettservice: Zulassung ohne Behördengang
Zusammenfassung
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Muss ich den TÜV-Bericht mitführen? | Nein |
| Was muss ich mitführen? | Führerschein + Fahrzeugschein |
| Wie beweise ich gültige HU? | Prüfplakette am Kennzeichen |
| Wo sollte ich den Bericht aufbewahren? | Zuhause in den Fahrzeugunterlagen |
Fragen zur Zulassung oder HU? Kontaktieren Sie uns - wir helfen gerne!