Gebrauchtwagen gekauft - Ummeldung Schritt für Schritt
Gebrauchtwagen gekauft? So funktioniert die Ummeldung - Unterlagen, Fristen, Kosten und was beim Halterwechsel zu beachten ist.
Sie haben ein gebrauchtes Auto gekauft - von privat oder vom Händler. Jetzt läuft das Fahrzeug noch auf den Vorkäufer und muss auf Sie umgeschrieben werden. Das ist kein komplizierter Vorgang, aber es gibt ein paar Stellen, an denen es hängen kann.
Was Sie vom Verkäufer brauchen
Beim Kauf müssen Ihnen folgende Dokumente übergeben werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Letzte HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht)
- Kaufvertrag
Prüfen Sie vor Ort: Stimmt die Fahrgestellnummer (FIN) im Brief mit dem Fahrzeug überein? Ist die HU noch gültig? Ein abgelaufener TÜV bedeutet: erst zur Prüfstelle, dann zur Zulassung.
Neue Versicherung abschließen
Die Versicherung des Vorkäufers geht nicht automatisch auf Sie über. Schließen Sie vor der Ummeldung eine eigene Kfz-Haftpflicht ab und lassen Sie sich die eVB-Nummer geben. Die alte Versicherung des Verkäufers wird automatisch informiert.
Kennzeichen behalten oder wechseln?
Wenn Sie im selben Zulassungsbezirk wohnen wie der Vorkäufer, können Sie das vorhandene Kennzeichen übernehmen. Das spart Kosten für neue Schilder und Stempelplaketten. Bei einem Wechsel in einen anderen Bezirk dürfen Sie das alte Kennzeichen seit 2015 ebenfalls behalten - es wird dann einfach Ihrem neuen Wohnort zugeordnet.
Wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten, bestellen Sie die Schilder nach Erhalt der Zulassungsbestätigung bei einem Präger.
Die Ummeldung selbst
Vor Ort bei der Zulassungsstelle
Termin buchen, Unterlagen mitbringen, warten. In vielen Städten sind die Wartezeiten trotz Terminvergabe erheblich - rechnen Sie mit zwei bis vier Stunden für den gesamten Vorgang inklusive Anfahrt.
Über i-Kfz (staatliches Portal)
Möglich, aber nur wenn beide Parteien - Käufer und Verkäufer - über eine aktive eID verfügen und die Dokumente Sicherheitscodes haben (Zulassung nach dem 1. Januar 2018). In der Praxis scheitert das häufig, weil der Verkäufer seine eID nicht nutzen kann oder will.
Über Bundeszulassung24
Sie schicken uns die Dokumente, wir erledigen den Rest. Keine eID nötig - weder von Ihnen noch vom Verkäufer. Unser Team prüft alle Unterlagen, klärt Abweichungen und reicht den Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle ein. Bearbeitung in der Regel innerhalb von 30 bis 60 Minuten. Siehe auch unsere Anleitung zum Halterwechsel.
Fristen beachten
Nach dem Kauf müssen Sie das Fahrzeug unverzüglich ummelden. Eine gesetzlich definierte Frist in Tagen gibt es nicht, aber die Behörden erwarten eine zügige Umschreibung. Fahren Sie nicht länger als nötig mit dem alten Fahrzeugschein - im schlimmsten Fall drohen Bußgelder.
Was kostet die Ummeldung?
Die Behördengebühren für eine Umschreibung mit Halterwechsel liegen bei etwa 20 bis 30 Euro. Dazu kommen gegebenenfalls neue Kennzeichen (20 bis 35 Euro) und das Wunschkennzeichen (ca. 13 Euro). Über Bundeszulassung24 kostet die Ummeldung ab 134,90 Euro als Festpreis inklusive Behördengebühren.